Haus zur Sicherheit einer Bürgschaft, wie siehts für uns aus?

Hallo Ihr lieben :-)

Wir bewohnen das Haus, das der Mutter meines Lebensgefährten gehört. Zur Miete. Wir sind nicht verheiratet. Mein LG soll dieses Haus irgendwann mal erben. Jetzt ist es so. Der Bruder meines LG hat sich ein Haus ausgesucht i.H.v. 300.000 Euro wofür "Schwiegermutter" bürgt ( zusammen mit dem Vater seiner Lebensgefährtin).

Demnächst kommt hier ein Gutachter hin der wohl den Wert des Hauses schätzen soll. Da dieses als Sicherheit dient. Irgendwie stehen wir voll im dunkeln und ich brauche Antworten, habe schon schlaflose Nächte.

wenn es jetzt hart auf hart kommt und der Bruder die tilgung nicht aufbringen kann und schwiegermutter auch irgendwann pleite ist gehts ja an das Haus das wir bewohnen.

Was ist denn im Falle einer Erbschaft? Kann es meinem Lebensgefährten dann trotzdem genommen werden wenn der Bruder nicht seine Tilgung zahlt?

Um auszuschließen das wir hier raus müssen, soll mein Lebensgefährte wohl ins Grundbuch damit er wohnrecht auf lebenszeit hat. Nur was passiert bei unverh. mit kindern falls Ihm mal was passiert? Dann stünde ich im schlimmsten Fall mehr oder weniger auf der Straße.

Wir haben schon einiges durch, keine so schönen Wohnsituationen nach meiner letzten Trennung. Endlich können wir "sesshaft" werden wurde uns zumindest seitens der Schwiegermutter immer so gesagt ( jetzt müsst ihr nie wieder umziehen könnt aus dem haus machen was ihr wollt es ist quasi euer´s )

mir graut´s einfach vor der ganzen geschichte. Weil ständig der satz von schwiegermutter kommt das der bruder doch nix hat, der ist pleite.

LG
Jessica

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Als erstes stellt sich mir (als Laie) die Frage warum jemand er "pleite" ist ein Haus in der Höhe von 300.000 Euro kaufen kann/will....

Und dann denke ich zu wissen das man mit einem Erbe auch evtl. eintragungen im Grundbuch oder Bürgschaften etc. übernimmt, die der Vererbende geschlossen hat im Zusammenhang mit dem Erbgut, also könnte es durchaus sein das das Haus irgendwann gepfändet wird wenn die Bürgschaft in Kraft tritt und niemand die ausstehende Summe aufbringen kann.

Und du hast auch ohne diese Bürgschaft als unverheiratetet keine Garantie das die nach dem evtl. Ableben deines Partners ( des Mieters) in dem Haus wohnen bleiben kannst, außer es steht so im Grundbuch/Vertrag.

Ich an eurer Stelle würde mich in diesem Fall nochmal genau von einem Notar/Rechtsanwalt beraten lassen und dann am besten mit der Eigentümerin das Gespräch suchen.

Viel Glück

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Vielen Dank erstmal, das sind ja tolle Aussichten.

Leisten kann er sich das Haus nicht. Deshalb die Bürgschaft. Es wird gesagt es trägt sich von allein durch die dort vorhandenen Mietpartein (Mieteinnahmen) Und seine Mntl. Unkosten wäre dort billiger als in dem jetzigen Haus in dem er zur Miete wohnt.

Lieben Dank
Jessica

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Hallo,

#Und seine Mntl. Unkosten wäre dort billiger als in dem jetzigen Haus in dem er zur Miete wohnt.#

Das sind die üblichen Milchmädchenrechnungen.
Und vergiss das mit dem Wohnrecht, bei einer Versteigerung wird alles nachrangige gelöscht.

freundliche Grüsse Werner

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das Haus gehört der Mutter
beim Erben muss geteilt werden oder?
wäre es nicht besser, deine Mutter und ihr würdet den Bruder deines Mannes das Erbe vorab auszahlen (oder auch monatlich) - damit hätte der Bruder dann zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung

so, aber das Haus was ihr und die Mutter bewohnen als Sicherheit zu nehmen ist riskant, da das auch das potentielle Erbe deines Mannes ist.

Im Falle dass der Bruder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, würde das Haus an die Bank fallen.

Wenn Grundbucheintrag dann sollte er maximal in Höhe des Erbanteils des Bruders sein.

Und wie ist das mit Mitteln, die ihr in die Sanierung dieses Hauses steckt?

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Sofern das Haus als Sicherheit dienen soll, dann wird es auch als Sicherheit im Problemfall herangezogen.

Die Bank läßt sich im Grundbuch im ersten Rang eintragen, d.h. sie hat dann das Vorrecht das Haus zu veräußern um die Schulden zu tilgen und kann sich dafür nehmen was sie braucht. Was dann evtl. übrig bleibt fällt an die im Nachrang stehenden zu (Dein LG, sofern eingetragen).

Der Erbe übernimmt die Rechte UND Pflichten der Grundbucheintragungen. Die Bank bleibt drin bis zur Ablösung des Kredites.

Stirbt der potentielle Erbe VOR Erbfall, so kriegst Du nix, Dein Schwager alles. Stirbt er NACH Erbfall, dann erben SEINE Kinder, Du also auch wieder mit nix (es sei denn, er hat ein Testament gemacht, wo er Dich begünstig). Bist aber, sofern das Kind noch nicht 18, als Treuhänder tätig. Darfst in dem Haus wohnen, es aber nicht veräußern / verjubeln. Nach erlangen der Volljährigkeit entscheidet das erbende Kind, was mit dem Haus passiert, es ist dann seins.

Was auch passiert, Du hast keine Rechte, aber auch keine Pflichten.

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***Was ist denn im Falle einer Erbschaft? Kann es meinem Lebensgefährten dann trotzdem genommen werden wenn der Bruder nicht seine Tilgung zahlt?***

Ich drücke es mal ganz einfach aus. Erst einmal wird deine Schwiegermutter mit dem Haus haften, wenn dein Schwager seine Tilgung nicht mehr leistet. Stirbt die Schwiegermutter tritt dein LG an diese Stelle, weil die Sicherungsbürgschaft bzw. die Eintragung im Grundbuch bestehen bleibt und er diese Verpflichtung übernimmt.

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Huhu,

ich denke der Fall ist noch klarer.

Nicht nur das man als Erwerber einer Immobilie sowiso die im Grundbucheingetragenen Lasten etc. übernimmt, sollte die Mutter deines Freundes sterben, erbt nicht nur dein Freund, sondern auch sein Bruder ( und etwaige noch vorhandene Geschwister).

Ich denke, bei der Sichtweise die der Bruder deines Freundes zu vertreten scheint, das im Falle eines Ablebens der Mutter er sich von euch sowiso erstmal das Erbteil auszahlen lassen würde und sollte der DANN Zahlungsunfähig werden wird die Bank die Bürgschaft in Anspruch nehmen.

Ich an eurer Stelle...würde mir eine andere Wohnung suchen, denke ich.

Das ein Haus sich selber trägt nur weil mit Mieteinnahmen zu rechnen ist, könnte blauäugig gerechnet sein, denn er wird zukünftig ja auch für alle Reparaturen etc. im Haus verantwortlich sein.

liebe Grüße

Andrea