Anbau an die Grundstücksgrene ohne eingetragene Baulast - möglichkeiten?

Hallo,

bei uns in der Nachbarschaft (Reihenhaussiedlung) gibt es immer wieder ärger mit einer streitsüchtigen Nachbarin die reihum anzeigt wegen unerlaubten Holzschuppen, Funkantennen oder zu großen überdachten Terrassen #aerger Nun haben auch wir ärger mit dem Bauamt #zitter

Es hat sich jedoch herausgestellt, dass ihr Anbau, der an ihr Haus und direkt an unser Grundstück grenzt, zwar genehmigt ist ABER es gibt bei uns im Grundbuch keine eingetragene Baulast und keinen Vermerk, dass sie das durfte... auch dem Bauamt liegt nichts schriftliches für eine Grenzbebauung vor. Sie hat sich jedoch schriftlich beschwert beim Bauamt, dass unser Terrassendach nicht den mindestabstand von 3 Metern zu ihrem Anbau hätte #schock#aerger

Wir haben das Haus jedoch schon vor 3 Jahren gekauft, (da stand ihr Anbau schon!) und hatten da vorher nicht drauf geachtet... man will ja auch eigentlich keinen Streit mit den Nachbarn provozieren.

Können wir irgendwas gegen sie unternehmen? Wir haben wegen nicht eingehaltener 3 Meter (bei einem Reihenhaus #schock) - es sind nur 2,5 Meter ärger mit dem Bauamt und sie kommt mit einem scheußlich hässlichem Anbau durch, der uns das Licht nimmt und bei der die Mauer zu unserem Grundstück auch noch unverputzt ist (roher Kalk-Sandstein)

Wer weiß Rat ?

stürmische Grüße,
Erdbeerschnee #winke

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Hallo,

grundsätzlich sind bei RH-Bebauungen die Regeln anders als bei freistehenden Gebäuden - auch bezgl. Grenzabständen. Habt Ihr Einblick in den B-Plan? Habt Ihr einen Fachmann, der Euch berät?

Ansonsten: B-Plan klären, mit dem Bauamt sprechen (die sind meisten sehr nett, wenn man ihnen auch nett entgegenkommt). Wer reicht Euren B-Antrag ein?

"...Wir haben das Haus jedoch schon vor 3 Jahren gekauft, (da stand ihr Anbau schon!) und hatten da vorher nicht drauf geachtet... man will ja auch eigentlich keinen Streit mit den Nachbarn provozieren..."
Augen auf beim Häuserkauf! Wer hat Euch denn da beraten? So etwas sieht der Fachmann eigentlich direkt.

Anbau, Terrassendach, Abstand, trallala....Informiert Euch beim Bauamt und nehmt Euch einen Anwalt - alles andere geht nicht gut aus.

LG

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Danke für deinen Beitrag. Wir warten jetzt erstmal die Entscheidung vom Bauamt ab... sie waren tatsächlich sehr nett und zuvorkommend aber sie müssen natürlich auch ihren Job machen.

und wenn das einigermaßen gut geht werde ich mich um die Angelegenheiten unserer lieben Nachbarin kümmern!

Lieben Gruß

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Hier in HH musst du dir bei Anbauten an Reihenhaus, die eine Grenzbebauung darstellen, die schriftliche Genehmigung von den Nachbarn rechts und links holen und zusammen mit dem Bauantrag einreichen. Bei den Nachbarn wird aber keine Baulast und kein Vermerk dazu im Grundbuch eingetragen.

Auf welcher Grundlage hat die Baubehörde denn den Anbau genehmigt?

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Danke für deine Antwort, das Bauamt sagt sie hätten nix schriftliches von den Nachbarn für ihren Anbau... deshalb dürften wir auch nicht ohne die Genehmigung der besagten Nachbarin an ihr Grundstück bauen... wie lustig !? Sie sagten auch, es sei zu spät sich darüber zu beschweren ... das finde ich jedoch sehr komisch!

Naja... wir werden nun einen Bauherren Berater und zur Not einen Anwalt hinzuziehen.

Herzliche Grüße