RechtsfrageN!!! Hausbau ,bitte hilfe !

Hallo ,

also , wir werden in kürze mit dem Hausbau beginnen.
Haben ein Grundstück gekauft ,alles gut und schön .
Bis uns beim Bauamt jemand sagte und auch zeigte ,das wir mit Bauschutt verfüllte Bombentrichter auf dem Grundstück haben !
Einen Bodengutachten seitens der Hausbaufirma ergab dann natürlich einen viel zu schlechten Zustand des Bodens.
Wir habendann herausbekommen das unser Verkäufer davon wusste , einem Nachbarn hat er damals die Kosten für das ausheben und neuverfüllen etc.erstattet.
Muss bei uns ja auch so gemacht werden.
Haben dann mit dem Verkäufer gesprochen und er hat uns auch zugesagt die KOsten dafür zu übernehmen, er möchte aber evtl. das Unternehmen dafür selber aussuchen.Haben auch alles schriftlich uns von ihm geben lassen.
Überhaupt ist er auf dem laufenden , hat KOpien des Gutachtens , es gab Telefongespräche und auch Schriftverkehr mit unserem Bauplaner und Architekten.

Jetzt ist es soweit das es losgehen könnte und er stellt sich blöd !
Er wüsste ja gar nicht was da gemacht werden müsse und das da überhaupt was gemacht werden müsse ständ ja noch gar nicht fest etc...

Wir haben einen Bauzeitenplan an den wir uns ja auch halten müssen , wenn jetzt durch sowas alles in Verzug kommt haben wir den ärger.

Was sollen wir denn jetzt machen ?
Gott sei Dank haben wir das schriftlich das er die Kosten für die anfallenden arbeiten übernimmt.

Hilfe !!!

LG

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hallo jolin

setzt ihm eine angemessenen Frist (zur Zeit läuft wetterbedingt im Tiefbau nichts) von ca. 4 Wochen.

Gleichzeitig droht ihr eine in Rechnungstellung der Bereitstellungszinsen sowie etwaiger Mehrkosten durch bauzeitverzögert bedingt verlängerte Mietzahlungen an.

Im Falle der Fristverstreichung stellt ihr - neben der Kostenübernahme durch Verzug (s.o.)- die Beauftragung eines Fachunternehmen zu seinen Lasten an.

WER AUCH IMMER den Bodenaustausch und die Verdichtung macht:
lasst euch unterschreiben (!), dass es sich nach dieser Maßnahme um einen tragfähigen, bebaubaren Untergrund handelt und sämtliche Mängel, Spätschäden und Mehrkosten in Folge von Setzungen zu Lasten des Unternehmers gehen. !

Hierfür halte ich eine Gewährleistungsfrist von 30 (min 20) Jahren für angemessen. ( Warum so lange? Weil euer Boden nicht "gewachsener" Boden ist .
zB können Baumaßnahmen in der Umgegend die Grundwasser/ Schichtenwasserhöhe ändern und plötzlich sind die Voraussetzungen völlig anders
( Beispiel: feuchte Schichten trocknen aus und setzen sich )

teurer Spass und nicht ohne Langzeitrisiko...

liebe Grüße

Petra

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Ich würde umgehend einen Anwalt mit der Sache beauftragen!!!!!!!!!!!!!!!

Du kannst Dich mit dieser Angelegenheit so ins Unglück reißen, dass Du nie wieder auf die Füße kommst.

Gruß

Manavgat

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Ich würde auf diesem Grundstück überhaupt nichts bauen!

Kaufvertrag aufgrund der neuen Info's anfechten und neues Bauland suchen!

Vor kurzem lief eine Reportage, da war eine Müllhalde unter einer ganzen Siedlung, ein Haus war so abgesackt, dass es nur noch abgerissen werden konnte!