Duschkabine kaputt, Zeitwert ersetzen oder alles?

Hallo

Ich habe mal eine Frage

Eine Bekannte ist in ihrer Dusche ausgerutscht und gegen die Plastikwand gefallen. Diese ist nun kaputt. Die Haftpflicht übernimmt es nicht da sie keine Glasversicherun abgeschlossen hat ( auch wenns Plastik ist zählt es wohl dazu ) und eine Hausrat hat sie nicht

Natürlich muß sie sie etsetzen das ist mir schon klar, mich würde aber wirklich interessieren muß sie eine komplett neue Duschkabine da einbauen oder nur den Zeitwert ersetzen .
Die Kabine wurde 1997 eingebaut.

Die Höhe des Kostenvoranschlages liegt bei 1243,87 Euro

Was das die Dusche ursprünglich gekostet hat weiß sie nicht da die Vermieterin das ihr nicht mitteilen will, sie erwartet eine neue Duschkabine.

Ich bin der Meinung das sie den Wert der jetzigen Dusche ersetzen muß

Aber das ist nur meine Meinug ohne Hintergrundwissen, wer weiß denn da genaues

Danke

Zottel

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1250 Euro für eine Duschwand? Klingt sehr viel. Im Baumarkt gibt es für deutlich weniger Geld ordentliche Duschwände, dazu noch 1-2 Tuben Silikon und ein Nachmittag Arbeit und die Sache ist doch erledigt.

Ob sie nur den Zeitwert ersetzen muss, weiß ich nicht. Aber es war ja keine normale Abnutzung, sondern sie hat sie kaputt gemacht, wenn auch unabsichtlich. Warum sollte also der Vermieter das bezahlen?

lf

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Hallo

Danke für deine Antwort

Die Vermieterin erwartet/ verlangt aber eine Fachfirma und keine Heimarbeit , inwieweit das berechtigt ist habe ich halt auch keine Ahnung.

Ich kam drauf wenn ich jetzt zb ein Auto kaputt machen würde müßte ich ja auch nicht den Neuwert bezahlen sondern das Ersetzen was das Auto noch Wert war.

Zottel

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Das die Vermieterin die Dusche ersetzt haben will ist klar denn sie ist fester Bestandteil der sanitären Anlage allerdings erscheint mir der Betrag recht hoch und selbst wenn es seine Richtigkeit hätte was den Preis angeht so würde ich mich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzten.

Kostet Mitgliedschaft 5-10 € und sollte selbstverständlich sein.

Auf keinen Fall soll sie ( also die Freundin ) den Auftrag aufgeben,dann bleibt sie auf den Kosten sitzen.
Ich gehe davon aus dass beide zahlen müssen,da ist der Anteil festgelegt und kann dir vom Mieterbund ausgerechnet werden,genauso wie es sich mit dem hohen Kostenvoranschlag Verhaelt.
Die Mieterin könnte auch einen gewissen Betrag auf die Miete umlegen,also erkundigen.

L.G.

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Sie wird um eine Reparatur oder falls nicht möglich Austausch nicht herumkommen. Das hat auch eher wenig mit dem Zeitwert zu tun.

Für eine Duschkabinne mit Kunststoffscheiben halte ich den Preis allerdings für sehr hoch gegriffen. Für das Geld bekommt man teilweise bereits Kabinen aus Sicherheitsglas.

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Hallo,
man kann sich einen einfachen Grundsatz merken wenn man einen Schaden verursacht hat.

Es ist grundsätzlich IMMER nur der Zeitwert zu ersetzen.
Das gilt grundsätzlich für alle Schäden die man verursacht, egal in welcher Lebenslage.
Da liegst du also schon richtig.

Also, neue Duschkabine auf kosten des Mieters kann die Vermieterin vergessen.
Möchte die Vermieterin Schadenersatz für die zerstörte Duschkabine, dann muss sie den ursprünglichen Preis abzüglich Zeitwert nennen.

Sollte die Vermieterin es sich einfach machen und sagen, ich baue jetzt mal ne Duschkabine auf kosten des Mieters ein, kann es ihr passieren das sie gar nichts bekommt, weil sie den urspünglichen Schaden nicht beziffert hat.

Ich persönlich würde der Vermieterin mitteilen, wenn sie mir blöd kommt, dass Sie eine gleichwertige Duschkabine einsetzen lassen soll und ich ihr den Zeitwert von der alten ersetze.
Ist sie freundlich, würde ich mich selbst drum kümmern.
So eine Plastikduschkabine ist einfach im Baumarkt zu bekommen und schnell montiert.

Gruß
Demy

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Genau, so und nicht anders ist es#pro

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Hallo Zottel,

wie die anderen Antworter bereits geschrieben haben ist der Kostenvoranschlag irgendwie unverhältnismässig hoch, vor allem bei Kunsstoff. Du bekommst im Baumarkt eine Sicherheitsglas(!) duschwand heute für wenige hundert EUR. Aber darüber wurdest Du ja bereits aufgeklärt.

Was mir komisch vorkommt ist die Begründung warum die Haftpflicht nicht zahlt. Eine extra Glasversicherung kenne ich nur bei der Gebäude- oder der Hausratversicherung. Aber die HP zahlt für das, was Du kaputt gemacht hast. Da würde ich noch mal nachhaken, da stimmt was nicht...

Gruß W.

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Hallo,

die Glasversicherung bräuchte sie nur, wenn es ihr Eigentum wäre, der kaputt gegangen ist.

Da sie zur Miete wohnt, gehört ihr die Dusche nicht, sondern der Vermieterin, somit ist die Haftpflichtversicherung zuständig!

Sie soll sich nochmal an diese wenden (schriftlich) und den Kostenvoranschlag dort hinschicken dann soll die Versicherung mit der Vermieterin streiten was genau sie zahlt!

LG

Julchen

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Hallo,
mein Mann hat vor ca. 10 Jahren auch mal eine Duschkabine kaputt gemacht. Die Haftpflichtversicherung hat ohne Probleme den Zeitwert ersetzt. Wir haben dann für diesen Betrag eine neue im Baumarkt gekauft, selbst montiert und gut war. Ich glaube, die Wand hat damals so um die 600 DM gekostet. Es gab billigere und natürlich auch teurere.

LG
Silke