Kostenl. Gutachter bei Schimmelverdacht in Wänden?

Hallo zusammen!
Gibt es irgendwo eine zentrale Stelle, wo man kostenlos Gutachten oder Proben machen lassen kann, wenn der dringende Verdacht auf Schimmel in Wänden besteht? Bei meiner Feundin im Haus (Dachwohnung) regnet es ständig an immer neuen Stellen rein. Auf mehrmalige Beschwerden reagierte der Vermieter kaum bis gar nicht, der einzige Kommentar war: "ja da müssen wir wohl doch mal eine Folie ins Dach iehen lassen" #schock Das wurde aber auch schon abgewendet - zu teuer. Nun soll lediglich eine Folie auf dem DachBODEN ausgelegt werden, damit das Regenwasser nicht in die Dachwohnung laufen kann. Das kann doch keine Dauerlösung sein, zumal meine Freundin den Dachboden als Lagerraum mit gemietet hat und dort auch schon ein erheblicher Sachschaden wegen der Feuchtigkeit/Nässe entstanden ist. Der Vermieter weigert sich allerdings standhaft was zu tun. Von anderen Nachbarn, die schon seit 20 Jahren dort wohnen, hörten wir dass sämtliche Mieter der Dachwohnung dieses Nässeproblem hatten. Trotzdem will der Vermieter nichts tun und auch nicht den Mietvertrag, der über mehrere Jahre läuft, eher kündigen lassen. Wie kann meine Freundin a.) erreichen, dass das Dach abgedichtet wird oder b.) kann sie die Miete kürzen, wenn ja, wieviel oder c.) wie kommt sie aus dem Mietvertrag raus, gibt es Sonderkündigungsrechte? Hat jemand Tipps, Ratschläge oder Links die helfen??? Vielen lieben Dank im Vorraus!! Zum Thema Schimmelbefall:auch darüber bitte alle möglichen Infos, danke danke danke!!
Schnuppi

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Hi Schnuppi,

wer Mitglied in einem Mieterverein/Mieterbund ist, hat vielleicht die Möglichkeit über diesen zu einem Kostenlosen Gutachten zu kommen.

Da dieser Mangel dem Vermieter offensichtlich bekannt ist und diesem nicht in geeigneter weise abhilft, hilft wohl nur die Aufforderung der Mangelbeiseitigung mit Fristsetzung. Die 1. Fristsetzung sollte angemessen sein. In der Regel 2 Wochen. Ist diese Fristsetzung verstrichen ohne das der Mangel beseitigt worden ist, so ist dem Vermieter eine 2. und letzte Fristsetzung ( man sagt auch Nachfrist )
zur Mängelbeseitigung schriftlich mitzuteilen. Diese Frist
beträgt in der Regel 8 Tage. Hierrin sollte auch die Ankündigung enthalten sein, daß nach neuerlichem Fristablauf ohne Mangelbeseitigung ( dazu zählt auch eine fehlerhafte Mangelbeseitigung ) die Miete dementsprechend gekürzt wird.

Eine der Voraussetzungen für eine Mietkürzung ist auch, daß nach bekanntwerden des Mangels bei dem Vermieter die Miete unter Vorbehalt bezahlt wurde.

Nun aber scheint es ja zwei Mängel zu geben. Nähmlich Schimmel zum einen und Feuchtigkeit zum anderen durch undichtes Dach. Demnach müßte auch beides als Mangel dem Vermieter mitgeteilt sein.

Bei weigerung der beseitigung solcher mehrerer Mängel und bei unzumutbarkeit des fortbestandes des Mietverhältnisses kann auch von einer, wenn nicht sogar von einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses gebrauch gemacht werden.

Dies aber sollte vorher in einem derartigen Einzelfall vorher durch einen Anwalt geprüft werden.

