Zwischenzähler Strom bei vershiedenen Eigentümern

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen. Der Strom einer Wohnung in unserem Haus wird mittels Zwischenzähler über unseren Hauptzähler abgerechnet. Wir hätten das gerne geändert, so dass die betreffende Wohnung einen eigenen Zähler bekommt (technisch ist das machbar). Der Eigentümer der anderen Wohnung weigert sich aber.
Ich habe schon viel im Netz gesucht, finde aber keine Hilfe. Kann es denn wirklich sein, dass wir das so hinnehmen müssen?
Natürlich werden wir uns auch an einen Anwalt wenden (müssen), aber ich bin gerade etwas erstaunt, dass wir gezwungen werden können das so zu lassen. So lautet zumindest die Einschätzung unseres Verwalters.

Danke für Hinweise und einen schönen Abend

Mimi

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vermutlich habt ihr es ganz einfach, denn in vielen Teilungserklärungen stehen Definitionen zum Sondereigentum drin --

Wenn da steht, dass die Strom-Leitungen ab Zähler zum Sondereigentum gehören, dann könnt Ihr mit EUREM Eigentum so verfahren, wie ihr wollt und dann müsst ihr keinen Durchleitungszähler für eine andere Wohnung dulden.
Vielleicht kommt euch auch die abgelaufene Eichfrist des Unterzählers zur Hilfe? -- Das heisst, IHR rechnet mit dem anderen Eigentümer ab? -- da legt ihr doch u.U. drauf, wenn Ihr die Grundgebühren nicht umlegt .... ... das weiß er vermutlich ...

Egal: Ihr könnt das Durchleitungsrecht auch einfach verweigern und das Stromunternehmen beauftragen, das glatt zu stellen: vorab zu klären wären die Kosten für die Neuverkabelung etc... aber vielleicht ist das bei eurem Energieversorger ja inklusive ...

Die Frage ist, wie stark weigert er sich. -- Ein Brief von einem Anwalt hilft bei manchen Menschen halt erst, -- dann macht es ....

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Hallo und Danke für Deine Antwort.

Stimmt, die Teilungserklärung wollte ich noch anfordern, die liegt uns nicht vor. Danke auch für die Erinnerung.

Es ist so, dass der Zwischenzähler nicht geeicht ist, das haben wir erst kürzlich erfahren. Bis dato haben wir immer mit den jeweiligen Mietern abgerechnet und die Grundgebühr geteilt. Nun ist es aber so, dass der neue Mieter nicht gezahlt hat und abgetaucht ist. Dies und der ungeeichte Zähler haben uns dazu bewogen das Ganze nun zu ordnen. Da das alles mit Kosten verbunden ist (ca. 300€ für den neuen Zähle und etwa noch einmal 500-800€ für die Verkabelung) weigert sich der andere Eigentümer. Es wird leider nicht ohne anwaltliche Hilfe gehen. Dem Stromunternehmen ist es leider egal, was nach ihren Zählern montiert wurde, ich habe mit denen schon vorab telefoniert. Die können dazu gar nichts sagen. Jetzt warte ich mal auf die Teilungserklärung und dann sehen wir ja weiter. Ein weiteres Unding ist ja auch, dass der Sicherungskasten für die Wohnung bzw. die Hauptsicherung in UNSERER Wohnung ist. Sollte also die Sicherung fliegen (ist auch schon geschehen) und wir sind nicht vor Ort, dann schaut der Mieter auch blöd bis er wieder Strom hat....

Liebe Grüße
Mimi

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Hallo,

wie viele Wohnungen sind es denn insgesamt ? mehr als 3 ?
So etwas kann eigentlich nur entstehen, wenn eine grosse in 2 klein aufgeteilt wird, oder evtl. bei einer Hausmeisterwohnung.

Freundliche Grüsse Werner

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Hallo Werner,
auf Deine Antwort habe ich gehofft ;)

In der Anlage sind insgesamt 11 Wohnungen. Diese Souterrainwohnung gehörte ganz früher wohl mal zu unserer. Bei der Nachbarwohnung war es genauso. Bloß dass diese beiden stromtechnisch getrennt wurden als die Erdgeschoss Wohnung in die Zwangsversteigerung ging. Wir haben also zwei Souterrainwohnungen. Eine hat einen eigenen Stromzähler, die andere hängt bei uns dran. Dafür hängt die benannte S-Wohnung zusätzlich am Wärmezähler der anderen S-Wohnung. Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben . Falls nicht, dann baue auch das nochmal auseinander.
Liebe Grüße
Mimi

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Viel Freude wirst du an der Antwort aber nicht haben.

Besorge dir zuerst einmal die Teilungserklärung.
Die müsste die Hausverwaltung haben.
Oder direkt im Grundbuchamt, die haben das Original. Vorsichtshalber aber vorher anrufen, das könnte auch in irgendeinem weit entfernten Archiv liegen.
Da werden aber nur 9 Wohnungen aufgeführt sein.
Darin steht sinngemäss: Wohnung Nr. 1, Erdgeschoss links, + Kellerräume und 1 Garage, im Aufteilungsplan grün eingezeichnet, mit 200/1000 Miteigentumsanteil.Ausserdem sind die Räume mit Zahlen gekennzeichnet.

#gehörte ganz früher wohl mal zu unserer.#
Dann wird es da auch einen Beschluss der Eigentümerversammlung geben.
Sinngemäss Der Eigentümer von Wohnung Nr 1 beantragt den Umbau in 2 Wohnungen AUF EIGENE KOSTEN.

Es ist ja nicht nur der Strom, sondern auch Warm- und Kaltwasser, Heizung, Telefon, eigene Eingangstüre, Briefkasten, Klingel und ähnliches.

#Bei der Nachbarwohnung war es genauso#
Den könntest du auch noch fragen, wie das war.

Im Prinzip ist das auch nichts anderes, als wenn du in deiner Wohnung ein Zimmer untervermieten würdest. Da würden die anderen Eigentümer auch keine Mehrkosten für dich übernehmen - warum auch.

Wie sieht eigentlich die Hausgeld-Abrechnung aus ?
Da sind doch Posten dabei, die nach Miteigentumsanteilen abgerechnet werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die #abgezwackten# Wohnungen einen MEA haben.
(Instandhaltungsrücklage, Reparaturen, Kosten Verwaltung z.B.)

freundliche Grüsse Werner

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