Nachbar hat so hohe Tannen

Hallo zusammen,
vielleicht kennt jemand die Situation. Unser Nachbar hat an seiner Grundstücksgrenze Tannen stehen. Die sind vielleicht einen halben Meter vom Zaun weg und min. 13 Meter hoch, und die Äste wachsen auf unser Grundstück. Im Sommer haben wir mittlerweile kaum noch Sonne. Vor drei Jahren als wir das Haus kauften hat unser Nachbar gesagt er würde sich um die Tannen kümmern, dann ist er aber ein Pflegefall geworden. Klar das er sich nicht drum kümmern kann, allerdings verwildert jetzt alles total da seine Kinder sich nicht drum kümmern (wohnen auch nicht in dem Haus) an wenn können wir uns wenden damit sich endlich was tut. Haben wir überhaupt einen Chance? Oder ist das halt einfach Pech das wir keine Sonne bekommen? Jetzt im Herbst hat es ja auch ordentlich gestürmt und ich hatte echt angst das die blöden Tannen umfallen. darf man seine Bäume so hoch wachsen lassen wie man will?
LG#winke

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Soweit ich weiß sind 13 m definitiv zu hoch.

Meine Frage ist: Ist der Nachbar, trotz Pflegefall, ansprechbar?

Vielleicht wäre es möglich eurerseits mit ihm ein Gespräch zu führen und ihr euch anbietet die Tannen zu stutzen?

ggf. die Kinder freundlich drauf hinweisen und ein Gespräch suchen?

Würde es erst einmal auf dem Weg versuchen

LG

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Hallo,

ich weiß nicht ob er ansprechbar ist, weiß nur das er in ein Pflegeheim gekommen ist und momentan niemand in dem Haus wohnt.
Ich werde aber wirklich mal versuchen die Kinder von Ihm zu erreichen, vielleicht machen die ja was #winke

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hallo!
es ist ein riesen aufwand, 13 m hohe tannen in der länge zu stutzen. wie willst du das machen ohne hebebühne? mit einer leiter wird's wohl nicht mehr klappen. und dann braucht man mindestens 2 mann, ein paar tage zeit und der ganze grünkram muss entsorgt werden. das bringt hohe kosten mit sich so eine aktion. das würde ich nicht übernehmen wollen, ganz ehrlich.
wenn die adresse nicht ausfindig zu machen ist, sollte sich die TE an die stadt wenden, die widerum schreibt dann die erben an - WENN die tannen denn tatsächlich zu hoch sind.
lg

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Naja, sie ist ja sicherlich nicht in den letzten drei Jahren so hoch gewachsen,
Sprich, ihr habt das grundstueck gekauft, obwohl die Tanne so hoch war.

Bei Neubepflanzung ist es so, das man entweder gleich Einspruch erhebt, wenn man sieht was der Nachbar so pflanzt oder innerhalb vonzuffenhausen i Jahren.....ich hoffe ich täusche mich jetzt nicht von der zeit, kann auch weniger sein.

Und ob das Grundstück nun gepflegt ist oder nicht ist reine Geschmacksache.

Wenn äste rüberhängen, könnt ihr ihn auffordern und eine Frist setzen, ansonsten danach selber schneiden.

Grüße
Lisa

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5 Jahre meinte ich...

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Ja die Tannen standen schon aber als wir gekauft haben hatten wir ab Mittag Sonne auf unserem Grundstück und seid diesem Sommer nicht mehr, also sind die schon ein ganzes Stück gewachsen. Mit dem verwildern meinte ich das die ganzen Sträucher zu uns rüber wachsen, ob sein Grundstück verwildert ist mir ganz egal. Wir haben zwar versucht von unserer Seite aus zurück zu schneiden, aber alleine das entsorgen der ganzen Äste ist ein Problem.

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Hallo,

die Details sind im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes zu finde, in welchem wohnt ihr denn?

Es ist leider so, dass ihr gegen die Tannen selbst nichts tun könnt, also kein Recht mehr auf Beseitigung habt. Zwar ist der vorgeschriebene Grenzabstand wohl nicht eingehalten, aber das Recht auf Beseitigung längst (!!) verjährt (zumindest in Baden-Württemberg). Da müssten schon massive Verhältnisse trotzdem für einen möglichen Beseitigungsanspruch sprechen, dass ein Raum zum Beispiel auch am Tage nur mit künstlichen Licht nutzbar ist. Auch die reine Befürchtung, sie könnten umfallen, bringt da leider nichts. Einzig auf Beseitigung herüber ragender Äste habt ihr einen Anspruch, könnt sie sogar nach Fristsetzung selbst entfernen, WENN sie euch "beeinträchtigen". Wie weit diese Beeinträchtigung gehen muss, damit man das Recht hat, ist umstritten. Die Beeinträchtigung muss auch von den Ästen selbst ausgehen, wen eine Beseitigung zum Beispiel nicht mehr Licht aufs Grundstück lässt, dann müssen auch die Äste nicht weg!

Grenzabstände, Verjährungsfristen und das Recht auf Beseitigung beeinträchtigender herüber ragender Äste ergeben sich dabei direkt aus den Gesetzestexten, die Art der erforderlichen Beeinträchtigung "nur" aus der Rechtssprechung und das nicht eindeutig!

Ihr habt natürlich weiterhin die Chance, mit dem Nachbarn zu reden, was ich auch am ehesten raten würde, denn rein rechtlich sieht es für euch sprichwörtlich duster aus!

Liebe Grüße,
Elfchen

PS: Falls Du noch Fragen hast, nur zu, habe mich zu dem Thema ausführlich eingearbeitet gehabt...

