Betreuungsplatz - Zweitwohnsitz??

Hallo liebes Urbia-Forum,

ich stehe vor einem Problem!

Mein Sohn und ich leben im Bundesland Brandenburg, allerdings an der Berliner Stadtgrenze. Nun geht Niklas ab Ende August in die Tagespflege, und zwar in Brandenburg.

Ab August gehe ich in Berlin studieren. Ich möchte dann auch wieder mit meinem Kind in die Stadt ziehen, einfach aus praktischen Gründen, gar nicht mal weit, immer noch "im Grünen". Somit steht ihm ja dann in Berlin ein Kitaplatz zu, ich habe ihn bereits in zwei Kitas, die mit der Charité, in der ich studieren werde, zusammenarbeiten.

Vom Jugendamt wurde mir bereits klipp und klar gesagt, dass dieses Berlin-Brandenburg-Bündnis, das es bei Bedarf erlaubt, Brandenburger Kids in Berlin und andersherum in die Kita zu geben, erlaubt, für uns nicht greift, schließlich ist Niklas ja bereits bei der Tagespflege angemeldet, weshalb ja kein Bedarf mehr besteht.
Ich meine mal - logisch ist er angemeldet! Muss man hier ja auch schon machen, bevor das Kind überhaupt geboren ist! Nur würde ich es nicht auch nur einmal in der Woche pünktlich in die Uni schaffen, würden wir hier wohnen bleiben und ich Niklas täglich um 6:30 Uhr zur Tagesmutter bringen. Dennoch würde ich mindestens 15 Minuten zu spät kommen!

Nun meine Frage: Was passiert, wenn ich eine Wohnung in Berlin anmiete, das als Erstwohnsitz eintragen lasse, den grünen Stadtrand aber als unseren gemeinsamen Zweitwohnsitz? Wäre kein Problem, da meine Eltern hier leben.
Kann ich ihn dann, bis wir den Platz in Berlin haben, hier in die Tagespflege geben?
Die unpässliche Dame von der Gemeinde ist seit 7 Wochen krank und niemand fühlt sich für meine Frage zuständig #augen

Vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen?

Viele Grüße #winke
Panipa

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"Die unpässliche Dame von der Gemeinde ist seit 7 Wochen krank und niemand fühlt sich für meine Frage zuständig #augen"

Erfahrungen habe ich nicht, aber ich würde so was immer schriftlich machen. Irgendwer muss ja zuständig sein bzw. die zuständige Sachbearbeiterin vertreten...und dann hättest du eine schriftliche Auskunft.

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Das habe ich jetzt schon 3x versucht. Nach meinem dritten Brief wurde ich höflich aufgefordert, auf weitere Schreiben zu verzichten und abzuwarten, bis Frau R. wieder im Hause sei... #augen

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Bei uns gibt es auch ein Regionsabkommen zwischen der Hauptstadt und den umliegenden Kommunen. Keine Ahnung, ob das zwischen Berlin und Brandenburg ähnlich ist, auf jeden Fall machte es das Regionsabkommen es einfach:

Wir zogen mit zwei Kindern, die einen Anspruch und einen Platz im Kindergarten der Stadt hatten, in ein Dorf der Region. Dort hatten sie zwar den gleichen Anspruch, aber es war kein KiTa-Platz frei. Also zahlte das Dorf an die Stadt einen Ausgleich und unsere Kinder konnten im KiTa der Stadt bleiben, bis zwei Plätze im Dorf-KiTa frei wurden. Nix mit Zweitwohnsitz und das ganze Procedere verlief auch noch ziemlich unbürokratisch. Ein Antrag, ein Telefonat, fertig.
Ich würde mal beim Berliner Jugendamt (oder wer auch immer in Berlin für die KiTa-Platz-Vergabe zuständig ist), nachfragen. Wenn Du in Berlin wohnst, hast Du Berlin gegenüber den Anspruch auf Kinderbetreuung (so Du einen gesetzlichen Anspruch hast).

Grüsse
BiDi