Muss man als Mieter Reinigungskraft und Hausmeister zahlen?

Hallihallöle...

ich brauche Hilfe für eine Freundin, die zur Miete wohnt.

Sie zahlt normal Miete mit Nebenkosten (Müll, Abwasser...) an ihren Vermieter und Strom bzw. Gas extra.

Jetzt hat sie von 2o11 (Okt- Dez) für die drei Monate die sie schon in der Wohnung wohnt eine Nebenkostenabrechnungsnachzahlung von über 2oo€ bekommen, weil es seit da einen Hausmeister und eine Reinigungskraft gibt. Vertraglich ist da nicht verändert worden, der Vermieter hat das wohl "mal angesprochen", da war aber nicht die Rede von monatlichen 7o€ (30€ für die Reinigungskraft- die einmal die Woche das Treppenhaus runterputzt und im gleichen Haus wohnt- und 40€ für den Hausmeister, der keinen Schneeräumdienst macht).
Jetzt ist sie natürlich panisch, dass sie für das gesamte Jahr 2o12 pro Monat auch 7o€ nachzahlen muss.

Meine Frage:

geht das einfach so, dass der Vermieter sowas entscheidet und somit die Nebenkosten um 1oo% erhöht?

Muss der Mieter nicht informiert werden um dann ggf. aus der Wohnung wieder ausziehen zu können, falls es dann einfach zu teuer ist?

Grüssle und Danke Silke

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Hallo Silke,

Deine Freundin sollte zunächst mal schauen, was genau im Mietvertrag hnsichtlich der Nebenkosten vereinbart ist und dies dann abgrenzen von dem was der Vermieter 'mal angesprochen' hat.

Ansonsten solltest Du Deiner Freundin die Mitgliedschaft in einem Mieterverein ans Herz legen, das kostet im Jahr etwa die hier im Raum stehende monatliche Nachzahlung und ist sicher kein unsinnig angelegtes Geld.

Viele Grüße

Ralf

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Hallihallöle...

danke, gebe ich mal weiter.

Mieterverein hab ich ihr schon empfohlen.

Sie möchte halt Knatsch mit dem Vermieter und einen Umzug vermeiden.

Grüssle Silke

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Hallo,

sowas ist entweder im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt!
Wenn die Hausordnung aushängt und darin das Ganze geregelt ist, dann braucht es dafür keine extra Information vom Vermieter mehr.

Ansonsten würde ich mich an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund wenden.

LG

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Stimmt, es muss im Mietvertrag geregelt sein, WELCHE Nebenkosten anfallen. Wenn da z.B. Hausmeister und Reinigungsarbeiten aufgeführt sind, kann der Vermieter sie abrechnen (auch wenn er es zuvor - aus welchen Gründen auch immer - nicht getan hat).

Allerdings lohnt es sich auch hier, sich an den Mieterbund zu wenden. Es gibt nämlich Urteile, nach denen Nebenkostennachzahlungen nicht verlangt werden können, wenn der Vermieter die Nebenkosten zwar im Mietvertrag erwähnt, aber die Vorauszahlung bewusst zu niedrig angesetzt hat, um die Gesamtkosten zu "beschönigen".

In der Hausordnung werden normalerweise keine Nebenkosten geregelt, sondern nur Pflichten der Mieter fürs Zusammenleben (Ruhezeiten, Putzpflicht etc.). Und selbst wenn da etwas steht, ist es nur verbindlich, wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist oder im Mietvertrag explizit darauf verwiesen wird. Und dann ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der Hausordnung verbindlich; später die HO ändern mit zusätzlichen Pflichten für den Mieter geht nicht.

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Hi,

ich kenne eigentlich nur Standardmietverträge die auf eine Hausordnung verweisen!

Natürlich wird in der Hausordnung normalerweise die Putz- und Räumpflicht geregelt aber wenn man diese ändert z.B. durch einen Hausmeister- und Putzservice dann wird dies normal auch in der Hausordnung entsprechend geändert! Damit wäre der Vermieter seiner Informationspflicht ja nachgekommen!! Darauf wollte ich hinaus!

"später die HO ändern mit zusätzlichen Pflichten für den Mieter geht nicht"

Stimmt aber hier wurden ja die Pflichten nicht erhöht sondern gemindert!

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Die Kosten für Hausmeister und Reinigungskraft sind nur dann umlagefähig, wenn das im Mietvertrag explizit vereinbart wurde. Sollte dem nicht so sein, hat der Vermieter diese Kosten selber zu tragen.

Auch noch interessant ist, dass ein Mieter nur für die "klassischen" Tätigkeiten des Hausmeisters bezahlen muss...die da z.B. wären: Flurreinigung, Schneeräumen, Gartenpflege. Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten des Hausmeisters sind vom Vermieter "rauszurechnen".

Quelle: http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/hausmeisterkosten.html