Grundstücksgrenze

Hallo,

es besteht bei uns eine Reihenhaussiedlung, die dazugehörigen Gärten sind aus ehemals Wäscheplätzen vor Jahren entstanden, als alles noch Mietwohnungen waren.
Jetzt sind alle Wohnungen gekauft.

Wir haben für diese Garten-flächen Sondernutzungsrechte . Sie werden sowieso in ein paar Wochen erstmals ausgemessen durch eine Vermessungsfirma.

Unsere Sitzecke sowie der dahinter gelegene Schuppen, beides mit Rücken zum Nachbarn, haben wir mit so 50cm Abstand zu denen vor 4 Jahren gebaut, Höhe 2,50m.

Seine gepflasterte Terrasse grenzt genau an unsere freie Fläche hinten. Nun hat er davor 4 Koniferen , die zwischen uns standen, entfernen lassen, es gibt keinen Sichtschutz mehr.

Da er bald einen Zaun bauen lassen will, denn er möchte sich einen Hund halten, den will er genau auf der Grundstücksgrenze bauen, so sagte er. Jetzt haben wir gesehn, dass er unsere Freifläche mit benutzt und über die gesamte Fläche Rasen gesät hat.
Unsere 50cm habe ich wieder dazugenommen, am Rande von unserem Blumenbeet, denn vorher überragten seine Koniferen das Stück. Hinter unserer Sitzecke und Schuppen hat er ein paar kleine Stauden gepflanzt, das war so mit uns abgesprochen- damit wir dort auf der kleinen Fläche kein Unkraut entfernen müssen und bei ihm an der Terrasse vorbei müssen.

Wie ist das bei der Vermessung? Werden an allen 4 Eckpunkten Vermessungspunkte eingesetzt, muß diese Fläche rechtwinklig sein?

Danke euch. Lotta

1

Noch ein Nachtrag:
Der Nachbar meinte, es wäre für uns dann unmöglich,mal irgendwann unseren Holzschuppen und Holzwand von der Sitzecke zu streichen, denn da stehen dann die Pfosten vom Zaun und es gibt kein Durchkommen. Müssen wir das hinnehmen?

Danke fürs Lesen und Antworten an euch.

Lotta

2

Hallo,

ich bewohne auch ein Reihenhaus. Bei mir wurden die Grenzpunkte für den Garten/Haus allerdings direkt während der Grundstücksaufteilung/Bau eingemessen.
Ihr solltet abwarten, was die Einmessung bei euch ergibt, dann weiß Jeder Bescheid und erst danach würde ich anfangen zu pflanzen, denn es kann sein, dass ihr euch von der Größe und Lage her enorm verschätzt und dann müsstet ihr evtl. alles wieder rausreißen oder, wenn es ganz blöd kommt, auch die Gartenhütte und/oder die Terrasse umsetzen. Wenn so eine Einmessung nachträglich gemacht wird, kann es schon zu Problemen kommen.

LG

3

Ich verstehe gerade Dein Problem nicht. Es wurde noch nichts vermessen und Du machst Dir Gedanken, wo der Zaun stehen oder was gepflanzt werden darf? Hast Du mal darüber nachgedacht, dass Euer Schuppen eventuell gar nicht auf Eurem Grundstück steht?

Einfach mal die Vermessung abwarten und dann planen.

Und nein, ein Grundstück muss nicht rechtwinkelig sein.

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Hallo,

irgendwie verstehe ich die ganze Konstellation nicht-
es ist eine Reihenhaussiedlung und die Wohnungen sind verkauft#kratz?
Oder meinst Du die einzelnen Reihenhäuser?
Wenn ja, ist es wohl nach WEG geteilt, oder?
Da müsste ja eigentlich im Vertrag festgehalten sein, wieviel qm zur Gartennutzung zu Deiner Einheit gehören oder habt ihr einen riesen Garten, den alle benutzen dürfen

(Gemeinschaftsgarten)?
Selbst dann müsste ja vor dem Vermessungstermin vereinbart sein, wieviel qm jeder einzelner Hausbesitzer erhält?

Oder bin ich mit meniner Denkweise irgendwie komplett falsch?

Liebe Grüße,agrokate!

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Hallo,

es ist so, dass es eigentlich Eigentumswohnungen sind. Denn für Häuser sind die regulären dicken Wände wegen dem Feuerschutz nicht vorhanden.

Die Gärten wurden damals so Pi mal Daumen abgeteilt, sie existieren jedoch in unterschiedlichen Größe etwa 20 Jahre nach der Wende. Sie sind Sondernutzungsflächen. Um die Häuser , die alle mit 4 oder 6 Eingängen ausgestattet sind, befinden sich Gärten mit unterschiedlich großen Flächen, von ca. 3,5m x 10m bis ca. 6m x 14m plus Vorgärten und Seitenstreifen mit Gärten, Garagen oder Stellflächen.

Warum die damals so unterschiedlich abgeteilt wurden, weiss ich nicht.
Die Häuser selbst wurden eben ungleichmäßig verteilt auf dem Grundstück damals errichtet, ringsherum gabs nur Acker.

Vor einigen Jahren haben wir die Wohnung geerbt, die Gärten sind Sondernutzungsflächen. Jeder fragt die Nachbarschaft, wenn er was an der Fassade um- oder anbauen will.

Nun gab es aber schon bei anderen Eigentümern Streitigkeiten.Denn es gibt einen Wirtschaftsweg hinter dem Haus, Richtung Garten, der einfach unerlaubt für die restlichen Eigentümer zugebaut wurde mit Sichtzäunen. Oder es wurden Koniferen auf dem Nachbargrundstück gepflanzt. Aus diesen Gründen wurde eine Firma zur Vermessung beauftragt, die in einiger Zeit diese Arbeit aufnimmt.

Vor Monaten wurde durch uns Eigentümer und dem Vorstand Marken auf dem Wirtschaftsweg eingelassen, die erst einmal als Grenzmarkierung gelten.
Jeder Eigentümer hat seine Länge des Gartens entlang des Weges unterschrieben.

Lotta

6

Habt Ihr eigentlich keinen Verwalter, der sich um all dieses kümmert?
Gibt es eine Teilungserklärung, gibt es einen Verwalter etc.? Wer ist der Vorstand?

Es scheint mir, als wenn alle irgendwie vor sich hin wurschteln, anbauen, Fassade ändern oder anbauen.....
Was ist das für ein Chaos?

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