verkäufer zur Miete wohnen lassen?Erfahrungen Tipps???

Hallo

eigentlich hatten wir uns geeinigt, dass die kaufsumme erst bei schlüsselübergabe statt findet.

Nun würden die verkäufer doch gerne die summe direkt nach dem notartermin haben und dann zur Miete drinne wohnen.

Gehört haben wir schon dass es uns eigentlich nur Nachteile bringt, oder?
wie ist das mit steuern?
Hat das jemand so schon mal gemacht, was muss unbedingt rein in den vertrag?
Kaution?was sollte man beachten?

danke ffür alle tipps.....

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Hallo,

was steht denn im Vorschlag des Notars über die Nutzungsentschädigung ?

Bei einem Mietvertrag hast du nur Nachteile, lass es.
Bei der Nutzungsentschädigung hast du einen ungeheuren Vorteil: lies dir mal das mit der #sofortigen Zwangsvollstreckung# durch.

z. B:
Wegen seiner Verpflichtung zur Übergabe des Vertragsgrundbesitzes unterwirft sich der Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. Vollstreckbare Ausfertigung kann auf Antrag frühestens ab Absendung des notariellen Fälligkeitsschreibens, im übrigen ohne weitere Nachweise erteilt werden

freundliche Grüsse Werner

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könntest du uns die Nachteile nochmal nennen?
um sie den verkäufern nochmal ausdrücklich zu nennen.

wie sieht es denn mit den steuern aus?was würde da auf uns zu kommen?

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Versteuern musst du das sowieso, egal, wie man das nennt.
von der Nutzungsentschädigung kannst du aber deine Schuldzinsen abziehen, nur der Rest wird versteuert. Das ist zu verkraften.

Das mit dem dazwischenkommen haben die anderen ja schon erklärt.

Er kann sterben.
Sie kann sterben.
Er kann Vater werden.
Sie kann Mutter werden.
Beim Ausgraben des Kellers finden sie ein Grab aus der Keltenzeit.

Es gibt 1000 Gründe, warum sich ein Bau verzögert.
Es sollte für den Verkäufer schon ein Anreiz da sein, schnell auszuziehen.

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Hallo,

ich mag mich ja irren.....aber wenn die zur Miete wohnen muss man denen dann noch kündigen.
Stell dir mal vor, denen gefällt es dort und dann musst du auf Eigenbedarf....wäre mir zu haarig.

Ich habe über ein Anderkonto eine Immobilie verkauft. Als der Notar sagte, das das Geld gut geschrieben ist, gab es die Schlüssel.

Erst Schlüssel und dann das Geld, wäre mit mir nicht machbar gewesen.
Deshalb das Treuhandkonto. Alles Zug um Zug

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HallO!

Das ganze läuft dann nicht alös Miete sondern als sogenannte Nutzungsentschädigung. Im Notarvertrag sollte u.a. dann ein Datum rein wann die Verkäufer ausziehen bzw. bis wann sie spätestens draußen sein müssen, ebenso eine Klausel was passiert wenn sie nicht zahlen. Auch die Höhe sollte festgelegt sein.

Wir machen das derzeit auch so, da wir neu bauen. Wir zahlen eine Nutzungsentschädigung an unsere Käufer um deren Kreditbelastung aufzufangen. So zahlen wir hier normal weiter, nur halt an unsere Käufer und diese wiederum haben keine Mehrkosten da wir quasi deren Kredit bedienen. Ebenso steht bei uns drin das wir bis zum Auszug sämtliche Kosten wie Vers. f. Haus, Müll, Grundsteuer usw. übernehmen.

Du wirst auch sicher von einigen hören das die Nutzungsentschädigung mindestens doppelt so hoch wie ortsübliche Miete sein muss usw. Seh ich nicht so und das haben wir auch unseren Interessenten klar gemacht das diese Regelung nicht dazu da ist damit sich jemand noch bereichert, beide Seiten sollten sich schadlos halten. Dieser Vorschlag kam bei uns immer von Interessenten 50/60+.
Da wir aber im Vorteil sind und nicht zwangsläufig sofort verkaufen mussten waren wir diesbzgl. entspannt.

LG Ida

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P.S.: Ebenso müssen wir unseren Käufern 3 Monate vorher mitteilen wann wir genau ausziehen, damit auch sie selber eine Chance haben rechtzeitig ihre Wohnung zu kündigen.

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moin,

eventuelle steuerliche nachteile wären mir völlig egal (die mieteinnahmen sind zu versteuern, das ist wohl gemeint?).

warum ich dem vorschlag des verkäufers auf keinen fall zustimmen würde, ist sehr einfach - was passiert, wenn aus unvorherbaren gründen die vorbesitzter nicht mehr ausziehen wollen oder können? dann gibts komplizierte streitereien, diskussionen, fristen, räumungsklage, ....

das würde ich mir nicht antun wollen. außer, ihr seid einem langfristigen mietverhältnis mit ungewisser laufzeit nicht abgeneigt.

die vorteile für den verkäufer sind nachvollziehbar - was wäre denn euer vorteil (abgesehen von den mieteinnahmen)?

:-) yee

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Hallo,

#dann gibts komplizierte streitereien, diskussionen, fristen, räumungsklage, ....#
Nichts gibts.
Das ist ja der Sinn von sofort vollstreckbar.

freundliche Grüsse Werner

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moin,

da hast du absolout recht. ich hatte mich auf ein klassisches mietverhältnis bezogen, das würde ich eben nicht machen.

:-) yee

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Was sind denn Eure Interessen?

Dient die Wohnung als Kapitalanlage und ihr wollt nach Kauf sowieso vermieten?

Ansonsten verstehe ich schon praktisch nicht was der Vorschlag für Euch bringt?

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wir möchten selbst drinne wohnen.

für uns bringst nichts, aber die jetzigen eigentümer, bauen und brauchen das geld jetzt und nicht erst in einem jahr bei schlüsselübergabe :-(

vielleicht könnte man sich einigen dass sie den kaufpreis deswegen nochmals senken, dann wäre es auch für uns ein vorteil?!

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Letztlich müsst Ihr wissen, was Euch so ein Hickhack wert ist.

Bei einem Mietvertrag aber unbedingt darauf achten, das ein wirksamer Zeitmietvertrag vereinabrt wird. Am besten noch für jeden Tag des verspäteten Auszugs eine Sanktion vereinbaren.