Kündigungsfrist- ich blicke nicht mehr durch!

Hallo liebe Urbianer,

Ich hab ein totales Durcheinander im Kopf und bin gerade total überfordert!

Zur Situation:

Wir haben den Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben und können schon am 01.Oktober umziehen! Ging alles sehr schnell!

Nun gilt es sofort die alte Wohnung zu kündigen! (haben wir bisher nicht gemacht, weil wir zur Sicherheit warten wollten, bis der neue Vertrag unterschrieben ist.)

So nun haben wir September und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und im Mietvertrag steht wegen Kündigung "auf jedes Monatsende ausgenommen den 31.Dezember"

Ist da jetzt die Kündigungsfrist eingerechnet oder ist das das Datum wo sie eine Kündigung erhalten?

Also anders erklärt:
Wenn ich jetzt die Kündigung schreibe,schreibe ich dann "fristgerecht per 31.09.12" oder per 31.12.12" dann ist es ja allerdings ungültig oder? Helft mir mal bitte! Ich darf nur auf Monatsende kündigen!

Und wie sieht es aus wenn wir schon einen Nachmieter hätten der die Wohnung gerne nehmen würde?

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Hallo,

du darfst nur zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss aber bis zum 3. des Monats beim Vermieter eingehen, damit der Monat noch zählt. Eure Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, allerdings denke ich, dass ihr ganz schön spät gekündigt habt oder kündigen wollt. Der 3. September ist ja schon lange vorbei und der nächste wäre dann der 3 .Oktober d.h. du kannst erst fristgerecht zum 31. Dezember kündigen.

Das mit dem Nachmieter müsst ihr dann mit eurem Vermieter klären, er muss den Nachmieter aber nicht akzeptieren. Was macht ihr wenn er den Nachmieter nicht möchte? Entweder ihr zahlt dann für zwei Wohnungen oder ihr fragt bei eurem neuen Vermieter an ob ihr später einziehen könnt.

LG Jeanette #winke

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Nett erklärt und alles so richtig....

Aber das WUSSTE die TE schon. Deshalb ist sie irritiert. Im Vertrag steht mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende AUSGENOMMEN DEN 31. Dezember!!!!

Ich finde diese Formulierung echt eigenartig und wüsste damit jetzt auch nichts anzufangen. Deshalb würde die Kündigung wie folgt schreiben:

Hiermit kündige ich die Wohnung (Anschrift) mit sofortiger Wirkung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Bitte teilen Sie mir einen Termin zur Übergabe mit und bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.

Damit bist du auf der sicheren Seite! (Meine Meinung).

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Das ist ja eine komische Klausel, dass man zu jedem Monatsende - außer zu Ende Dezember kündigen darf. Ich würde mal vorsorglich bei einem Mieterverein o.ä. nachfragen, ob diese Klausel überhaupt rechtswirksam ist. Über google konnte ich dazu nicht so wirklich was finden - was auch dafür spricht, dass diese Klausel nicht so oft vorkommt.

Ist sie wirksam, dann könnt ihr leider erst zum 31.1.2013 kündigen, bzw. den Vermieter fragen, ob er eine Kündigung zum 31.12. trotzdem akzeptiert.

Formulieren würde ich dann "hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.1.2013..." (bzw. "zum 31.12.2012).

Ich würde auch raten, euch das dann schriftlich bestätigen zu lassen.

Nachmieter müssen die Vermieter nicht akzeptieren, auch da musst du fragen und - wenn er einverstanden ist - ihm dann ggf. mehrere zur Auswahl vorschlagen. Wenn ihm davon einer zusagt, kann er zustimmen. Muss aber nicht.

Du könntest auch jetzt sofort - ohne die Dezembersache gegenüber dem Vermieter zu erwähnen - zum 31.12. kündigen und um schriftliche Bestätigung bitten. Vielleicht fällt denen das ja gar nicht auf und es ist besser, wenn du es gar nicht erwähnst, dass es da diese Klausel gibt. Nach dem Motto, schlafende Hunde soll man nicht wecken....

