Eventuell neue Wohnung - aber seltsame Klauseln im Mietvertrag

Liebe Urbianer,

Wir hatten heute ein (sehr nettes) Treffen mit potentiellen Vermietern einer neuen Wohnung. Die Maklerin war mit dabei. Wir kamen ganz gut klar und waren der Meinung, dass wir uns das durchaus vorstellen könnten (beide Seiten).

Die Maklerin gab uns einen Mietvertrag zu Durchsicht mit. Den habe ich eben durchgelesen. Unter Sonstige Bestimmmungen steht gleich an erster STelle: "Der Mieter verpflichtet sich zu einer ausreichenden Lüftung der Wohnung, vor allem in den Wintermonaten (Gefahr der Schimmelbildung) - Merkblatt anbei."

Auch weiter vorne wird nochmal extra auf lüften und heizen hingewiesen.

Da schrillten bei mir alle Alarmglocken. Das Haus ist aus den 1960ern, aber mit neuen Fenstern (2008). Was denkt ihr?

Ich habe den Verdacht, dass die vorher Ärger mit Schimmel hatten.

Gruß
L.

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Hey,
Ich hatte diesen Absatz und ein Merkblatt bis jetzt in allen drei Wohnungen in die ich eingezogen bin. Ich sehe es als sinnvolle Prävention um unwissenden Mietern das richtige Lüften näher zu bringen. Ich hatte in allen Wohnungen keinen Schimmel (Tapeten waren ab).
In einer Wohnung die ich noch mit meiner Familie bewohnte gab es so was nicht und dort war unter den Tapeten alles voll mit Schimmel. Also es kann alles, muss aber nicht;-)
Ich denke dieses Merkblatt wird immer gängiger und das ist meiner Meinung nach auch gut so.
Lg und alles Gute,
Blaundblub

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*Schuuuiiii* Hallo :)

Sehe ich genauso wie Du...!
Das klingt gefährlich!!!

Angenommen, Du mietest die Wohnung und angenommen Du lüftest und heizt angemessen und hast dann aber dennoch ein Schimmelproblem... wird es vermutlich darauf hinaus laufen, dass der Vermieter Dir genau das unterstellt.

Das kann so sein - muss aber nicht...

Vielleicht ist es am sinnvollsten, bei den Vermietern direkt anzurufen und das zu erfragen?!

Evtl. unterschreibt er Dir, dass es nie Probleme mit Schimmel gab!

Warum auch nicht - wenn er die Wahrheit sagt, hat er ja nichts zu befürchten.

Oder besteht die Möglichkeit andere Mieter im Haus zu fragen?!

Das hinterher doch mal was anders ist als vorher gedacht ist gar nicht so selten... und man kann sich sicherlich mit vielem irgendwie arrangieren... aber ganz sicher nicht mit Schimmel!

Ich drücke die Daumen #klee

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"Angenommen, Du mietest die Wohnung und angenommen Du lüftest und heizt angemessen und hast dann aber dennoch ein Schimmelproblem... wird es vermutlich darauf hinaus laufen, dass der Vermieter Dir genau das unterstellt."

Das kann er aber auch genauso ohne diese Klausel unterstellen.

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Frag die Nachbarn, ob sie wissen wer die Vormieter waren und wo sie hingezogen sind. Dann kannst du dich bei denen erkundigen.

Die anderen Mieter kannst du natürlich auch mal fragen.

Gruß

Manavgat

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Oder am besten gleich die Anwältin einschalten ???? :-p

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#paket

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In etwa so wie unser Haus, 70er Jahre, neue Fenster...trotz jeden Tag mehrmals Stoßlüften immer akute Schimmelgefahr in den oberen Ecken der Wände. Wir haben es recht gut im Griff, aber das Haus ist eben sehr schlecht isoliert, die Fenster hingegen bombendicht, nicht so wie früher als immer so ein leichter Luftzug durch die Fenster ging.
Ausserdem haben wir enorme Heizkostennachzahlungen (Ölheizung) weil es so schlecht isoliert ist.

Ich würde wirklich mal mit den Nachbarn reden, auch was die Heizkosten angeht. Schaut Euch, falls ihr einen Keller haben solltet, diesen auch mal an. Und riecht ganz genau nach. Früher wurden die Keller auch nicht isoliert, bei unseren Nachbarn stinkt es aus dem Keller so nach Schimmel........

Mona

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Huhu, das haben ALLE Mieter hier bekommen, das ist normal und machne Menschen wissen halt nicht wie man richtig lüftet.

LG Debbie

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Hallo,

bei einem alten Haus mit neuen Fenstern besteht durchaus Schimmelgefahr (wenn nicht das Haus als ganzes gedämmt wird).

Sind die Fenster schlechter isoliert und damit kälter als die Wände, setzt sich Kondenswasser an den Fenstern ab und kann einfach entfernt werden.
Im umgekehrten Fall - Wände kälter als Fenster - setzt sich Feuchtigkeit an den Wänden ab und es kann trotz ausreichendem Lüften zu Schimmelbildung kommen.
Genauso natürlich wenn es durch bauliche Kältebrücken z.B. kalte Ecken gibt.

Im schlimmsten Fall gab es bereits Schimmelbefall, der einfach überstrichen wurde.

Allein die Verpflichtung zur Lüftung muss noch nichts heißen.

Liebe Grüße

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huhu, "bei uns" ist diese Klausel üblig...gerade bei neuen Fenstern idt die Wohnung ganz dicht und die ganze Feuchtigkeit bleibt drin, also ist es wichtig jeden Tag zu lüften( leider müssen viele Leute dran erinnert werden)...bei so einem alten Haus kann ich allerdings nicht versprechen, dass es nicht schon mal Schimmelproblem gab, das kann aber auch in neueren Wohnungen passieren, kommt immer auch die Vormieter an ;-)

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Lass bloß die Finger davon!

Mit so einem Satz wollen Sie sich vorher absichern. Nach dem Motto... "Sie haben ja vorher gewusst das das Haus schimmelgefährdet ist. Hätten Sie sich mal an die Anweisungen gehalten"
Selbst wenn es sich durch Heizen und Lüften aufhalten lassen würde, hättet ihr ziemlich hohe Heizkosten.

LG

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Hallo,

hatte in meiner früheren Wohnung das Merkblatt mit Heizen und Lüften bekommen. Brav gemacht, trotzdem Schimmel...

Jetzt in der neuen Wohnung habe ich sowas nicht gehabt, steht auch nix im Mietvertrag. Bisher wohnen wir hier schon fast 3,5 Jahre, kein SChimmel, auch keine Tapeten, die es etvl. verstecken könnten. Dabei lüfte ich wenig... Fenster sind neu, Haus ist älter, da es hier Mieter gibt, die schon 40 Jahre hier wohnen.