wohnungsübergabe... bin echt fix u fertig

Guten abend!

muss ich beim auszug:
* alle fugen in den fenstern sowie im bad u küche reinigen (silikonfugen)
* holzdecke in der küche reinigen
* die jetzt komplett weiss gestrichene wohnung hier u da nochmals streichen, da nicht schön genug gestrichen?

ich hab so geputzt hab mir wirklich so mühe gegeben :-( bin fix u fertig, weiss gar nicht wie ich das noch bis mittwoch schaffen soll.
(die fenster sind übrigens schön geputzt auch innen die zwischenräume, fensterbretter aussen u innen ebenfalls)

dazu kommt, dass ich der küche an der arbeitsplatte ein kleiner brandriss ist, ca. 3cm lang, da mir da der heisse topf abrutschte... muss ich dann die ganze arbeitsplatte zahlen? vermieter sah es noch nicht :-(
auch im bad liess meine kleine tochter den putzbecher ins waschbecken fallen da ist nun ein ca. 6cm langer riss... muss ich dann das becken austauschen?
ich hab echt angst vor der übergabe :-(
wäre froh wenn ihr mir paar tipps geben könnt, wie ich dem vermieter gegenüber stehen soll :-( weiss nämlich gar nicht inwiefern sowas von mir zu tragen ist oder nicht, möchte das alles gerecht verläuft.
lieben dank!

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Keine Ahnung von den oberen Dingen, aber beim Brandfleck und Waschbecken sollte doch Deine Privathaftpflicht fuer aufkommen, oder? Vorrausgesetzt Dein Kind ist mitversichert?

LG
Biene

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Hi,

immer ruhig bleiben.
Zunächst mal muss die Wohnung beim Auszug nicht glänzen. Übliche Abnutzungsspuren durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Wohnung braucht man nicht zu beseitigen, da man hierfür bereits die Miete gezahlt hat.
Wegen der Schönheitsreparaturen hat der BGH in den letzten Jahren einige Klauseln in Formularmietverträgen kassiert, mit der Folge, dass Mieter mit solchen Verträgen überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen. Diese Frage läßt sich ohne Detailkenntnisse des Mietvertrags nicht beantworten.
Falls Deine Tochter noch nicht schuldfähig sein sollte, schaut der Vermieter auch beim Waschbecken wahrscheinlich in die Röhre. Sie kann dann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Und da ein Putzbecher auch herunter fallen kann, wenn man direkt daneben steht, ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht prima facie mehr als fraglich. Falls Ihr doch herangezogen werden könnt, ist das ein Fall für die Haftpflicht.

Ich würde den Vermieter bzw. seinen Vertreter erstmal kommen lassen und mir anhören, was er noch fordert, und nicht vorher in Hektik verfallen.

LG

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Hm.... man kann ja von hier nicht sehen wie es aussieht.... ob Fugen und Holzdecke eine Reinigung bedürfen oder nicht hängt nicht unwesentlich vom Verschmutzungsgrad ab.. und was für Dreck sammelt sich auf Silikonfugen #kratz?

Schön gestrichen ist auch relativ... wenn alles gestrichen udn alles weiß ist ist alles gestrichen.. wo ist da schön und nicht schön?

Brand und Waschbecken sind Versicherungsfälle, hätte man aber längst melden können, nicht erst bei Auszug ;-).

Letztendlich hast Du da gewohnt und Miete gezahlt. Die wohnung sollte also in einem normal gepflegten Zustand sein bei der Übergabe.

Lichtchen

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Hallo,

grundsätzlich gilt, die Wohnungsübergabe bzw. Wohnungsrückgabe hat bei der Übergabe vollständig geräumt, Besenrein und in einem für den Vermieter weiter Vermietbaren Zustand zu erfolgen. Mehr nicht !


Von einer Feinreinigung steht da nichts.

Gaaaanz wichtig, im Wohnungsrückgabeprotokoll vermerken, dass keine weiteren Wohnungsmängel erfolgen. Damit kann verhindert werden, dass der Vermieter im Nachgang in die Wohnung zurück kehrt um dort das Haar in der Suppe zu suchen. Viele Vermieter tun das um sich an der Kaution des Mieters zu bedienen und sich deine Exwohnung nachträglich "vergolden".

Gruß
Nobility

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Leider ist man jedoch gegen dieses Vergolden machtlos. Wenn die sich Geld von der Kaution einbehalten, siehst Du das so gut wie nie wieder. Wir sind vor Jahren ins Ausland verzogen, somit wußte der Vermieter auch, dass wir keine Zeit und Muße hätten, zu "klagen" oder Einspruch zu erheben oder eben irgendeine Art von Schwierigkeiten zu machen.

Bei unserer Endbegehung damals (die meine Mutter übernahm, weil ich ja nicht mehr da war), bekam meine Ma fast einen Herzinfarkt, so unverschämt war die Hausverwalterin. Mir hatte sie noch eine Woche davor Honig ums Maul geschmiert und dann ist sie Schlitten gefahren mit meiner Mutter. Der Frau wünsch ich heut noch die Pest an den Hals...

Nur zum Beispiel: Sie meinte, wir könnten Haken im Bad (angebohrt) lassen. Die wurden dann aber letzlich kostenpflichtig entfernt. Und so weiter...

Fazit: man ist da fast immer der Verlierer. Ich bin gegen Kautionen. Die Vermieter sollen klagen und schauen, wie sie zu ihrem Geld kommen, wenn was nicht passt!#winke

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wenn alles in der whg. in ordnung ist, dann brauchst du auch nichts machen. Lass dich nicht vom vermieter verunsichern, darauf wollen die meisten nur hinaus. außerdem weißen musst du die whg gar nicht mehr. der BGH hat diese Klausel wie mein vorposter schon erwähnte schon außer kraft gesetzt. pastelltöne dürftest du auch streichen und er dürfte sich nicht beschweren...

LG

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Der Gesetzgeber hat keineswegs die Renovierungspflicht komplett gestrichen, es kommt ganz darauf an, was der Mietvertrag sagt. Also immer schön vorsichtig sein mit falschen Auskünften.

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Oh, ich kann Deine Aufregung verstehen. An unsere Wohnungsübergabe vor ein paar Jahren denke ich heut noch mit Schrecken. Leider können sich die was von der Kaution einbehalten.. und man kann dann nur mit Druck, Klagen und Einspruch dagegen vorgehen. Wenn man die Zeit und das Geld hat.

Wir sind damals in Ausland verzogen, ich konnte mich nicht mehr drum kümmern. Der Hausverwalterin von damals wünsch ich heut noch die Pest an den Hals.

Also sei wachsam und viel Glück! Es gibt nämlich auch faire Begehungen. Denn wie gesagt, wie schon oben jemand geschrieben hat: Man bezahlt ja Miete auch für die Abnützung.

#winke