Zwangsversteigerung und lebenslanges Wohnrecht

Hallo!

Vielleicht kennt sich ja hier einer damit aus:

Wir haben uns ein Häuschen angeschaut, welches am 4.12. zwangsversteigert werden soll. Mit Kredit und so weiter ist alles klar.

Mir stößt nur eine Sache ganz schön auf:

Die 71 jährige Mutter der Vorbesitzerin hat im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht. Nun wurde uns bei der Besichtigung sowohl von der Maklerin als auch von der Vorbesitzerin versichert, dass das Wohnrecht mit der Zwangsversteigerung erlöschen würde. Sie meinte auch sie hätten das Haus lieber privat verkauft, weil mehr Geld aber da hätte die Mutter drin bleiben dürfen. Also musste es angeblich über die Zwangsversteigerung gehen.

Das Haus ist unbewohnt, die Mutter wohnt bei ihrem anderen Sohn und im Grundbuch steht "unbelastet Grundstück".

Lg Luise

1

Wie ist die Frage?

2

Wird das Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht oder ersteiger ich die Mutter mit?

3

ja, es wird gelöscht und genau das wurde Dir doch schon gesagt.... Falls Du immer noch unsicher bist, solltest Du einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

weitere Kommentare laden
5

Hallo,

das Wohnrecht wird gelöscht, sofern es nachrangig im Grundbuch steht. Der Berechtigte hat allerdings Anspruch auf Wertersatz.

Ansonsten muss man mit dem Berechtigten zum Notar und das Wohnrecht löschen lassen. Wobei sich das Berechtigte auch ordentlich bezahlen lassen könnte.

Vielleicht habt Ihr die Möglichkeit, Einsicht ins Grundbuch zu nehmen.

GLG

6

Hallo,
das kommt darauf an, ob das Wohnrecht vorangig oder nachrangig eingetragen wurde.

Ein vorangig eingetragenes Wohnrecht erlischt bei einer Zwangsversteigerung NICHT
Das ist aber selten, da eine Grundschuld einer Bank z.B. immer vorangig eingetragen wird.
Ein Nachrangiges Wohnrecht erlischt dann mit einer Zwangsversteigerung.
Hier steht es auch nochmal
http://www.schuldnerakuthilfe.com/lebenslanges-wohnrecht.html

Kläre also den Rang des Wohnrechts im Grundbuch, dann weißt du Bescheid.

Gruß
Demy

7

http://www.schuldnerakuthilfe.com/lebenslanges-wohnrecht.html

13

Mein Mann hat das Reihenhaus seiner Elternvor 10jahren übernommen.

Ich bin im Grundbuch mit Wohnrecht eingetragen.
Wir brauchten jetzt einen Kredit dafür musste ich meinen ersten rang an die Bank abgeben.
Die Bank hat ausgerechnet was mein Mann mir bezahlen müsste es richtet sich nach dem alter der Person.
Das Haus hat einen verkehrswert von 140.000€ Ich hatte Anspruch auf 124.000€

Meine Schwiegermutter ist 76jahre und bekommt eine Altersrente 150€ monatlich von uns.
Sie hatte Anspruch auf 26.000€

Ich wurde mich beim Notar oder Grundbuchamt erkundigen.

16

Hallo,

geh ins Amtsgericht, auf Verlangen bekommst du das Gutachten und den Grundbuchauszug ausgehändigt.
Dann siehst du ja, an welcher Stelle das Wohnrecht steht.
Die betreibende Bank weiss das übrigens auch.

freundliche Grüsse Werner

18

Hallo.

Ja, das ist so. Bei Zwangsversteigerung erlischt das lebenslange Wohnrecht.

Viel Spaß mit dem Häuschen.

LG

19

Kennst Du in diesem Fall das Grundbuch? Oder worauf beruht Deine pauschale Aussage?#kratz

20

>>Das Haus ist unbewohnt, die Mutter wohnt bei ihrem anderen Sohn und im Grundbuch steht "unbelastet Grundstück".<<

Daher. Aber meine Schwiegermutter hat auch lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung, wo sie jetzt noch drin wohnt. Würde die Wohnung zwangsversteigert, würde sie damit raus müssen. So wurde ihr das gesagt. Sie müsste nur einen "Abstand" bekommen vom Eigentümer (Der Sohn hatte diese Wohnung geerbt, wollte/will sie raus haben. Müsste aber zwangsversteigern und sie auszahlen.)

Aber am besten man erkundigt sich an der richtigen Stelle. Es gibt, wie du schon denkst, auch Eckdaten, die hier vielleicht nicht erwähnt werden.

LG

weitere Kommentare laden
24

Hallo!

Also ich danke erstmal allen die mir nett und freundlich geantwortet haben.

Wir konnten das Problem nun klären.

Das Grundbuch wird in unserem Fall komplett gelöscht und dann werden nur die Bank (1. Rang) und wir (2. Rang) eingetragen.

Mfg Luise

25

Hallo! ich kenne eine nützliche Seite wo man einige Informationen finden kann. http://immobilien.hausbau-hilfe.info/

26

Danke das ist nett von dir... Aber nun ist alles geklärt! Das Grundbuch ist komplett gelöscht worden und es stehen jetzt nur wir als Eigentümer und die Sparkasse als Kreditgeber drin!

27

Das mit dem Wohnrecht ist ganz einfach.

Grundsätzlich gilt

Es, das Wohnrecht, steht in Abteilung II des Grundbuchs, in dem alle Beschränkungen, wie Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten aufgeführt sind.
A)
Wenn das Niessbrauchrecht ranghöher ist, als das Recht des betreibenden Gläubigers, bleibt es nach der Versteigerung bestehen. Dies ist aber nur selten der Fall, da die Bank bei einer Finanzierung immer an die erste Rangstelle ins Grundbuch will.
B)
Wenn das Niessbrauchrecht Rang schlechter ist, erlischt es mit dem Zuschlag.
Es besteht dann Anspruch auf Wertersatz aus dem Versteigerungserlös. Dieser ist aber fast immer wesentlich geringer als der Verkehrswert der Immobilie.