Selbst angebrachte Tapete bei Auszug entfernen?

Hi,kann mir jemand helfen? Wir haben vor einen Jahr in unserer frisch bezogenewm Wohnung 2 Wände unseres Schlafzimmers mit dunkellila Tapete tapeziert.Bald steht der Auszug bevor.Muss diese Tapete nun evtl. doch runter (vorher war nur Putz und weisse Farbe), oder kann uns das egal sein? Muss das im Mievertrag eindeutig geregelt sein? Danke im Vorraus für Eure Hilfe.

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"Muss diese Tapete nun evtl. doch runter (vorher war nur Putz und weisse Farbe), oder kann uns das egal sein? Muss das im Mievertrag eindeutig geregelt sein?"

M.E. ist das von einer rechtsgültigen Renovierungsklausel unabhängig. Eine Tapete in dunkellila dürfte nicht dem "allgemeinen Geschmack" entsprechen und somit beim Auszug zu entfernen sein. Wenn der Vermieter also darauf besteht, werdet ihr die Tapete entfernen müssen...ich würd einfach mal freundlich nachfragen.

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Hallo,

da die Tapete doch einem sehr individuellen Geschmack entspricht, vermute ich, dass der Vermieter in jedem Fall von Euch verlangen kann, den Originalzustand wieder herzustellen.

Cinderella

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PS: Allerdings muss wohl eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag enthalten sein.

Ich würde den Vermieter ansprechen und mich beim Mieterbund über die Rechtslage informieren.

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Hallo,

Muss nicht.

Eine farbige Tapete zählt als Beschädigung, das hat überhaupt nichts mit Schönheitsreparatur zu tun - da muss er nicht einmal eine Nachfrist setzen.

freundliche Grüsse Werner

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Ich bin ziemlich überrascht, wie hier im Kaffeesatz gelesen wird...

Ohne den Mietvertrag zu kennen, kann dir niemand eine rechtlich sichere Auskunft erteilen.

Gruß

Manavgat

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Nun ja,im MV steht nix dergleichen. Vielleicht reicht es ja auch, die Tapete weiss zu streichen.

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Ich weigere mich einfach, hier für Dich zu raten. Zur Sicherheit solltest Du beim Mieterschutzbund oder bei einer Anwältin nachfragen.

Gruß

Manavgat

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