Vermieter meldet sich nicht

Folgendes:

Wir haben fristgerecht zum 31.12.2012 gekündigt. Wir haben die Kündigung per Einschreiben und Rückschein verschickt. Das war um den 20.09.12...
3 Tage später kam der Rückschein mit der Unterschrift der Hausverwaltung das er die Kündigung erhalten hat.

Wann sollte sich der Vermieter denn melden?
Ist es nicht üblich das er sich ein Bild von der Wohnung macht?
Oder sich zumindest mit uns in Verbindung setzt um einen Termin aus zu machen?
Bei den anderen Wohnungen hier, die gekündigt worden sind, sind auch innerhalb von ein paar Tagen bei ImmobilienScout zu sehen gewesen.

Wie lange muss ich warten?
Soll ich ihn nochmals schriftlich auffordern, sich bei uns zu melden?

Der nächste Brief geht definitiv per Gerichtsvollzieher raus!

Unsere Hausverwaltung neigt dazu die Bewohner im Haus nicht zu mögen. Ob sie schon länger hier wohnen oder nicht, spielt keine Rolle. Manchmal hab ich das Gefühl das "dieses" Haus, für die HW einfach nur lästig ist.

lg Delph

1

Ihr habt eine Bestätigung, dass Euer Vermieter die Kündigung erhalten hat. Ob und ggfs. wann er sich bei Euch meldet, ist seine Sache. Vielleicht meldet er sich auch gar nicht.....

2

oh okay..

Danke für die Antwort

3

Hallo,

kann euch doch egal sein ihr habt eine Kündigungsbestätigung und ihr zieht dann aus wenn es soweit ist. Damit habt ihr euer Soll erfüllt.

Er wird sich schon melden wenn er was von euch will. Kann ja sein das die Wohnung leerbleiben soll oder sonstwas.

LG

Corinna

4

Hallo,

warum schickst du die Kündigung zur Hausverwaltung ?
Das ist doch sinnlos, wenn der Vermieter jemand anderes ist.
Genausogut könntest du sie zum Pfarrer schicken.

freundliche Grüsse Werner

7

Quatsch. Wenn der Vermieter alle Dinge über eine Hausverwaltung regelt, wie es anscheinend hier der Fall ist, bekommt die Hausverwaltung die Kündigung.

Salat

8

ganz einfach:

weil der vermieter sich von der hausverwaltung vertreten lässt...

SO LAUT auch im Mietvertrag!

#augen

5

Hallo.

Die Wohnung schaut er sich doch bei der Übergabe am 31.12. an. Warum vorher??? #kratz

Der Rest wäre mir egal. Wenn er sie nicht weitervermieten will, sein Bier.
Außerdem besser so, als jede Woche 2-3 Termine für Besichtigungen. ;-)

LG,
Enelya

6

Hallo,
versteh mich jetzt bitte nicht falsch, es ist auch nicht böse gemeint, aber warum soll sich der Vermieter denn bei Euch melden? Ihr habt zum 31.12. gekündigt und gut. Die Zustellung habt ihr Euch ja bereits durch Rückschein bestätigen lassen.

Sollte die Wohnung bis dahin nicht in einem gemäß Mietvertrag bzw. gesetzlich vereinbarten Rückgabezustand sein, wird er Nachbesserung verlangen bzw. "Schadenersatz" und die Kaution einbehalten.

Ich würde an Eurer stelle den Vermieter und/oder Hausverwalter anrufen und um einen Besichtigungstermin bitten, damit man dann klären kann, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden muß (renoviert/unrenoviert) und was genau gemacht werden soll. Dann seit ihr auf der sicheren Seite. Wenn Ihr gerne früher ausziehen wollt, solltet Ihr auch darauf hinweisen, daß die Wohnung bereits zum ......... übergeben werden kann. Letztendlich habt ihr darauf aber keinen Anspruch.

Im Zweifel wendet Euch an den Mieterverein oder einen RA für Mietrecht.
Wie bereits gesagt, dem Vermieter kann es egal sein. Er hat mit Euch einen Vertrag der zum 31.12.2012 gekündigt wurde. Wenn die Wohnung Schäden aufweist, hat er ja die Kaution. Eine Zustellung durch einen GV bringt Euch garnichts, außer daß es Geld kostet.

GLG teufelchen-05

9

;-)

ja ich kannte es halt anders von meinem damaligen Vermieter!

deswegen irritierte mich das ein wenig..

fragen kostet ja nix #winke

10

Eine grössere HV hat vielleicht eine Warteliste.

freundliche Grüsse Werner

11

"Soll ich ihn nochmals schriftlich auffordern, sich bei uns zu melden?"

Wofür soll das gut sein?

Der Vermieter hat eure Kündigung nachweislich erhalten...und wie schnell er Maßnahmen einleitet, um die Hütte ggf. weiterzuvermieten, sollte nicht euer Problem sein.