Wasserschaden durch Regenfälle -Wer zahlt?

Hallo,

nach heftigen Regenfällen ist mir im ersten Stock von oben Wasser in die Wohnung gelaufen.

Vom Balkon meiner Nachbarin in meinen darunterliegenden Wintergarten und in mein Schlafzimmer, die Tapete ist heruntergekommen. Und beide Räume vollständig leergeräumt zur Trocknung. Das Wonzimmer ist vollständig vollgestellt, mit Möbeln und Kartons aus Schlaf- und Wohnzimmer.

Wen spreche ich an für die Schadensregulierung von Schäden an meinem Privateigentum und für die Übernahme von externen Übernachtungskosten. Die Mieterin über mir oder den Vermieter?

Vielen Dank für Antworten.

Grüße
Clarissa

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wieso sollte die mieterin über dir dafür haften? wie kommst du darauf?

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Das Wasser kam von oben, ganz simpel und ich kann nicht genau sagen, wodurch es wirklich verursacht wurde. Ob ein nicht gereinigtes Abflusssiel im Balkon die Verstopfung ausgelöst hat.

Daher die Vermieterin.

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Was die feuchten Wände betrifft ist es - meine ich- Sache des Vermieters (Gebäudeversicherung), bei deinem Eigentum ist es die Hausratversicherung.

LG

Gabi

PS: Ich hoffe du hast Fotos gemacht BEVOR du geräumt hast- die Versicherungen wollen immer Nachweise sehen

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Das mit den Fotos musste ich nachholen, aber die Sachen habe ich noch und es gibt Zeugen.

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Hallo Clarissa,

im dümmsten Fall kommt gar keiner dafür auf.

Die Hausrat zahlt, in der Regel, nur bei Leitungswasserschäden, die Gebäudeversicherung meines Wissens auch.

Ich würde ja darauf tippen, dass dies ein Fall für die Elementarschadenversicherung ist aber kaum jemand hat so eine abgeschlossen. Ich würde einfach die Vermieterin mal fragen.

Liebe Grüße

Tiffy

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Hi Tiffy,

im Moment versucht man mir den dümmsten Fall zu verkaufen...

Aber an wen adressiere ich nun meine Kosten: an die Mieterin über mir, weil das Wasser von oben kam und ich nicht genau weiß, was die Ursache war?

Oder aber an den Vermieter?

Meine Hausrat kommt nicht dafür auf.

LG
Clarissa

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Hallo Clarissa,

Deine 1. Adresse ist IMMER der Vermieter. Der Vermieter hat für einen einwandfreien Zustand der Mietsache zu sorgen, da gibts nichts dran zu rütteln. Es sei denn, Du würdest die Wohnung selbst mutwillig zerstören aber das war ja nun nicht der Fall.

Tut er das nicht, kannst Du die Miete mindern. In Deinem Fall würde ich dem Vermieter schriftlich mitteilen, welche Räume derzeit nicht bewohnbar sind und er den Schaden bis zum Datum X beheben soll. Ansonsten würde ich die Miete mindern und zwar einfach die Miete anteilig nur noch für die bewohnbaren Räume bezahlen. Sind noch Möbelstücke etc. beschädigt worden oder Teppiche, bzw. Böden, die Du in die Wohnung eingebracht hast, würde ich ihm das auch in Rechnung stellen.

Dies aber alles nur für den Fall, dass das Wasser wirklich von Außen eingedrungen ist. Also Regenwasser.

Wenn Deine Nachbarin über Dir natürlich die Badewanne hat überlaufen lassen, dann ist sie schuld und dann sollte deren Hausratversicherung bezahlen.

So würde ich erstmal vorgehen, wenn Deine Vermieterin keine geeignete Versicherung hat, ist das ja erstmal nicht Dein Problem.

Liebe Grüße
Tiffy

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Hallo Clarissa,

grundsätzlich haftet der Verursacher für alle durch ihn verursachten Schäden. Bei Mietsachen in aller Regel der Vermieter.

Der Vermieter des Balkons deiner Nachbarin ist für die Dichtigkeit des Balkons verantwortlich. Und zwar so, dass von diesem Balkon weder Gefahr noch Schaden ausgeht.

Was wir nicht wissen ist, ist das Vertragsverhältnis zwischen deiner Nachbarin und dir und zwischen dem Vermieter des Balkons an deine Nachbarin und des Vermieters mit dir zu deinem Wintergarten und Schlafzimmer.

Also kann sich meine Antwort nur auf die beiden erstgenannten Positionen beziehen.

Gruß
Nobility


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