Bauaufsicht wg. Gartengestaltung

Hallo!

Wir wohnen jetzt seit 1/2 Jahr in unserem Eigenheim, und in den letzten Wochen ist mein Mann auch endlich dazu gekommen, unsere Außenanlagen von der Geländeform zu gestalten. Wir haben ein nach hinten abfallendes Eckgrundstück, die Oberkante der Bodenplatte ist auf Straßennivau (höchste Stelle) - allerdings ist es noch eine Baustraße, die fertige Straße wird wohl tatsächlich noch ein wenig höher liegen.
Wir werden also im Endefekt ohnehin schon eher unterhalb des Straßenniveaus liegen. Das Grundstück ist außerdem so ausgerichtet, dass wir die Terasse zur Straße hin haben werden.
Aus diesem Grund haben wir rund um das Grundstück einen kleinen Wall aufgeschüttet (an der Haupterschließungsseite max. 1m hoch - die Straße ist etwas abschüssig, der Wall nicht).
Nun scheint irgend jemandem dieser Wall mächtig zu missfallen (den direkten Nachbarn nicht, die haben meinem Mann sogar beim Anlegen geholfen), jedenfalls war gestern eine Dame von der Bauaufsicht da und hat Fotos gemacht. Mein Mann hat das zufällig gesehen und sie angesprochen, und sie meinte - in einem ziemlich unfreundlichen Tonfall - dass dieser Wall so wahrscheinlich nicht zulässig wäre, sie müsste das jetzt prüfen und ggf. müssten wir ihn wieder beseitigen. Abgesehen davon, dass der Wall noch gar nicht seine Endhöhe hat - die Erde ist frisch aufgeschüttet und setzt sich sicher noch 30cm - möchte ich wirklich wissen, was dagegen spricht, sich auf diese Weise vor den Blicken der Passanten zu schützen.
Der Bebauungsplan sagt dazu gar nichts, da ließt man nur, dass als Einfriedung nur Hecken, ggf. mit innenliegenden Zäunen zulässig sind und dass die Zäune mind. 10cm über der Erde sein müssen, um die Wanderung von Kleintieren nicht zu behindern. Wenn man danach geht, ist die Einfriedung unseres Nachbarn am Anfang der Straße erst recht nicht zulässig, der hat Gabionen mit einem mind. 1,50 hohen Stahlmatten-Zaun als Einfriedung (wahrscheinlich damit seine 3 und 1,5 Jahre alten Kids, die nie ohne Aufsicht im Garten sind, nicht türmen). Aber gut, wenn den keiner angeschwärzt hat, wird da sicher auch keiner etwas gegen sagen.
Meine Frage gilt aber auch eher dem Wall: Weiß einer von euch, ob solche niedrigen Wälle zulässig sind (hessisches Baurecht) und ob man eine Baugenehmigung dafür braucht? Mich ärgert das irgendwie schon. Schließlich muss ich irgend etwas machen, damit mir das Wasser nicht von der Straße auf die Terasse läuft, und Drainagen sind halt auch nicht zulässig. Und die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Straßenseite haben nach hinten hin auch fast alle einen Wall - teils höher als unser.

Liebe Grüße!

1

Hast du dir schon die LBO angesehen? Ja oder?

Bei deinen Schilderungen über die Anlagen deiner Nachbarn frage ich mich, ob SIE es beantragt haben oder mußten oder nicht.
Hat die Dame der Bauaufsicht das den nicht bemerkt?
Oder ist es egal, weil es nach hinten geht und bei dir vorn? (Falls ich es nicht mißverstanden habe.)

##
Schließlich muss ich irgend etwas machen, damit mir das Wasser nicht von der Straße auf die Terasse läuft, und Drainagen sind halt auch nicht zulässig.

##
Das ist der Punkt. Warum Drainagen nicht zulässig, ist mir allerdings ein Rätsel.

##
Mein Mann hat das zufällig gesehen und sie angesprochen, und sie meinte - in einem ziemlich unfreundlichen Tonfall - dass dieser Wall so wahrscheinlich nicht zulässig wäre, sie müsste das jetzt prüfen und ggf. müssten wir ihn wieder beseitigen.
##
Also du meinst, es hat sie jemand hergeholt?'
Immerhin hat sie aber erstmal gesagt, "wahrscheinlich" und sie müsse es prüfen.

Ich kann dir nicht sagen, was bei euch erlaubt ist und was nicht, da müßte sich wohl ein Architekt mal genau mit der LBO befassen. Manchmal gibt es auch noch städtebaurechtliche Vorgaben. Das könntest du natürlich auch jetzt schon anleiern.

Aber es kommt ja darauf an, ob ihr wirklich eine Mitteilung bekommt, daß es nicht erlaubt wäre und ihr den Wall wegnehmen müßt.
Wenn JA, dann würde ich einfach dagegen angehen.
Dann müßte man sich die Begründung mal ansehen und sehen, ob man sie widerlegen kann.

Außerdem kann man euer Wasserproblem hinzuziehen und evt. daraus auch Forderungen auf gesetzlicher Basis finden.

Ich höre jetzt mal auf, man muß sich nicht vorher verrückt machen.
Ich habe selber schon 2 Prozesse gegen die Baubehörde bzw. Verwaltungsgericht hinter mir (und gewonnen ;-) ).
Ich will nur sagen, es ist nicht immer alles so, wie "die" sich das vorsetllen und oft haben sie nichtmal vernünftige gesetzesbasierte begründungen für ihre "Entschlüsse".

