Beleidigung / Gewaltandrohung von Nachbarin - was kann ich tun?

Hallo, ihr,

ich bin echt verzweifelt und hoffe sehr auf Meinungen, bzw. Gesetzestexte.

Meine Kinder und ich werden seit Monaten von einer Nachbarin beleidigt, bedroht und genötigt.

Es beginnt mit solchen kleinen Schikanen, wie die Hoftür zumachen, wenn ich die Wäsche abhänge (man benötigt einen Schlüssel,um wieder reinzukommen, d.h. die Kids wären ausgesperrt, wenn sie mal im Hof spielen würden), uns hämisch auslachen bis zu offenen Gewaltandrohungen. Ich musste mir schon öfters anhören, dass ich eine Schlampe, Fotze, was auch immer bin, meine Kinder Rötzgören und Bälger, die nur Krach machen und rumschreien (wir sind kaum zuhause...). Wir werden als ekelig und stinkend beschimpft.
Neuerdings kommen Sprüche wie: "Ich hau dir eins auf die Fresse, dass du nicht nach links und rechts gucken kannst" oder " Wenn deine Kids weiter so laut sind, dann hau ich sie blutig zu Brei".
Sie nötigt uns dahingehend, als dass sie sagt, dass sie solange weitermachen wird, bis wir endlich ausgezogen sind.

Ich nehme sie durchaus ernst. Neulich hat sie mich rüde im Hausflur angerempelt und mir dann gedroht.

Wir haben Angst. Mein Großer traut sich nicht mehr an ihr vorbeizugehen, ich muss ihn an die Hand nehmen. Ich kann meine Kinder nicht mehr in den Hof lassen, weil sie Angst ohne mich haben.

Die Hausverwaltung glaubt mir nicht. Sie wird nichts weiter unternehmen, sie meint, es sei eine Privatangelegenheit zwischen uns beiden. Hat sie da Recht? Was ist mit Störung des Hausfriedens? Im Mietvertrag steht sowas nicht drin...

Ich werde bald ausziehen, aber bis das Haus fertig ist, ist es mindestens mal Sommer. Solang muss ich in meiner Wohnung noch aushalten.

Was soll ich tun? Was hat die Hausverwaltung für Pflichten? Kann sie wirkllich nichts tun oder will sie nicht?

Diese Nachbarin arbeitet quasi für die Hausverwaltung, sie putzt das Treppenhaus und hat den Schlüssel für leerstehende Wohnungen, damit Interessenten reinkönnen.

Darf ich diese Frau auf Tonband als Beweis aufzeichnen? Zeugen habe ich leider nicht direkt. Eine Nachbarin wurde auch in der Vergangenheit von ihr beschimpft, sie hat aber Angst, sich zu äußern, weil sie über 90 Jahre alt ist und nicht mehr umziehen kann. Andere Nachbarn wollen keine Zeugen sein bzw. haben leider nichts mitbekommen bis jetzt.

Was soll ich nur tun? Ich habe langsam wirklich Panik, dieses Haus, mein mit angemietetes Haus zu betreten, weil ich Gewalt fürchte. Aber das kann doch nicht sein!!

Gruß
gruenrotgelbw mit zwei Kids

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Nun, der Vermieter ist ja nicht der Erzieher in einer Kindergartengruppe, somit ist er für die Streitigkeiten unter den Mietern nur bedingt zuständig.
Wenn du dich von der Frau bedroht fühlst, solltest du einmal zur Polizei gehen und dich da beraten lassen. Klar kommen die erst dann, wenn etwas passiert ist, aber du kannst vorher zu ihnen gehen und ihnen schildern, was los ist.

Grosse Vermieter (also Gesellschaften etc.) bieten mitunter Streitgespräche an, Konfliktlösungen etc. Ob dein Vermieter dies tut, musst du mal herausfinden.

Eines noch: Besteht die Möglichkeit, dass diese Beschimpfungen seitens der Nachbarin krankheitsbedingt sind?

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Hallo und danke für die Antwort!

Naja, mit Kindergarten hat es ja nichts zu tun, wenn sie mich oder meine Kinder blutig hauen will... Habe noch nicht mitbekommen, dass in Kindergärten sowas toleriert wird. Ich denke mal, jede/r fühlt sich bei solchen Sprüchen und Taten bedroht.

Habe mal etwas gegoogelt, und es wurden wohl schon öfter Mietern gekündigt, weil sie den Hausfrieden gestört haben und (teilweise) tätig übergriffig wurden. Ich werde mal zu einem Anwalt gehen müssen, wenn es weiter so geht.

Und: Nein, die Frau ist psychisch soweit gesund, zumindest offiziell...

