Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf

Huhu,

heute war ein Einschreiben vom Vermieter im Briefkasten. Er kündigt wegen Eigenbedarf zum 31.1.15, weil sein Vater sich von seiner Frau getrennt hat und nu von Portugal nach D kommen soll.

Wir wohnen seit 4 Jahren hier und haben ein Kind mit SBA, welches vom Amt für Behinderte ein Schreiben hat dass er ein eigenes Zimmer benötigt. Alle Wohnung die wir im Netz finden würden unsere Situation verschlechtern, wenn nicht sogar bedeuten würde dass ich meine Kinder aus der Schule nehmen müsste und aus der Krippe.

Mo geht's zum Anwalt, aber hat wer Tipps für mich was Mo beim Anwalt nicht vergessen dürfen?

Lg

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Hallo,

Es wird sich bestimmt in einer zumutbaren Entfernung eine passende Wohnung für euch finden. Inseriert doch selber mal.

Möchtet ihr zum Anwalt, um zu erreichen, dass ihr in der Wohnung bleiben könnt?

Ich kann euren Unmut verstehen, weil ein Umzug Stress macht und Geld kostet.

Aber die Vermieter tun mir jedes mal leid, wenn ich höre, dass ihnen Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie IHR Eigentum selber nutzen wollen.

Meine Freundin musste Monatelang warten, bis sie ihr Haus beziehen konnte, und genau so lange schwanger bzw dann mit einem Neugeborenen plus Mann in einem Zimmer im Keller seiner Eltern ausharren, weil die Mieter jedes Schlupfloch nutzten, um den Auszug zu boykottieren.

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Er hat ja nicht nur diese Wohnung und dieses Haus sondern paar mehr und auch paar kleinere Wohnung. Also hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Hier Wohnungen mit 3 Kindern zu finden ist sehr schwer, wir haben 2 Jahre mit 2 Kindern gesucht bis uns ein Vermieter genommen hat.

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Ach so, okay.
Ja dann viel Glück.

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Erkundigt euch unbedingt nach den Kündigungsfristen. Das ist gestaffelt je nach mietdauer.

Viel Glück bei der Wohnungs-haussuche

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Hi,
ganz ehrlich: mehr als evtl. eine Fristverlängerung bis zum Auszug werdet Ihr wahrscheinlich nicht erreichen - überlegt euch gut, wie viel Aufwand (und Geld für den Anwalt) Euch die Sache wert ist.

U.U. könnte es auch helfen, mal ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter zu führen - wenn Ihr seit 4 Jahren dort wohnt, kann das Verhältnis ja vielleicht nicht SO schlecht sein. Vielleicht findet sich dann eine andere Lösung - vielleicht hat er ja sogar eine andere Wohnung, die er Euch anbieten kann, oder kennt jemanden, der jemanden kennt.....
Per Einschreiben mußte er die Kündigung schicken, damit sie juristisch ok ist. Das heißt ja erstmal nicht, daß er Euch jetzt das Leben schwer machen will.
Aber letzten Endes sitzt der Vermieter sicher am längeren Hebel - es ist immerhin seine Wohnung.....

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So gutes Verhältnis? Wir haben nichts mit dem zutun außer das ich die Miete auf sein Konto zahle. Ansonsten hat er seine Handlagern die du öfters siehst.

Die Gründe müssen auch rechtlich ok seim und da haben wir schon paar Sachen gefunden, den Rest lassen wir uns morgen vom Anwalt erklären.

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Ihr werdet da ausziehen müssen. Vielleicht bekommt ihr eine Verlängerung. Aber mehr auch nicht.

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Hallo!

Vielleicht wenig hilfreich...
Dein Vermieter hat dir sicher fristgerecht gekündigt- bis zum 31.1.15 sind es mehr als 3 Monate In dieser Zeit findet man auch mit 3 Kindern eine Wohnung wenn man sich darum bemüht.
Es ist sicher blöd für euch,aber der Vermieter wird sicher einen Grund haben warum er ausgerechnet diese Wohnung wegen Eigenbedarf kündigt...
Wegen genau solcher Leute vermiete ich meine Leerstehende Wohnung nicht......

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http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_(Mietrecht)

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Heute kam die Kündigung und du weißt auf den ersten Blick, dass du keine geeignete Wohnung in deinem Umkreis finden wirst? #nanana

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Huhu,

frag den Anwalt, wie es mit der Möglichkeit aussieht, eine Entschädigung einzufordern.

Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten habt ihr ja wahrscheinlich doppelte Mietbelastung, außerdem Umzugskosten und Co.

LG

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Entschädigung einfordern?
Wenn die Kündigung rechtlich ok ist, dann kannst du fordern was du willst und hast auf nichts Anspruch.

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Sie ist ja nicht rechtlich ok.

1. Gilt es nicht dass der Vater sich getrennt hat als Härtefall für eine fristlose Kündigung. Vorallem da dieser noch nicht mal in Deutschland wohnt, sondern jetzt erst herzieht, wenn wir raus sind.

2. Hat der Vermieter nicht nur dieses Haus oder diese Wohnung sondern ein paar mehr und auch kleinere. Ob dann ein Gericht 112qm2 für einen allein als angemessen empfinden, ist auch noch eine Frage.

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Hey, ich bin selbst Eigentümer von mehreren Immobilien und soviel ich weiß, ist die Kündigungsfrist länger als drei Monate und außerdem muss er euch eine ausgleichs Immobilie anbieten, wenn er auf Eigenbedarf kundigt.

Ich bin mir auch nicht sicher ob der eigene Vater zu seinem Eigenbedarf zählt, das solltest du deinen Rechtsanwalt mal fragen bzw wendet euch an den Mieterschutzbund.

Bye

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Huhu,

laut neuem Gesetz sogar Neffen und Nichten, die Frage ist aber ob das alles zählt weil der Vater nicht in D lebt bzw dann erst ab unserem Auszug, ob die Größe gerechtfertigt wäre etc.
Genauso wie seine Renovierungsforderungen, da hat sich ja auch ne Menge geändert. Freunde sind im September umgezogen, die waren die gleiche Zeit in ihrer Wohnung und die mussten wegen dem Gesetz fast nichts machen.

Anwalt wird so oder so morgen kontaktiert.

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Wo der Vater derzeit wohnt ist egal. Er braucht ja gerade deswegen hier in Deutschland eine Wohnung, weil er hierher kommt.

Und ob ihr was machen müsst, hängt vom Mietvertrag ab.

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Hallo,

meine Tante bekam vor Jahren auch so ein nettes Schreiben auf Eigenbedarf. Mein inzwischen verstorbener Onkel war zu dem Zeitpunkt ein Pflegefall und saß im Rollstuhl.

Meine Tante hat sich anwaltlich beraten lassen, bat um Fristverlängerung die der Vermieter ablehnte und sie musste mit meinem Onkel (schwer beschädigt, auf Rollstuhl angewiesen und kaum transportfähig) ausziehen innerhalb von drei Monaten.

Meine Tante zog innerhalb der Frist aus - sie fand dank einer selbst aufgegebenen Zeitungsanzeige eine Wohnung. Traurige Ironie an der Sache ist, dass der Grund des Eigenbedarfs bereits kurz nach dem Einzug wieder aus der Wohnung auszog.

Ich an Eurer Stelle würde mich um eine Alternative bemühen und mich nicht zusehr auf das Gespräch mit dem Anwalt versteifen. Vielleicht habt Ihr Glück, aber der Vermieter kann auch mit anderen Mitteln versuchen Euch dann auf anderem Wege loszuwerden. Wenn nicht bis Januar dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Alles Gute

Geli