Wasserabrechnung nach m² !!??

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Der Opa meinens Mannes ist vor kurzem verstorben und die Wohnung wurde aufgelöst. Es folgte die Endabrechnung und ich stellte fest das die Wasserrechnung über Wohnfläche berechnet wird. Ist dieses zulässig ?? Es ist ein 4 Parteienhaus. Opa und seine Nachbarin wohnen allein. Über ihm wohnt ein 3 köpfige Familie und ein Ehepaar. Es sit doch logisch das Opa weniger Verbrauch hat wie Opa. Aber ne alles wird nach m² abgerechnet. Kann man den Verbrauch dann nich durch die Anzahl der Personen berechnen ?? Gesamtverbrauch geteilt durch Personen im Haus mal Personen pro Wohnung ?? Ansonsten ist dieses ziemlich mieß

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Der Verteilerschlüssel ist im Mietvertrag geregelt, es wird entweder nach Anzahl der Personen oder aber nach Quadratmeter abgerechnet. Wenn dem so ist, dann ist das auch korrekt.

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Hallo,

ja, wenn nichts anderes (sprich evtl.auch überhaupt nichts) im Mietvertrag vereinbart ist, ist das zulässig. Außer alle 4 Parteien haben einen Wasserzähler, dann muss soviel ich weiß auch nach Verbrauch abgerechnet werden.

LG Dany

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Ich kenne beide Fälle und finde beides nicht gerecht.

Bei meiner Mutter wird nach qm abgerechnet, sie hat die größte Wohnung, zahlt demnach am meisten und über ihr wohnen sie z.T. zu dritt mit jeder Menge Übernachtungsbesuch, die natürlich alle schön Wasser verbrauchen.

Bei uns wird nach Personen berechnet, wir sind die einzigen im Haus die mit 3 Personen (2 Erwachsene und ein 2 Jahre altes Kind), haben die kleinste Wohnung und zahlen am meisten. Die beiden EG-Wohnungen haben je einen Vor- und einen Hintergarten, beides nur von ihnen nutzbar, aber die Bewässerung von allem zahlen schön alle mit.

Allerdings werden wir bald ausziehen und uns mit Hilfe unseres Anwalts gegen die Nebenkosten wehren.

Ausserdem haben die einen Bewohner permanent ihre Enkelkinder da, jede Woche auch mit Mutter über Nacht und wir zahlen schön die meisten Wasserkosten für die mit.

Ist also beides nicht immer gerecht verteilt. Am besten wären echt Wasseruhren in jeder Wohnung.

Aber um auf deine Frage zu antworten, ja das ist zulässig.

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Und was soll der Anwalt machen? Rechtlich ist es leider zulässig. Und man weiß doch vorher, auf was man sich einlässt.

Bianca

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Fair ist das sicher nicht, aber leider zulässig.

Wie sieht denn die NK-Abrechnung vom Vorjahr aus? Wurde da auch nach Fläche abgerechnet?

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Hallo,

vermutlich wird nicht nur das Wasser nach m² berechnet.
Das ist schon richtig so. BGB § 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten.(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

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Die Verbrauchsabrechnung von Wasser wäre sicherlich nach Anzahl des Personenhaushalts gerechter als nach m².

Man stelle sich vor, da macht einer alle vier Wochen eine Riesenparty in seiner Wohnung und von den 50 Gästen Baden und Duschen die Hälfte.

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Hallo,
ich habe unterschiedliches erlebt: Ich hatte Wohnungen, mit einem seperaten Wasserzähler. Da wurde exakt nach Verbrauch abgerechnet.

Meistens hatte ich Wohnungen, bei denen nach qm abgerechnet wurde. Wenn Gewerbe im Haus war, wurde das in der Regel extra abgerechnet.

LG,
Krüger