Baurecht: Grenzabstand

Hallo,

eventuell haben wir die Möglichkeit ein altes Haus zu erwerben (in BA-WÜ).
So wie es nur Zeit da steht, ist es etwas klein und so ist die Frage, ob ein Anbau möglich ist.

Nun wurde nebenan ein neues Haus gebaut. Dort stand früher auch so ein kleines "Tante Frieda"-Haus.

Der Grenzabstand ist meines Wissen 3 m, oder mindestens 2/3 der Haushöhe (Schnittpunkt Dach/Wand).
Das heißt, der Nachbar hätte so ca. 4 m einhalten müssen. Tatsächlich sind es aber ca. 2,5 m.

Kann es sein, dass wir dadurch einen größeren Abstand mit unserem Anbau zur Grenze einhalten müssten?
Ist so etwas als Baulast eingetragen?

Vielleicht hat von euch damit jemand auch schon Erfahrungen gemacht.

Gruß
Angela



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Hallo Angela,


der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt in der Regel 3m.
Sollte der Nachbar näher dran gebaut haben und der Eigentümer des Hauses, das Euch interessiert, einer Baulasteintragung zugestimmt haben, müsst Ihr den fehlenden halben Meter zusätzlich Abstand halten, wenn Ihr an- / umbauen wollt. Der Abstand beider Häuser müsste trotzdem 6m sein.
Greift diese von Dir angesprochene 2/3 - Regelung, werden Euch dann 1,5m drangehängt.

Weißt Du denn sicher, ob eine Baulast eingetragen wurde? Wenn nicht, könntet Ihr als neue Eigentümer auf Rückbau klagen (falls das schwarz so hingebaut wurde nebenan) oder darauf bestehen, das Ihr nur die üblichen 3m einhalten müsst.



LG Janine

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Hallo Angela,

wir hatten letztes Jahr mit dem Thema zu tun. Wir haben auch einen Altbau gekauft, waren beim Notar, um den Kaufvertrag zu unterschreiben, und auf einmal brachte der Notar dieses Thema auf.
Es kam dann heraus, dass der Verkäufer irgndwann einmal für den Nachbarn unterschrieben hatte, dass dieser an die Grenze bauen darf. Das hat der dann gemacht, für uns hat das zur Folge, dass wir in Zukunft bei möglichen Anbauten 6 m Abstand halten müssen.

Wir haben dann mit dem Verkäufer den Kaufpreis nochmal gedrückt, weil dies eine klare Wertminderung ist.
Ich kann meinen Vorschreibern zustimmen, die 3 m müsst Ihr auf alle Fälle einhalten, wenn der Nachbar mit Zustimmung des Verkäufers mal näher rangebaut hat, wird Euch die Differenz auf eure 3 m draufgeschlagen.

Hab aber auch gehört, dass dies von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt wird - wir kommen aus Bayern.


Viele Grüsse

Klaus

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.. als Erstes müssen mal aktuelle Grundbuchauszüge her. Da steht alles drin, auch etwaige Lasten von Grenzabständen etc.

Als Interessenten (wg. Kaufabsicht) habt Ihr ein "
berechtigtes Interesse" und solltet mit Personalausweis bewaffnet direkt eine Kopie bekommen können. (Kpl. Auszug incl. Abteilungen 1,2,3)


Gruß
Klaus