2

Wo kein Kläger, dort kein Verklagter.

Wir haben sep. eine Baugenehmigung für die Garage eingereicht. Die Prüfung vor Ort ergab....blablabla.....haben echt alles mit Unterschrift genehmigen lassen und die wollten, das wir mit dem natürlichen Gelände mitgehen in der Einfahrt (Garten haben wir schräg gelassen) somit hätten wir den überdachten Parkplatz, der Pficht ist, nicht nutzen können.#rofl

Irgendwann drehte sich die Dame und und meinte, 1...10 was alles bei den ganzen Nachbarn nicht nach Baurecht gebraut ist, sei es Haus oder Garten und da waren auch sehr große Sachen dabei.
Die meinten dann auch, das sie von sich aus nichts machen sondern nur, wenn einer angeschwärzt wird.

Drainagen sieht man doch gar nicht, das ist doch eine unterirdische Kiesschicht? Warum soll das bitte nicht erlaubt sein?

Habt ihr keinen Fußweg?
Wenn das Wasser auf der Straße fließt ist es ja eher unwahrscheinlich, das es sooo hoch ist, das es sogar übern Fußweg schwappt.
Die Terasse müßt ihr eh schräg und abfgallend zum Haus bauen, so das kein Wasser drauf steht.

Bei uns wären solche Wälle auch verboten. Du bekommst das Wasser nicht ab, aber Dein Nachbar oder der Übernächste um so mehr.
Wälle sind bei uns nur erlaubt zum Hochwasserschutz (an Gewässern sogar Pflichtauflage) oder als Lärmschutz an stark befahrenen Straßen.

Fragt lieber direkt beim Bauamt nach, bevor ihr weiter macht. Oder schaut, ob ihr evtl. auch eine Strafe zahlen könnt und es trotzdem bauen dürft. Bei uns muß keiner was abreißen....
Bei uns wissen die Nachbarn genau...Metallzaun kostet 1500 Strafe - wird gemacht, ist schon in den Kosten einkalkuliert.
Wer Geld hat kann gewinnen.#rofl

Grüße
Lisa

Lisa

5

Hallo!

Das ist ja das Problem: Uns hat jemand angeschwärzt (mein Mann kennt jemanden beim Bauamt, der konnte aber den Namen nicht nennen, da der geschwärzt und nur der Sachbearbeiterin bekannt ist. Es hätte aber wohl jemand angerufen). Und mit der Drainage: Klar sieht man die nicht, aber derjenige, der uns jetzt wegen dem Wall angeschwärzt hat, kann uns durchaus wegen ner Drainage auch anschwärzen. Und das die nicht erlaubt ist, weiß ich vom Nachbarn. Der hat den Fehler gemacht, dass er das Gelände dahingehend stark verändert hat, dass er Erde abgetragen hat (auf Anraten des Bauamtes, die meinten, es dürfte keine Steigung zur Garage hoch gehen; die haben aber ohnehin schon das am tiefsten gelegene Grundstück, dass von der Straße nach hinten hin ansteigt). Jetzt gab es im vergangenen Winter die ersten starken Regenfälle, und dem Nachbarn stand das Wasser knöchelhoch vor der Terassentür. Die wollten eine Genehmigung für die Drainage einholen, die wurde erst nach einem Ortstermin genehmigt.

Einen Gehweg wird es an unserer Seite im übrigen nichtgeben, der ist für die andere Seite geplant.

Und was das Wasser auf den Nachbargrundstücken angeht: Wir haben nur einen Nachbarn, dessen Grundstück tiefer liegt als unseres. Und da muss das Wasser erst einmal 30m über unser Grundstück laufen. Und dem Nachbarn tun wir mit einem Wall zu seiner Seite sogar noch einen Gefallen, sonst würde das Wasser von unserem Grundstück zwangsläufig zu ihm runterlaufen. Das ist nämlich der, der sich so eingegraben hat. Der andere Nachbar liegt höher, seine Bodenplatte ist noch einmal locker 70cm über unserer.

Liebe Grüße!

6

##Die wollten eine Genehmigung für die Drainage einholen, die wurde erst nach einem Ortstermin genehmigt.
##
Man kann sich darauf berufen, wenn schon andere eine Genehmigung für etwas bekommen haben. ;-)

3

Eine Veränderung der natürlichen Geländeroberfläche ist normalerweise nocht erlaubt, außer sie ist geringfühig. Ich glabue nicht, dass ein Wall von 1 m als geringfügig zu bezeichne ist.

LG

4

Wir sind 1m über der Straße mit dem Wall (maximal), über dem ursprünglichen Gelände sind wir deutlich weniger: Die ursprüngliche Grundstückshöhe war unmittelbar an der Straße ca. 50cm über Straßenniveau (vorne an der Ecke rechts, links war es sogar noch mehr) und fällt nach hinten ab. Wir haben etwas Erde aufgeschüttet und zur Hausseite des Walls hin abgetragen. Direkt an der Grundstücksgrenze steht der Baustromkasten unseres Nachbarn auf ursprünglicher Geländehöhe. Wenn ich da stehe ist der Wall noch kniehoch.

Liebe Grüße!