Wir sollen Tür selbst bezahlen?

Hallo!

Wir wohnen in einer 2,5 Zimmer-Altbauwohnung. Als wir vor fast 3 Jahren eingezogen sind, meinte der Vormieter, er hat die Tür vom halben Zimmer entfernt, weil sie ihm zu viel Platz weggenommen hat (nach innen öffnend). So, wir haben die bislang nicht gebraucht und uns hätte sie auch gestört. Jetzt soll aus dem noch Arbeitszimmer das Kinderzimmer werden. Wir also den Vermieten bzw. Hauswart der Wohnungsgenossenschaft angerufen und gefragt, wo die Tür verblieben sei. Die gibts nicht mehr. Wurde entsorgt, da sie rumstand. Na toll.
Der Hauswart meinte dann, wir sollen uns um eine Tür kümmern, evtl. gebraucht, dann beim Tischler anpassen lassen. Er würde 50-100 Euro zugeben. Also läge die Arbeit und der Großteil der Summe bei uns. Bei Auszug würde die Tür aber in der Wohnung verbleiben.

Hat schon mal jemand sowas gehabt? Wir haben schon mal beim Tischler angefragt, was es kosten würde, eine Tür (halt Altbau, da passt keine Standard-Tür aus dem Baumarkt) anzufertigen: locker 400 bis 500 Euro #schock.

Lg,

Elvira #winke

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hallo!
ihr braucht doch die tür und nicht der vermieter - also müsst ihr euch darum kümmern! ihr habt die wohnung ohne zwischentür gemietet, ist doch klar, dass sie dann nicht teil des mietvertrags ist.
und es ist selbstverständlich, dass die tür in der wohnung verbleibt, wenn euch der vermieter etwas dazuschießt (dadurch wird seine wohnung ja wertvoller) und ihr den rest bezahlt (ihr habt ebenfalls einen mehrwert von der tür).
ich würde mir ein angebot vom tischler geben lassen (schriftlich) und mich dann sehr freundlich mit dem vermieter zusammensetzen, vielleicht schießt er die hälfte dazu.
egal, wie's kommt, ein auszug aus der wohnung wäre deutlich teurer als eine tür - und der vermieter müsste gar nichts machen, wenn er nicht wollte.
lg

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Sorray, aber: Unfug.

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Naja, es war ja mal eine Tür drin. Wir sind ja mit der Annahme eingezogen, dass diese noch vorhanden ist. Schriftlich gibts da allerdings nichts. Also auch nicht, dass wir selbst eine tür besorgen müssen.

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Habt ihr euch schonmal beim Baumarkt informiert? Wir haben hier ein Haus aus den 50er Jahren renoviert und die Türen im Baumarkt anfertigen lassen, alle hatten unterschiedliche Maße an Höhe und Wandstärke usw. das war kein Problem und war auch nicht teuer. Vielleicht macht ihr euch doch noch mal schlau ob das eine günstige Lösung wäre.

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Nein haben wir noch nicht gemacht. Vielleicht ist das eine Option. Allerdings sollte dir Tür aus Echtholz sein, nicht nur furniert.

Danke für deine Antwort.

LG

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Naja gut, wenn ihr eine Echtholz Tür haben wollt, dann müsst ihr halt tiefer in die Tasche greifen. Das gibts im Baumarkt auch nciht umsonst. Das Holz muss ja auch wachsen. Für eine Mietwohnung würde ich nicht so sehr drauf wert legen. Aber das müsst ihr selbst wissen. Informiert euch jedenfalls mal, vielleicht könnt ihr doch noch ein Schnäppchen machen.

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Hallo,

ich seh es ein bißchen anders, denn fehlende Türen verhindern ja eine gebrauchsgemäße Nutzung der Räume. Goggle mal nach Urteilen zu fehlenden Innentüren. Das aG Potsdam hat z.B. 5% Mietminderung zugestanden, Hamburg-Altona sogar 20%. Die Urteile musst du aber durchlesen, ob sie auf eure Situation passen.

vg, m.

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#pro

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Danke für die Antwort. Das werde ich mal machen.

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Hast Du es schon mal hier versucht:

http://www.bauteilboerse-bremen.de/aktuelles/linkliste.html

Vielleicht kannst Du auf diesem Weg weiterkommen :-)

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Danke, da schau ich gleich mal rein.

#winke

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Spontan würde ich sagen, dass der Vermieter für die Tür zuständig ist. Also komplett...und nicht nur zu einem Teil.

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Hallo,

so war es bei uns auch mal.

Also.

Wir sind damals in eine alte Vila mit 5 Parteien eingezogen. Wir hatten 3 1/2 Zimmer. zum Halben Zimmer war auch eine Tür. Der Vor- Vor- Mieter hat das Türblatt ausgebaut und als Gaderobe genutz. Naja, darüber läst sicht streiten, war ein kleine Fenster 30 x30 cm drin. Da in diesem Zimmer ein Wasseranschluss vorhanden war, warum auch immer, habe wir dies als "Waschküche" benutzt. Waschmaschiene und Trockner. Bei Einzug fragten wir, ob das Türblatt noch vorhanden sei. Wir gut. Dann brauchen wirs wieder. Als wir dann drin waren, haben wir den Hausmeister gefragt, (sollten wir immer als erstes) Er nee, das Türblatt wollte keiner, also haben es Entsorgt. Da aber mehrere Probleme mit der Wohnung gab, hat sich erst beim Renovieren, bzw. Einzug bemerkbargemacht, und der Vermieter nichts machen wollte, sind wir zum Mierterschutz. Die sind rausgekommen und haben sich die ganze Sache angeschaut. Also da der Türrahmen noch da ist, MUSS auch das Türblatt da sein. Und nebenbei, eine Tür gehört nicht dem Vermieter und auch nicht dem Mieter, sie gehört in eine Wohung. Und Türen brauchen NICHT im Mietvertrag angegeben werden. Außer Außentüren, wegen der Schlüssel. So damals unserer Rechtsanwalt vom Mieterschutz. Da der Vermieter sich Quergestellt hat irgendetwas zu bezahlen. Wir hatten dann wegen mehrer Mängel die Miete gekürzt, bzw. sind für Handwerker in vorschuss gegangen, die dann mit dem Mieterschutz abgesprochene Mietminderung an den Vermieter weiter gereicht hat. Es kam zum Gerichtsurteil. Also, die Mietminderung war gerechtfertigt, bzw. das wir den Vorschuss für die Handwerker von der Miete abgezogen haben (haben dann nur noch 30 Euro Mieter für dein Einzugsmonat bezahlt). Und jetzt kommt es, für das fehlende Türblatt gab es zwar nur 3 % Minderung, aber er MUSSTe uns ein Neues Türblatt einbauen, auf seine Kosten. Da es aber für so allte Türen ja kaum noch was gibt, musste eine Neue rein und bis zu dieser Zeit hatten wir dann 5 % minderung, da wir ja den Einbau und Dreck der damit verbunden ist, auch nóch ertragen.

Also er ist verpflichtet da eine Tür einzubauen.

Fällte mir noch ein, aber nur wenn der Türrahmen noch vorhanden ist. Ist dieser raus, dann ist es ein Durchbruch und da müsstet Ihr dann die Tür einbauen lassen. Der Vermieter kann dann, 50 % dazugeben, aber er muss es nicht.

Liebe grüße claudi mit Max 6 Jahre und Susan 26 Wochen