freche Mieter

Entschuldigung im Vorfeld für die falsche Kategorie, aber besser anonym.

Ich kümmere mich, nicht ganz freiwillig, im Moment um ein Mehrfamilien Haus meines Vaters. Komplett vermietet. 6 Parteien.

Unsere neusten Mieter haben sich jetzt , trotz eindeutiger aussage im Mietvertrag, das Hunde nicht erlaubt sind, einen großen Hund geholt.

Das Vieh hat zu verschwinden. Weder mein Vater noch ich wollen Hunde in diesem Haus, außerdem gab es schon eine Beschwerde wegen Gebell und Dreck im Treppenhaus.

Kann ich jetzt einfach schriftlich eine Frist setzen, in der der Hund zu verschwinden hat? Sollte doch kein Problem sein.

Oder muss ich das per Anwalt regeln?

Tut mir leid ich bin da etwas über Kopf in die Mietsache rein gerutscht und kenne mich damit noch nicht aus.

Ach ja, im Mietvertrag steht wörtlich das Hunde nicht erlaubt sind.

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am besten einem Anwalt übergeben hat man am wenigsten ärger damit

aber eigentlich der weg wäre hingehen und hinweisen das der Hund bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weg gegeben werden muß

am besten mit zeugen

das nächste wäre das schriftlich per einschreiben mit rückschein damit läst es sich im sichersten und besten beweisen

eine Frist zu setzen

sollte diese verstreichen dann kommt die Abmahnung diese ebenfalls schriftlich und per rückschein das nächste ist dann die Kündigung

aber wie gesagt ich würde es über einen Anwalt laufen lassen

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Da es hierzu verschiedene Urteile gibt, gehe zu einem Anwalt. Das Mieterschutzgestz ist zu verworren, als dass man Dir hier etwas verbindliches raten kann. Selbst der BGH hat 2012 entschieden, das die Klausel die generell Hundehaltung verbietet in Mietverträgen unwirksam ist.

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Hallo,

Wie jemand schon über mir geschrieben hat, mein Stand der Dinge ist auch der, dass das generelle Verbot von Hundehaltung im Mietvertrag nicht zulässig ist.

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Hat dein Vater das da handschriftlich rein geschrieben? Dann ist wäre es sowieso nicht gültig.

Gibt es sonst keine Tiere im Haus?

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vertrag ist vertrag ob handschriftlich oder nicht
im gegenteil handschriftlich zählt immer mehr als druck etc

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Ohh nee, dass stimmt nicht.

Manchmal ist dann das Gegenteil der Fall. So schrieb meine Mutter immer rein: Hunde- und Katzenhaltung ist verboten.
Damit hat sie jedem ´nen Freibrief gegeben. Das darf man niemals handschriftlich zufügen.

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Übergib es einer Fachanwältin für Mietrecht und gut.

Gruß

Manavgat

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sagen wir es mal so
es kommt drauf an wie viele hunde gehalten werden und wie groß etc.
soweit ich weiß darf man hudehaltung verbieten
allerdings zählen kleine hunde (keine ahnung) dackel oder so zu kleintiere
zumindest in der bewertung
also nen schäferhund wäre kein problem los zu werden aber bei kleinvieh könnte es schwer werden