Wer muss sich für den Sprung verantworten?

Hallo,

wir haben folgendes Problem und ich kann im Netz leider keine ähnlichen Fälle finden:

Wir wohnen in einer Dachgeschosswohnung. Die Küche hat eine schräge Wand, unter der der Herd steht. Über dem Herd befindet sich ein Dachfenster.

Im Winter war hier im ganzen Haus nachweislich die Heizung ausgefallen, bei Minusgraden. Es war also auch in der Wohnung sehr kalt, nach 2 Tagen sind wir sogar kurzzeitig zu Bekannten gezogen, weil wir es nicht mehr aushalten konnten.

Am zweiten morgen habe ich allerdings Brötchen im Backofen unter dem Fenster aufgebacken. Nach der Backzeit habe ich den Ofen ausgemacht, und die Backofentür auf, damit die Hitze entweichen kann und die Brötchen abkühlen, und bin kurz unter die Dusche gesprungen.

In der Dusche habe ich es knacken hören und später gesehen, dass die komplette innere Scheibe des Dachfensters gesprungen ist. Zeugen gibt es leider keine.

Das kann, meiner Meinung nach nur durch eine thermische Reaktion der heißen Backofenluft mit dem völlig ausgekühlten Fenster passiert sein.

Mein Vermieter glaubt mit das allerdings nicht, sonder ist überzeugt, dass jemand die Scheibe mutwillig zerstört hat und wir in der Folge auch selbst zu zahlen haben.

Es waren bereits vom Vermieter beauftragte Handwerker hier, die mir mündlich bestätigt haben, dass das Fenster weder mutwillig zerstört, noch von uns zu bezahlen wäre.

Heute bekomme ich allerdings den Kostenvoranschlag vom Vermieter zugestellt, in dessen Tätigkeitsbeschreibung steht, dass das "Von Frau X beschädigte Fenster ausgetauscht werden soll".

Natürlich habe ich direkt bei der Firma angerufen, die mir widerum mitgeteilt hat, dass mein Vermieter diese Aufgabenbeschreibung telefonisch so diktiert hätte, mit der Begründung er bräuchte das für die Versicherung so.

Ich soll mich morgen nochmal melden, und hoffe, dass mir eine richtige Beschreibung ausgestellt wird. Dann hätte ich wenigstens noch Chancen bei meiner Versicherung.

Eigentlich sehe ich es aber überhaupt nicht ein, mich so verarschen zu lassen. Leider steht da Aussage gegen Aussage.

Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnliche Fall und kann mir sagen, was da Schlimmstenfalls passiert?

Bisher war das Verhältnis zum Vermieter immer ganz ok...

vlg

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Normalweise ist das ein eindeutiger Haftpflichtfall. Aber du hättest es natürlich zum Zeitpunkt des Schadens melden sollen. Mehr als Deie Versicherung fragen, ob sie es trotzdem übernimmt kannst du wohl nicht.

LG doremi

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Ach, und ich finde nicht, dass der Vermieter was falsch oder unfreundlich hat diktieren lassen: Du bist als Verursacher verantwortlich es richten zu lassen, ob mit oder ohne Deine Versicherung ist dabei Deine Privatsache. Daher ist diese Formulierung nicht gegen Dich gerichtet.

LG, d.
P.S. Meine Schwiegermutter hat kürzlich versehentlich ihr Waschbcken in ihrer Mietwohnung zerdeppert, die Haftpflicht hat anstandslos gezahlt.

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Hallo,

naja ich finde eigentlich, dass ein normales Fenster ein bisschen Erwärmung ja abkönnen muss. Zumal der Anschluss des Herdes sich ja direkt darunter befindet.

Deshalb hätte ich (und den Fensterbauer übrigens aus) gedacht, dass es Vermietersache ist, wenn in seiner Immobilie die Heizung ausfällt und dadurch Schäden entstehen.

Zu einem thermischen Sprung wäre es ja nicht gekommen, wenn das Haus nicht vollkommen ausgekühlt wäre.

Naja.

vlg

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hallo !

für welche versicherung braucht es der vermieter, wenn du es selbst zahlen sollst #gruebel

lg

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Wahrscheinlich für die Gebäude- oder Glasversicherung, die den Vermieter erstmal auszahlt und es sich ggFs. von der Mieterin zurückholt. #kratz

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Hallo,

also der Vermieter hat die Fensterbauer beauftragt, die dann den Kostenvoranschlag erstellt haben und dort dann die Beschreibung diktiert , sich den Kostenvoranschlag zuschicken lassen und dann an mich weitergereicht. Er brauchte es für meine Versicherung dann wahrscheinlich.

Das seltsame ist, dass die Fensterbauer, mit denen ich beim Maßnehmen etc. gesprochen habe, gesagt haben dass es nicht passieren darf, dass ein Fenster durch Herdwärme spingt und es damit Vermietersache ist - vor allem, da ohne die ausgefallene Heizung ja gar kein thermischer Sprung zustande gekommen wäre.

Mein Vermieter glaubt mir allerdings nicht, dass es ein thermischer Sprung war, sondern unterstellt mir, irgend etwas gegen das Fenster geschlagen zu haben o.ä. und das ist einfach eine glatte Lüge.

Das ist es ja, was mich so ärgert.Und ich bin auch der Ansicht, dass es etwas auf sich haben muss, dass er so darauf pocht, dass eine aktive Zerstörung meinerseits Schuld an dem Schaden ist und nicht der vermaledeite Frost.

:-(

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Wir hatten auch so einen Fall. Allerdings war es bei uns wohl eine Spannung des Fensters, also wohl ein Produktionsfehler von Felux. Sagte auch der Handwerker der hier war und sich das ganze anschaute.

Das hat Felux leider anders gesehen und unsere Vermierterin wollte dann auch von uns das Geld haben.

Ich bin damit zum Mieterschutzbund. Laut deren Aussage ist so etwas Vermieter Sache. Die haben mir dann ein Schreiben aufgesetzt, das habe ich dann meiner Vermieterin zukommen lassen und gut war es . Sie hat dann nie wieder nach dem Geld gefragt.

Die Anwältin beim Mieterschutzbund meinte das in der Regel Vermieter für so was auch eine Glasbruch Versicherung abschließen sollten.

Cloti

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moin,

velux.

:o) yee

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Jo ^^

Danke !

By #winke

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"Mein Vermieter glaubt mit das allerdings nicht, sonder ist überzeugt, dass jemand die Scheibe mutwillig zerstört hat und wir in der Folge auch selbst zu zahlen haben."

Versuch es über eure Haftpflichtversicherung.

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Spannungsrisse, etc. sind meist lang, reissen oft bis zum Rand.

Mutwillige Zersörung hat normalerweise ein Sternförmiges Rissbild, mit Abschplitterungen...

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Du hast doch eine Haftpflichtversicherung. Melde den Schaden, so wie es deiner meinung nach war, die machen dann alles weitere.

Gruß

Manavgat

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Es gibt aber relativ kurze Fristen zur Schadensmeldung.

Das zahlt jetzt keine Versicherung mehr.

Ich sehe übrigens weder den Mieter, noch dessen Versicherung hier eintrittspflichtig.

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Ich auch nicht. Aber das tolle an einer Haftpflichtversicherung ist doch, dass sie Ansprüche dieser Art abwehrt!

Mit den Meldefristen ist das so eine Sache. Sie muss ja erst mal erkennen, dass jemand sie in die Haftung nehmen will.

Gruß

Manavgat

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