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Vielen dank für die ausführliche Antwort :-D wir wohnen in NRW. Hab mir schon gedacht das es nicht gut für uns aussieht:-[ der Besitzer wohnt gar nicht mehr hier. Er ist im Pflegeheim und zur Zeit steht das Haus leer.
Werd aber mal versuchen die Kinder ausfindig zu machen.#winke

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Hi,

meines Wissens haben die Bäume Bestandsschutz. Viele Orte haben sogar eine Baumsatzung, so das Bäume nicht einfach gefällt werden dürfen. (aus Umweltgründen)

Aber: Wenn die ein Sicherheitsrisiko darstellen, müssen die ggf. sogar umgemacht werden.

Bei uns ist vor zwei Jahren ein Baum gekippt und ich kann nur sagen glücklicherweise ist nur ein Maschendrahtzaun kaputt gegangen.

Allein die Beseitigung hat ca. 1000,- EUR gekostet (und der Baum lag schon).

Frag mal bei der Gemeinde/Stadt nach, welches Amt für sowas zuständig ist (z.B. Umweltamt) und ob die prüfen können, wie standsicher die Bäume sind. Ggf. wird Deinem Nachbarn dann aufgegeben die Bäume fällen zu lassen.

Vorsorglich würde ich eine Sturmschädenversicherung abschließen. Die Versicherung Deines Nachbarn (sofern er eine hat) zahlt nämlich nur für Schäden am eigenen Grundstück.

VG lachris

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Nur so am Rande. Bäume etc. zurückschneiden ist nur in der sogg. Vegetationspause erlaubt. Diese endet am 15.03. und ist dann erst wieder im Spätjahr/Herbst.

#winke

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Hallo,

was meinst Du mit "erlaubt"? Muss ich dann Strafe zahlen? #schein

Privat kann ich an meinen Bäumen jedenfalls herumschneiden wie und wann ich möchte.

Und es geht doch hier um Tannen, die zu hoch gewachsen sind. Diese werden

meinen Erfahrungen nach nicht zurückgeschnitten, sondern dann gefällt, da sie ein

Sicherheitsrisiko darstellen.

Gruß Trixi

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Ja ist tatsächlich so. Hier geht es um den sogg. Bestandsschutz für z.B. Nistende Vögel, Insekten aller Art etc. ...

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Hi,

auf unserem Grundstück stand auch eine (!) Tanne, welche locker über 13 m hoch war.
Nur das stückweise runter schneiden OHNE Entsorgung des Holzes per Hebebühne - 750.-!

Rechne lieber nicht mit einer schnellen Entsorgung.

Gruß

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Hallo

Als wir noch zur miete wohnten, hatten wir in unserem Garten auch eine Tanne. Sie war ca 15 Meter hoch und hatte einen Stammdurchmesser von mehr als 1 Meter. Sie war ca 7 Meter breit(also mit Ästen).

Wir durften sie damals fällen. Unser Vermieter hat nachgefragt und beim Umweltamt hat man ihm gesagt, Tannen dürfen immer gefällt werden. Haben sie dann mit Freunden selber entsorgt und das im Juni. Wohnen auch in NRW.

Bianca

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Lies mal das hier ganz durch

http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nrw.html

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Hey,

mir ist da noch was eingefallen!

Erstmal am Beispiel von BaWü, weil ich mich da besser auskenne:
Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen, die den Grenzabstand nicht einhalten, verjährt. Der Anspruch auf Rückschnitt auf eine zulässige Höhe verjährt in BaWü aber NICHT! Zulässige Höhen gibt es nicht bei allen Anpflanzungen, bei Tannen zum Beispiel nicht, sondern nur einen Grenzabstand (8!! m) und dann dürfen sie wachsen. ABER eine zulässige Höhe gibt es bei Hecken, nämlich 1,8 m! Als Hecke dürften die Tannen eures Nachbarn gelten, wenn sie entlang der Grenze in einem gleichen Abstand angepflanzt sind und der Wuchs ineinander übergeht, so dass sich eine Wand bildet. Es gibt ein Urteil, da musste eine sehr alte und hohe Thujen-Hecke zurückgeschnitten werden. Allerdings lassen sich selbst sehr alte Thujen zurück schneiden, ohne sie völlig zu verunstalten. Bei Tannen ist das fragwürdig. Es ist nämlich andererseits so, dass ein Rückschnitt ausgeschlossen ist, wenn er einer Beseitigung gleich kommt!

Ein kurzer Blick sind Nachbarrecht von NRW macht mich leider nicht ganz schlau, wie das mit der Verjährung von Rüschnittshöhen ist. Auf der einen Seite habe ich nur eine Verjährungsfrist für einen Beseitigungsanspruch gefunden, auf der anderen Seite eben aber auch keine Explizite Ausnahme für Hecken, die es aber ja evtl. auch garnicht braucht.

Was zu klären wäre:
- Gilt die Tannen-Wand tatsächlich als Hecke?
- Wie ist das mit dem Recht auf Rückschnitt in NRW? Verjährt es tatsächlich nicht?
- Falls ein Rückschnitt auf die zulässige Höhe (wie ist die in NRW?) einer Beseitigung gleich käme, kann man dann eine Rückschnitt auf eine erträgliche Höhe (auch für die Bäume) fordern?

Ich würde an Deiner Stelle erstmal das Gespräch suchen, aber falls ihr euch nicht einigt und rechtlich beraten lasst, hier ansetzen und die offenen Fragen klären! Und BITTE dann auch mir Bescheid geben! Interessiert mich brennend!

Liebe Grüße,
Elfchen

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Hallo,
danke super Tip! Ich werde auf jeden Fall versuchen Kontakt aufzunehmen und es so versuchen aber das ist ja schon mal ein guter Ansatz zu wissen wie unsere Rechte aussehen. Ganz lieben dank für Deine mühe und ich halte Dich auf dem laufenden #winke