Gibt es einen Grenzabstand zum Nachbarn für Schaukeln?

Hallo,

vielleicht weiß jemand hier Bescheid..

Wir wohnen in Bayern und wollen eine Schaukel im Garten aufstellen, möglichst nah an der Grenze zum Nachbarn.

Müssen wir einen Mindest-Grenzabstand zum Nachbarn einhalten und wenn ja, wieviel? Gibt es überhaupt einen vorgeschriebenen Grenzabstand für solche Spielgeräte?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße
Katharina

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Mal reinschauen, extra für Euch zänkiges Bergvolk gemach, vermute da wird auch Deine Frage behandelt. :P

http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/1819681/RundumdieGartengrenze.pdf

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Danke, das hatte ich schon gefunden. Da steht aber leider nur über Grenzabstände von Pflanzen was drin, nix über Spielgeräte....

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" zänkiges Bergvolk"

Na in Bayern warst DU anscheinend auch noch nicht!

Die Berge halten sich nämlich sehr in Grenzen und zänkisch??? Naja.... Nicht zänkischer als die meisten Preissen.....#rofl

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Ruf am Besten Montag das zuständige Bauamt an, die können dir die richtige Antwort für deine Gemeinde geben.

Vlg

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Hallo, Katharina,

vergiss nicht bei deinen Überlegungen, dass die Schaukel beim Gebrauch viel Platz nach hinten benötigt.

Linda

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Hallo!

Das hab ich gefunden:
http://www.spielturm.de/Grenzabstaende-und-Sicherheit.html

"Wegen dem Grenzabstand zum Nachbarn kommt es öfters zu Meinungsverschiedenheiten. Die Rechtssprechung definiert den Kletterturm als bauliche Anlage, nicht aber als Aufenthaltsraum. Theoretisch kann das Spielgerät also direkt am Nachbarzaun errichtet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich bei der zuständigen Gemeinde nach etwaigen Richtlinien. Außerdem bekommt der Anfragende oft sehr wichtige Infos, die ihm mehr Sicherheit geben. Da die Bauverordnungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen, wird empfohlen, sich vorher beim örtlichen Bauamt zu erkundigen."

LG

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Guck mal unter wickey, die haben Pläne online mit dem Sicherheitsabstand, der einzuhalten ist. Nicht rechtlich, aber aufgrund der Sicherheit des Kindes.