Wenn ihr bis Ende September die Bestätigung nicht habt, nachfragen - und notfalls dann eben rechtzeitig zum 31. Januar nochmals schriftlich kündigen.

Erzähl mal, wie's weitergeht. #winke

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huhu, ich denke, bei dieser Klausel geht es darum, die Kündigung nicht am 31.12 einzureichen, und nicht darum, bis zu diesem Zeitpunkt kündigen. d.h., wenn sie jetzt kündigt, ist doch alles ok...oder verstehe ich es falsch?
in meinem alten Mietvertrag stand, dass die Kündigungspapiere am letzten Tag des Monats bei dem Vermieter/Hausverwaltung angekommen sein müssen- was auch nicht rechtlich ist! nunja, wir haben diese Klausel "überlesen" und am 30(...) die Papiere losgeschickt...am Ende mussten wir für den ganzen Monat haften, weil die Kündigung ein Tag!!! zu spät(sprich am 01(...)) angekommen ist... Mieterverband sagte, so ungerecht, wie es ist, wir müssen damit leben, denn es ist so im Vertrag geregelt #kratz

ich würde das Wort"per" auch meiden und die Kündigung wie franzi_smile formulieren :-)

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"huhu, ich denke, bei dieser Klausel geht es darum, die Kündigung nicht am 31.12 einzureichen, und nicht darum, bis zu diesem Zeitpunkt kündigen. d.h., wenn sie jetzt kündigt, ist doch alles ok...oder verstehe ich es falsch?"

Ja, das hast Du falsch verstanden :)

LG

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Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe nun direkt nachgefragt wieso und weshalb da steht "ausgenommen 31.Dezember"

Die Dame am Telefon meinte nur:

Es ist jedem Vermieter selbst überlassen auf wann der Mieter kündigen darf! Sie sagte mir aber,da ich einen Nachmieter gefunden habe, könne ich trotzdem ohne Probleme auf den 31.12. künden und ich bekäme dann ein zusätzliches Formular zugeschickt wo ich begründen kann weshalb es mir möglich ist früher aus der Wohnung zu gehen! Sprich: Sie wollen einfach keine Wohnungsabnahmen am Ende des Jahres machen, da ich aber früher raus kann werden wir dann einen früheren Termin zur Wohnungsabgabe machen.

Komisch komisch...aber naja hauptsache wir können bald umziehen!

Danke euch!

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Die Nummer mit dem 31.12. würde ich so nicht hinnehmen, meines Wissens nach gibts es solwas garnicht, dürfte schlichtweg ungültig sein, wäre ja fast schon interessant, ob der Mietvertrag eine "salvatorische Klause" hat ;)

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jetzt sehe ich gerade, du wohnst(wie ich) in der Schweiz...das erklärt vieles.-... ich glaube hier wirst du nicht weiter kommen, oder muss du gleich schreiben, dass es sich um die Scjweiz handelt, denn die Gesetzte sind verschieden:-), dann lieber Mieterschutzverbund anrufen... (die haben mir sehr geholfen und die Wohnungsabgabe lief auch suuuper- wir müsser gar nichts bezahlen- man hört manchmal schlimme Geschichten #schock)

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Ist es tatsächlich der Fall, dass Du eine Rechtsfrage in einem deutschen Forum stellst und nicht darauf hinweist, dass schweizerisches Recht Anwendung findet bzw. Du in der Schweiz wohnst?

Ich kann und will das gar nicht glauben.

Wie kann man so etwas wesentlich vergessen was so entscheidend ist?

Da kann auch der nächste Fragen, ob der andere Kfz-Fahrer Alleinschuld habe, weil dieser nachts sein geparktes stehendes Auto gerammt habe.

Und irgendwann erfährt man dann, das er es nachts unbeleuchtet auf der linken Fahrspur einer Autobahn parkte. Und diese Info für unwichtig hielt.

Vielleicht liege ich ja daneben. Ich hoffe es zumindest.