Mietwohnung bei Auszug weiß streichen??

Hallo,

ich bin gerade beim umziehen.

In meinen Mietvertrag steht, das die Wohnung
bei Auszug weiß zu streichen ist.

Jetzt höre ich von allen Seiten, dass diese Klausel
nicht mehr gültig ist.

Kennt jemand die Rechtsgrundlage?

Die Wohnung wurde von mir vor knapp 2 Jahren creme gestrichen
und ist in einen sehr guten Zustand.

Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Merlin

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Es stimmt, dass der Vermieter nicht auf die Farbe weiß beharren kann. Wenn die Wohnung in einem guten Zustand ist und die Schönheitsreparaturen nach Bedarf ausgeführt worden sind, dann kann der Vermieter nicht darauf beharren, dass die Wohnung weiß gestrichen wurde, sofern es sich um übliche, dezente Farben handelt. Eine ziegelrote Wand muss man demnach übermalern. Aber dezente Cremetöne muss der Vermieter akzeptieren.

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Huhu,

da muss ich gleich auch mal fragen...wir ziehen auch aus und die Vermieterin möchte, dass wir alles in hellcreme streichen.
Haben nur 1 Jahr dort gewohnt, das Wohnzimmer ist in einem hellcreme, nur nicht das was ihr gefällt. Ist sehr dezent.

Ist das dann auch ungültig?

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Wenn die Wohnung noch nicht verwohnt ist und ihr erst 1 Jahr drin wohnt, müsst ihr garnichts machen, da eine cremefarbene Wand akzeptiert werden muss. Ob es ihr gefällt oder nicht. Lasst euch beim Mieterverein beraten.

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Hallo,

Auszugsrenovierung gibt es nicht mehr.
Es sei denn es steht ganz expliziet im Mietvertrag drin...

Wir ziehen aquch ins eigene Haus im sommer....je nachdem ob wir eher raus können, Nachmieter es so wünscht....meist ist ja 1 Woche Luft wenn es paßt, dann würden wir ihm vorschlagen wir kaufen die Farbe ein und er soll selber streichen, darf dafür aber 1 Woche eher rein.
Kennst Du Deinen Nachmieter, vielleicht kannst Du dich mit ihm einigen?

LG Conny#winke

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Hallo,

die Wohnung ist also Cremeweiß?

Ja, das ist doch kein Gelb- sondern ein Weißton...

;-)

LG Marion