Hallo,
ich habe mal eine Frage. Wer ist zuständig wenn ein Hausbesitzer seinen Pflichten nicht nachkommt?
Also nicht zum öffentlichen Gelände sondern den Nachbarn gegenüber. ZB wird Bauschutt auf das Nachbargrundstück gekippt (bzw der Müllberg kippt irgendwann rüber), dieser wird monatelang nicht beseitigt. Auch auf mehrmalige Aufforderung hin. Es handelt sichauch nicht um einen Neubau, sondern um andauernde Renovierungen über viele Jahre hinweg. Immer wieder werden Blumenbeete dadurch zerstört, auch fallen scharfkantige Steinstücke oder sogar abgebrochene Metallstangen aus dem Müllberg heraus. Letztere sind auch eine Gefahr für die Bewohner des geschädigten Grundstücks.
Zudem wird die Grundstücksbegrenzung nicht instand gehalten. Verrostete Zaunstäbe stehen schief in alle Richtungen, es sind Lücken im Zaun, durch die Kinder und Haustiere zum Nachbarn können, was alles andere als erwünscht und auch gefährlich ist.
Stadtrechtlich ist der Nachbar für diese Begrenzung zuständig. Der Beschadete Nachbar darf nichtmal selber die Gefahren beseitigen, das wäre ja Sachbeschädigung am Eigentum des Nachbarn
Meine Frage: bleibt nur der Klageweg oder kann das Ordnungsamt oder die Polizei mal ein Machtwort sprechen?
Eine Klage dauert Jahre und ist nicht wirklich Ziel des Ganzen. Es geht auch nicht um unklare Dinge, sondern um klare Pflichten, die in der Stadtverordnung festgelget sind.
Gruß
Kuckuk
wer ist zuständig - Nachbarn
Gibt es bei uns in der Nebenstraße. Da war letztens das Ordnungsamt, auch Bürgermeister war schon da. Mal abwarten bis was geschieht....
Hallo,
ich vermute mal, da bleibt nicht viel anders über, als klagen.
Aber mit dem Zaun das verstehe ich jetzt nicht.
Es ist doch keine Pflicht sein Grundstück einzuzäunen. Wenn ich nicht will, das meine Kinder und Tiere aufs Nachbargrundstück geraten können, habe ich doch dafür selber Sorge zu tragen, oder?
hallo,
das mit der Pflicht ist so eine Sache. Es gibt eine Verordnung in unserer Stadt, die besagt daß jeder Hausbeitzer die rechte Grundstücksseite einzuzäunen hat.
Kein Zaun geht wohl nur einvernehmlich, das ist aber nicht weiter ausgeführt.
Alle Nachbarn halten sich dran, auch in den Nachbarstraßen wird das so gehandhabt. Da gibt es keine Diskussion. Nur dieser Eine meint eine Extrawurst zu brauchen.
Er wurde auch schon von der Stadt angemahnt weil er seinen Bürgersteig nicht kehrt.
Bei mehrmaligem Verstoß hierbei gibt es sogar eine Geldstrafe.
Ich finde es nur schade wenn man für alles klagen muss. Selbst bei so Selbstverständlichkeiten. Bauschutt mit Metallschrott, der über die Grenze ragt ist eben keine Kleinigkeit. Für mich wäre es selbstverständlich meinen Dreck auf meinem Grund und Boden zu belassen.
Eine Klage dauert Jahre und die Nachbarschaft wird dadurch sicher auch nicht besser. Ein Anpfiff vom Ordnungsamt wäre da sicher nicht ganz so schlimm für das Nachbarschaftsverhältnis (zum Kaffee laden wir uns sowieso nicht ein, aber ein neutraler Umgang mit Grüßen wär schon nett).
Aha...man lernt nie aus.
Komische Verordnung...sowas hab ich noch nie gehört.
Na wenn er auf Schreiben der Stadt schon nicht reagiert, dann hilft wohl wirklich nur noch das Gericht
Leichter:
Bau- und Metallschutt auf eurem Grundstück?
Nachbarn schriftlich nachweisbar (Zeugen) anmahnen, dass der Schutt bis 2 Wochen entfernt werden muss.
Andernfalls wird eine kostenintensive Entsorgung für den Schutt auf eurem Grundstück erfolgen.
Die Kosten habe er als Verursacher zu tragen.
Dann lasst ihr das Zeug entsorgen und fordert zur Zahlung auf. Klar wird er nicht zahlen, dann könnt Ihr einen Mahnbescheid machen.
Wenn er Widerspruch einlegt, geht es ganz normal ins Klageverfahren. Wenn nicht, bekommt Ihr einen Vollstreckungsantrag und dann einen Vollstreckungsbescheid.
Vorteil bei beidem: Das Übel (Schutt) ist bereits weg. Er IST zahlungspflichtig. Bei Klage und Vollstreckungsbescheid geht es nur um Geld - da könnt Ihr ihm notfalls ins Grundstück vollstrecken (muss er halt ne Grundschuld aufnehmen - je nachdem wie hoch der Betrag ist).
Nachteil: Ihr müsst die Entsorgung vorstrecken.
Bei Gefahren würde ich das Ordnungsamt informieren. Denn auch auf dem eigenen Grundstück darf man keine Gefahrenquellen für andere errichten (wenn bei euch was rüberragt z. B.).
Viel Glück!
sbl
Reine zivilrechtliche Sache, sofern z.B.: die verrosteten Zaunstäbe nicht in den öffentlichen Raum (Straße, Bürgersteig) rein stehen, oder der Müll sich dort ablagert.
Viel Spaß beim klagen.
danke für eure Antworten,
mal sehen wie das weitergeht.
Gruß
Kuckuk