Darf ich einen Nachmieter stellen?

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben! Muss mein Vermieter sich auf meinen Vorschlag des Nachmieters einlassen? Oder ist es alles eine Verhandlungsbasis? Habe mal gehört er könne 3 potentielle Nachmieter ablehnen?!
Mein derzeitiger Hausverwalter der sich um alles kümmert ist zur Zeit im Urlaub, die Bürodamen haben meine Kündigung angenommen und alles an einen Makler weiter gegeben, der nun meinte ich müsste mich mit ihm besprechen!?!?!

LG Nina

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Der Makler will bestimmt mal mit dir sprechen, weil er die Wohnung mit Interessenten besichtigen will!

Und nein, der Vermieter muss deinen Wunschnachmieter nicht nehmen! Noch ist es sein Eigentum und da hat immernoch er die Entscheidungsbefugnis, wer da drin wohnen darf und wer nicht!

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Das ist ein Wandermärchen.

Der Vermieter muss sich Deine Nachmieter nicht mal ansehen, wenn er nicht will.

Gruß

Manavgat

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icfh verrate ein, den Mietern anscheinend völlig unbekanntes, Geheimnis:

dein Vermieter darf sogar 500 von dir gestellte sogenannte Nachmieter ablehnen.

Und natürlich muß der Makler sich mit dir besprechen, allein wegen der Besichtigungstermine und der Abnahme/Übergabe der Wohnung.

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Hi Nina,

alle oben gegebenen Antworten sind zwar richtig, aber nicht ganz vollständig.

Es ist richtig, dass der Vermieter einen von Dir vorgeschlagenen Nachmieter nicht berücksichtigen muss. Und selbst wenn Du Dich mit einem Nachmieter geeinigt hast, dass dieser z.B. Deine Einbauküche übernimmt, kann der Vermieter jederzeit einen anderen vorziehen, der das nicht gewillt ist zu tun.

Aber, und das ist ein großes Aber: Der Vermieter tut sich sehr, sehr schwer, zumutbare Nachmieter abzulehnen, wenn Du ein berechtigtes Interesse nach § 242 BGB an der Auflösung des Mietvertrages hast. Berechtigtes Interesse hast Du nach Ansicht verschiedener Gerichte z.B. bei Versetzung, Heirat, Familienzuwachs, unverschuldeter Arbeitslosigkeit... Dazu gibts zahlreiche Urteile bis rauf zum BGH.
Den Vermieter trifft dann nämlich eine Schadensminderungspflicht, die aus § 254 BGB folgt, d.h. er hat sich um eine Nachvermietung zu bemühen, um Deinen Schaden zu begrenzen. Der Vermieter kann dann höchstens zusätzliche Kosten auf Dich abwälzen, die er aufgrund Deiner Kündigung hatte.

Hast Du kein berechtigtes Interesse, das Du nachweisen kannst, bist Du auf das Wohlwollen Deines Vermieters angewiesen.

Das mit dem Makler würde ich übrigens eher als positives Zeichen sehen, da Dein Vermieter die Mietersuche offensichtlich sofort angehen will. Und das ist ja auch in Deinem Interesse, da mit Einzug des Nachmieters Du von Deiner Gegenleistung entbunden bist (§ 326 (1) BGB i.V.m. § 275 (1) BGB).

LG

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Das mit dem "berechtigten Interesse" trifft aber nur bei Zeitmietverträgen bzw. bei Mietverträgen mit vertraglich vereinbartem Kündigungsausschluss zu.

Bei der normalen, gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, ist das NICHT relevant. Die 3 Monate Kündigungsfrist sind dem Mieter immer zuzumuten. Auch bei Schwangerschaft, Arbeitsstellenwechsel und Heirat.

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Hallo,

#Dazu gibts zahlreiche Urteile bis rauf zum BGH#

Dabei musst du aber immer die Fristen mit dazu lesen.
Es können leicht 6, oder aber sogar noch mehr Monate werden.

3 Monate Überlegungsfrist
3 Monate bis zum Einzug, der "Nachmieter" hat ja auch eine Kündigungsfrist.

Ich würde auch prinzipiell jeden " Nachmieter " ablehnen.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Nina,

dürfen darfst Du schon.

Es ist allerdings dem Vermieter überlassen, ob er ihn akzeptiert oder nicht. Die meisten akzeptieren keine vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter.

D.h. Du kannst so viele anschleppen wie Du willst, Sinn wird es keinen haben.


LG

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Hallo,

die meisten Kommentare hier gehen auf direkte Konfrontation. Indem vorgeschlagene Nachmieter vom Vermieter grundsätzlich abzulehnen sind.

Gott sei Dank gibt es neben den Gesetzbüchern auch noch in dem einen oder anderen Menschen die Verhandlungsfähigkeit. Vieles läßt sich damit direkt vereinfachen und schneller zum Ziel führen. Man muss nur miteinander reden.

Wenn du einen solventen Bonitätssicheren Nachmieter anbieten kannst, warum sollte dein Vermieter dazu nein sagen? Warum also nicht den direkten einfacheren Weg versuchen?

Viel Glück!
Nobility

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"Muss mein Vermieter sich auf meinen Vorschlag des Nachmieters einlassen?"

Das war die Frage und die muss eindeutig mit NEIN beantwortet werden.

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Diese Frage muss nach meiner Meinung NICHT mit einem eindeutigen nein beantwortet werden. Abgesehen davon, obliegt es mir allein, Alternativen aufzuzeigen.

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Das Nahcmiter-gedöns ist totaler Quatsch.

Ich als Vermieter würde SELBST bzw. über einen Makler einen neuen Mieter suchen und DU hättest damit gar nichts zu tun.

MIR als Vermieter muss dieser Mensch passen.
ES ist ja schließlich MEINE Wohnung! Und nicht DEINE!

BASTA!