Einen schönen Tag noch
gruenrotgelbw mit zwei Kids

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Verzeihung, da habe ich mich doof ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass das Kindergarten ist, was bei euch passiert, sondern, dass der Vermieter einfach nicht derjenige ist, der sich darum zu kümmern hat, dass die Mieter sich vertragen.

So meinte ich das.
Du hast recht, sobald jemand wirklich handgreiflich wurde, kann das unter Umständen zu einer Kündigung führen. Aber Beschimpfungen und Bedrohungen, da wird es dann schon schwer. Und wenn du sagst, die Frau arbeitet für den Vermieter, dann wird es erst recht schwierig.
Hast du eine Erklärung dafür, dass sie euch derart unter der Gürtellinie angeht, wenn es doch scheinbar nicht den geringsten Grund dafür gibt?
Da du sagst, sie ist psychisch gesund (augenscheinlich), kann ich mir das nämlich gar nicht erklären. Es muss einen Auslöser gegeben haben.

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Was ist das für eine Frau?
Ist sie alleinstehend? Schon älter?

Meistens toben sich solche Leute nur verbal aus, da steckt nicht mehr hinter.
Wenn sie merkt, dass es bei euch ankommt, dann wird sie darin ja auch eine gewisse Befriedigung durch erlangen.

Warum solltest du die verbalen Ausraster nicht aufzeichnen dürfen und mal der
Hausverwaltung vorstellen? Das geht doch mit dem Handy ganz leicht. Zumindest würde man dir dann glauben. Und selbst wenn nichts weiter für dich im positiven heraus kommt, dann würde vielleicht zumindest für einen nach dir was bei raus kommen.

Wenn ihr bald in ein Haus zieht ist es ja eine absehbare Zeit. Kann man das nicht noch aushalten? Und kann es vielleicht sein, dass sie entsetzlich neidisch ist und deshalb so reagiert?

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Der hätte ich schon lange mal ein nettes Briefchen vom Anwalt schreiben lassen.

Wehrst Du Dich wenn sie ankommt?

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zu zeiten von handys die auf nehmen können würd ich einfach mein handy in der hand halten und das geschehen mit filmen
(man muß das handy ja nicht so vor die nase halten das man sieht das es filmt)
solange das handy offen in der hand sichbar ist soll es sogar vor gericht stand halten
aber soweit würd ich gar nicht gehen da du eh aus ziehst wie ich das verstanden habe
leg das video deiner hausverwaltung vor und erzähle von allen vorkommnissen
spätestens dann wird man dir glauben schenken
in der öffendlichkeit zu filmen ist nicht verboten solange man es nicht heimlich macht , sprich das handy lag offen in der flachen hand ..;-)

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Oha....solche Aktionen können schnell nach hinten los gehen, und sind mit Vorsicht zu geniessen.

Zum einen steht hier das "Recht am eigenen Bild" über der Straftat einer reinen Beleidigung...insofern könnte die betreffende Nachbarin eine Anzeige erstatten, weil sie unerlaubt gefilmt wurde.

Hier würde also nicht "öffentlich" gefilmt werden, sondern eine private Person gezielt aufgenommen !

Mit "Recht am Ton" sieht es allerdings anders aus. Eine Tonaufnahme dürfte theoretisch gemacht werden, und hat auch rechtlichen Bestand.

Eine Quelle kann ich hier leider nicht nachweisen, den Fall hatte aber eine gute Freundin von mir, und diese Aussage wurde von einem der Polizeibeamten vor Ort getätigt. Es ging hier aber "nur" um extreme Ruhestörung.

Zum anderen besteht die Gefahr, dass die Auseinandersetzung eskaliert, und es nicht nur bei Beschimpfungen bleibt, wenn entdeckt wird, dass eine Aufnahme gemacht wird....und bei so etwas gibt es selten einen Gewinner, sondern nur Verlierer.

LG und ein tolles WE
TJ

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du verwechselst da was
ich darf öffendich alles filmen ich darf nur keine überwachungskammerra instalieren
ich darf auch nicht heimlich filmen sprich die kammerra (handy) muß sichtbar sein
und ich darf nicht "recht am eigenen bild" bilder verwenden die du gemacht hast ohne deine einverständniss oder ein bild was ich von dir gemacht habe zu gewerblichen zwecken nutzen sprich es verkaufen, außer du bist eine person öffendlichen interesses zb. politiker schauspieler etc prommis halt
aber wenn dich das thema interessieren sollte les das hier mal

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=235644

da sind auch links zu den gesetzen
ich hatte mich mit dem thema mal auseinander gesetzt als ich am überlegen war mir ne dash-cam fürs auto zu zu legen
die werden im mom auch vor gericht annerkannt, dabei war ich übermehrere fälle gestoßen die genau das aus sagten was ich sagte das die cam sichtbar sein muß etc..