Die Mitminderung beträgt im Durchschnitt im einzelnen:

20 % bei empfindlicher Feuchtigkeit der Wohnung,
20% bei beeinträchtigung der Wohnqualität durch Feuchtigkeit und Schimmelpilz,
20% Feuchtigkeit und Schimmelbefall großer Teile der Räumlichkeit wegen undichtem Dach,
50% Durchfeuchtung des Teppichbodens und Tropfwasserbildung an der Decke aufgrund erheblicher Feuchtigkeit in der Wohnung.

Im Einzelfall dürfte es auch auf das Ausmaß solcher Mängel ankommen. Sollte dieses Ausmaß bis zur erheblichen oder totalen Unbenutzbarkeit der Wohnung führen, so kann die Mietminderung 100% betragen.

Zum Thema Schimmelpilz wäre zu sagen, daß Feuchtigkeit und vor allem anhaltende Feuchtigkeit dem gemeinen Schimmelpilz ideale Wachstumschancen einräumt. Dieser Schimmel mit seinen Salzsubstanzen bergen für die Bewohner gesundheitliche Risiken. Insgesamt gibt es wohl bis zu 100 verschiedene Schimmelarten. Die Schimmelpilze sind verantwortlich für eine Reihe von Krankheiten, vor allem bei Kindern und älteren Menschen wie; Lungenkrankheiten,Allergien, sogar Krebs.
Gegen Schimmel hilft nur eine Stregie: Null Toleranz und absolute Trockenheit.
Erhöhte Luftfeuchtigkeit innerhalb einer Wohnung sollte 55% keinesfalls übersteigen. Müdigkeit,Kopfschmerz oder Atemprobleme können durch feuchte Räume ausgelöst werden. Aber auch Asthma,Bronchialerkrankungen und bestimmte Erkrankungen des Bewegungsapparates -Rheuma,Arthritis oder Gicht-nehmen in feuchten Räumen einen deutlich ungüstigeren Verlauf.

Dieses Thema ist sehr komplex und es ließe sich viel mehr noch dazu sagen.

Woher ich das alles weiß?

Ganz einfach, ich bin seit 30 Jahren Bauleiter und Bauberater.

LG
Nobility





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Hallo Schnuppi ,
´n gute Neues !

- Dachhaut / Folie:
da wir unser Dach derzeit ausbauen, mußte ich mich intensiv damit beschäftigen.
Für Deine Freundin im Schnelldurchgang: sie sollte sich mental drauf einstellen , dass das NIE was mit der Renovierung wird, weil hier wahrscheinlich SEHR VIEL und nicht nur an einer Stelle gepfuscht wurde.
Schau mal hier , da wirds Dir bzw. Deiner Freundin schlecht:
http://www.konrad-fischer-info.de/212bau8.htm

(sprich: Wasser durch das Dach -> Dämmung saugt sich voll -> immer Feuchtigkeit -> Schimmelbildung). Im Zweifelsall sind die Balken auch befallen und das ganze Dach muß neu gebaut werden !

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zum Thema Gutachter:
gerade bei Feuchtigkeitsschäden gibt es -zig Gutachter. Jeder kann sich Gutachter nennen. Uns hat bei einem Wasserschaden mit ner Dusche (Problem war selbst in in Griff zu kriegen, Wasserschaden wurde an Innenwand immer größer) ausschließlich und letztendlich die entsprechende Feuer/Hausversicherung geholfen, die haben dann Experten rangekarrt. Das kann hier NUR der Eigentümer.

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Informationen zum Thema Schimmelpilz und Feuchtigkeitsschäden gibt es in der Mieterbundbroschüre "Wohnungsmängel und Mietminderung", 5 Euro, bei allen örtlichen Mietervereinen

von der Seite www.schimmelpilz.de rate ich eher ab, da sie angehängt ist an ein Produkt (getefix), gibt aber ein paar allgemein interessante Infos.


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Lüften kann auch ein Problem sein, mal hier suchen im Forum, ich habe da mehrfach gepostet. Bei Velux (Dachfenster) steht auch was übers Lüften drin.

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Gruß
Klaus