Wann Notar bezahlen während Hauskauf?

Hallo!
Vielleicht kann mir ja hier jemand ein paar Infos geben zu folgender Fragestellung:

Wir haben einen Hof gekauft, Notarprämie wie üblich 2%.

Nun ist der Vertrag unterschrieben, jedoch erst in 2 Monaten Übergabe bzw. Grundbucheintragung, d.h., wir sind erst ab 1.6. Besitzer. Da der Hof aus der Insolvenz und im Grunde kurz vor der 3. Zwangsversteigerung gekauft ist, könnte (hoffentlich nur theoretisch...) noch einiges schief gehen, neue, bislang unbekannte Gläubiger etc. Was das angeht, sind wir auf der sicheren Seite, sollte die Grundbuchlöschung der bisherigen Einträge nicht klappen, kommen wir vom Kaufvertrag frei.

Was wir uns nur fragen: wir haben jetzt schon eine erste Rechnung vom Notar erhalten. Müssen wir jetzt schon einen Abschlag bezahlen?? Ich dachte ja, den Notar bezahlt man erst nach Kaufabschluss..? In der Rechnung steht weder was von sofortiger Zahlung noch "zahlbar bis". Ist das normal, ne Zwischenrechnung zu bekommen oder ein dreister Versuch? Wir sind mit dem Notar generell sowieso sehr unzufrieden... Aber das nur nebenbei!
Kann jemand helfen?

1

Hallo,
kann dir nur schreiben, wies bei uns in Bayern ist. Ich arbeite bei einem Notar und bei uns ist die gesamte Summe gleich nach Abschluss des Kaufvertrages fällig, auch wenn der Kaufvertrag platzt und ihr zurücktretet, hat der Notar Anspruch auf seine Gebühren. Dann muß hald der Verkäufer eventl. die Notarkosten erstatten, aber gegenüber dem Notar bist du erst mal Kostenschuldner...
LG
Manu

2

Wir mussten auch sofort zahlen bei Vertragsabschluß...d. gesamte Summe.
Wohnen in HH.

LG Loonis

3

Okay, ich will mich da ja auch nicht anstellen. Sind auch erst ca. 30 % der gesamten Notarkosten, die er in Rechnung gestellt hat, das werden wir dann auch gleich überweisen.
Wir fühlen uns nur nicht sonderlich gut von ihm beraten, er war sehr lieblos - was bei der kleinen Kaufsumme ja sogar nachzuvollziehen ist.. Kommt ja nicht viel bei rum für ihn!

4

Der Notar hat ja nichts damit zu tun, ob der Kauf tatsächlich von Statten geht oder nicht. Er hat seinen Job gemacht und wird dafür bezahlt.

5

Hallo!

Das ist normal. Der stellt euch ganz normal seine Arbeit (sprich Vorlesen des Kaufvertrages, ggf. Dinge dazu erklären usw.) in Rechnung. Alles andere kommt dann wenn es soweit ist. Sobald die Grundbuchumschreibung erfolgte kommt ne Rechnung usw.

LG Ida