Betriebskostenguthaben - Miete kürzen?

Hallo alle,
ich hoffe, hier ist jemand, der in Sachen Mietrecht einigermaßen bewandert ist oder auch schon einmal die gleiche Situation erlebt hat. Folgendes:
Ich habe Anfang September 2013 meine Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung bekommen, in der mir ein Guthaben ausgerechnet wurde (knapp 200 €). Habe denen 2 Tage später meine Kontoverbindung per Mail mitgeteilt. Nix passierte. Telefonisch nachgefragt vor 3 Wochen, die Angestellte sagte mir, sie erinnere Chefin noch einmal daran. Wieder nichts.
Jetzt bin ich langsam angefressen und würde gern per Mail noch ein Ultimatum von 2 Wochen stellen. Falls bis dahin keine Zahlung eingeht, würde ich die Miete für 12/2013 um das Guthaben kürzen (das würde ich auch so in der Erinnerungs-Mail ankündigen). Darf ich das als Mieter? Können die mir später (z.B. bei der Herausgabe der Kaution, wenn ich hier mal ausziehe), daraus einen Strick drehen?

Danke für eure Hilfe,
palomita

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Ich würde es ganz genauso machen!

Eigentlich ist es auch so üblich, dass das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnet wird. Also bei mir war das immer so!

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Üblich ist das wohl nicht. Ich kenne es nur so, dass das Guthaben ausgezahlt wird.

Ist mir auch lieber so. Diese Verrechnung kann Ärger bringen, wenn es auf dem Mietkonto "durcheinander" geht. Freunde haben mit ihrem Vermieter da gerade Ärger.

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so halte ich das auch
ist bei weitem übersichtlicher in der buchführung
ok die hab ich mitlerweile eh meiner schwester aufs auge gedrückt ;-)

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Setze letztmalig schriftlich per Brief - nicht Mail oder Telefon - eine Frist und kündige an, dass du bei Nichteingang bis zum 29.11. das Guthaben von der Dezembernebenkostenvorauszahlung abziehst.

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rechtlich darfst du das nicht
nur per absprache (erlaubniss)

würd am liebsten auch in der gaststätte (wo ich noch geld kriege)
mit meiner freundin schön essen gehen und später sagen ... ziehen sie das von meiner rechnung ab .. ^^
puste kuchen darf ich leider nicht...
na ja mitlerweile kommt das geld ja in ratatatatatatatatatata..

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Unsinn.

Üblicherweise zahlt man eine umlagenvorauszahlung. Hat man ein Guthaben, dann kann man das in Abzug bringen.

Gruß

Manavgat

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bei insolvenz nicht
http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=6399

da wider ja aber beschrenkt
http://www.forum.jurathek.de/archive/index.php/t-12427.html
**Zumindest das LG Berlin hat eine Aufrechnung von Nebenkostenguthaben mit Heizkostenforderung oder auch Miete als unzulässig erachtet. Weil es eben unterschiedliche Treuhandverhältnisse sind. **
das ist aus nem jura forum
du hast zwar recht aber guthaben aus zb. heizkosten darf man nur selbständig von den heizkosten ab ziehen nicht von der miete oder abwasser etc...

find das doof das ein fall in 3 verschienenden varianten anders geurteilt wird
in mein fall mit der gastätte darf ich das leider auch nicht :-(

da merkt man das man in nem rechtssstaat lebt
man muß sogar als otto normalbürger nen studium haben in sachen recht

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