aber hey ich sagte ja auch das ich damit gar nicht vor gericht gehen würde (der weg wäre mir zu umständlich und zu langwierig)
ob die es anerkennen wäre eh egal
weil ich wie gesagt es dem sachbearbeiter von der wohnungsgenossenschaft zeigen würde um meine aussage zu untermauern .. danach sollte eh ruhe sein

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<<<Die Hausverwaltung glaubt mir nicht. Sie wird nichts weiter unternehmen, sie meint, es sei eine Privatangelegenheit zwischen uns beiden. Hat sie da Recht?>>>

Ja.....hat sie. Die Hausverwaltung ist nicht dafür zuständig, in Rechtsangelegenheiten betreffend privater Streitigkeiten eingreifen zu müssen.

Mach eine Anzeige bei der Polizei, oder nimm Dir einen Anwalt, und lasse eine Unterlassungserklärung / Abmahnung aufsetzen, welche die betreffende Dame unterscheiben muss.

Oftmals reicht schon so eine offizielle Androhung aussergerichtlicher Natur, um den Störenfried in seine Schranken zu verweisen.

Weigert sich Deine Nachbarin, diese Erklärung zu unterschreiben, kann mittels einer Unterlassungsklage vor Gericht eine Entscheidung eingeholt werden.

Da diese gerichtliche Entscheidung oftmals eine ganze Weile dauert, kann vorab eine Einstweilige Verfügung beantragt werden, die schon empfindliche Konsequenzen für die Dame haben kann, sollte sie dagegen verstossen.

Hier ein paar für Dich evtl. interessante Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

http://de.wikipedia.org/wiki/Einstweilige_Verf%C3%BCgung

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklage

Ich betone aber ausdrücklich, dass ein entsprechender Anwalt Dir hier viel besser Auskunft geben kann !

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**Ja.....hat sie. Die Hausverwaltung ist nicht dafür zuständig, in Rechtsangelegenheiten betreffend privater Streitigkeiten eingreifen zu müssen.**

stimmt nicht so ganz
es ist duraus möglich sogar die miete zu kürtzen wenn mitbewohner über die stänge schlagen
sei es das sie die musik zu laut auf dreen mitten in der nacht
sei es das sie handgreiflich werden
sei es das sie drohungen ausprechen
und der vermieter nichts dagegen unternimmt
der vermieter hat die pflicht für ein zumutbares verhältniss zu sorgen das schließt die einrichtung genau so ein wie das umfeld..

das ist einer der punkte die ich im anderen tread meinte mit ich hab mit meinen mietern keine probleme im gegenteil wenn habe ich probleme mit miteigentümer und ihren mietern
und glaub mir das ist dann so richtig beschissen weil ich ja nicht zb deine mieter kündigen kann .. ich könnte dir nur meine mietminderung in rechnung stellen...
also hausversammlung druck machen... hoffen das sich was ändert...
ändert sich nix kann die hausgemeinschaft dich sogar enteignen lassen und deine wohnung wird versteigert (den erlös würdest du bekommen)
aber damit kann man mehr mit drohen als durch ziehen sowas dauert eeeeeeeeeeewig und ist sehr sehr schwer durch zu bekommen

also der vermieter ist sehr wohl in der pflicht was dagegen zu machen
mahnung ... kündigung...
aber im strafrechtlichen sinn hast du recht da kann der vermieter nix machen
der kann auch keine strafen zb. schwerzensgeld bei körperferletzung etc aussprechen
und der vermieter ist für härtere maßnahmen (wie oben beschrieben bei verschiedenen besiztern) auf die polizeiackten angewisen um da richtig druck machen zu können..
ist er alleiniger besitzer kan er ja gewisse sachen in angriff nehmen ohne polizeiackten

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Hey, und danke für all die Antworten!!

Eine Frage noch, el cheffe: Du meinst, die HV muss was machen (Abmahnung, Kündigung)... Hast du da einen Gesetzestext, auf den ich mich berufen kann? Ist das Störung des Hausfriedens? Gilt dieser Hausfrieden immer? In meiner Hausordnung und im Mietvertrag steht nämlich nichts drin...
Worauf kann ich mich berufen bzw. was kann ich der HV unter die Nase halten, damit die endlich mal was macht?
Am WE gabs wieder Zwischenfälle mit der "guten Frau"... Ich habe echt Angst, mein mit angemietetes Haus zu betreten... :-(

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ich würde sie mit dem handy filmen und anzeigen. desweiteren (weil ersteres wohl nicht ausreicht) würde ich alles aufschreiben (was, wann...) und zeugen nennen, damit zur polizei gehen.
lg & starke nerven!