Hallo liebe Urbianer,
Wir haben an unserem Grundstück eine Hecke gepflanzt.
Diese Hecke grenzt an einen Privatweg. Wie müßen wir den Abstand einhalten. Dieser Privatweg wird überwiegend als Verkehrsfläche benutzt und nicht als Grundstücksfläche.
Habe im Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht etwas gefunden bin aber unsicher weil wir in Schleswig Holstein wohnen. Fundstelle: 1 ME 194/04 Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 09.09.04. Demnach müßten wir keinen Abstand einhalten.
Hilfe und Dank
Mausebär
Befreiung von Grenzabstandsvorschriften
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Hallo
Ich kann dir bei deiner Frage leider nicht helfen, aber ruf doch mal bei eurer Gemeindeverwaltung, bzw. im für euch zuständigen Rathaus an.
LG Ciara