Hauskauf - besenrein - Bedeutung?

Hallo zusammen,

wir kaufen ein Haus (ist noch voll eingerichtet mit allem Drum und Dran - leider alles alt), jetzt haben wir einen Vorvertrag vom Notar bekommen - darin steht u.a. "Mit Besitzübergang gehen alle Inventarsgegenstände ins Eigentum der ERW. über ... Veräußerer verpflichtet sich jedoch zur besenreinen Räumung aller Räumlichkeiten ..."

Heißt das auch, dass ALLES rausgeräumt wird, oder , dass er nur mit dem "Besen durch muss" und die Flusen und Spinnweben raus müssen.

Danke euch
Anni

1

Hallo,

wir hatten mal eine Wohnung angemietet mit einer Küche und einigen Schränken drin.
Im Vertrag stand auch, das die Wohnung besenrein übergeben werden sollte.

Das hieß für uns, das wir die Wohnung ganz normal gekehrt haben, so wie man es eben sonst auch macht wenn man seine Wohnung kehrt.

Ich wäre niemals auf die Idee gekommen die Schränke erst raus zu räumen oder zu verschieben.
Und schon gar nicht die Küche abbauen um drunter zu kehren.

So wie ich es verstehe bekommt ihr das Haus eben durchgekehrt. Im Normalfall werden dazu keine Schränke verrückt.

Und aufgewaschen wird auch nicht, selbst wenn ein Fleck auf dem Boden ist.
Bodenrein ist Bodenrein und nicht geleckt sauber.

LG Mona

2

upps-Shreibfehler,,,

nicht Bodenrein sondern Besenrein.,....


und gleich zweimal falsch-wo waren da nur meine Gedanken ...#schwitz


LG Mona

3

Besenrein denke ich leergeräumt und komplett gekehrt, Die Möbel nimmt der VK mit.
LG

die#bla

4

hi,

die verkäufer fegen noch mal durch aber ihr bekommt das haus samt möbeln (inventar eben).

steht doch auch so im vertrag: Mit Besitzübergang gehen alle Inventarsgegenstände ins Eigentum der ERW. über

entweder drückt ihr deswegen noch mal den preis, weil entsorgen geld kostet und den verkäufern eine menge arbeit und zeit spart oder ihr bleibt bei dem preis und die verkäufer räumen aus.

kommt drauf an, was ihr wirklich abgesprochen habt. ansonsten ist es ja ein vertrag zur durchsicht vermutlich, lasst ihn also entsprechend ändern oder ergänzen - nach rücksprache mit den verkäufern.

lg alexandra

5

"Mit Besitzübergang gehen alle Inventarsgegenstände ins Eigentum der ERW. über ... Veräußerer verpflichtet sich jedoch zur besenreinen Räumung aller Räumlichkeiten ..."


Die Aussage ist doch klar und deutlich.

6

... Naja - so klar und deutlich wohl nicht - wurde uns gesagt - "besenrein" würde beim Hauskauf wohl anders "ausgelegt" - bei Vermietung wäre das klarer -

Wir dachten auch das würde so reichen - aber wir müssen da wohl nachhaken und die komplette Räumung mit rein nehmen!???

lg

7

Hallo,

ja, es ist SEHR zu empfehlen, dass Ihr das Haus sowohl KOMPLETT LEER als auch besenrein übernehmt. Es sei denn, Ihr habt tatsächlich ein Interesse an den Möbeln oder Spaß daran, viel Zeit und Geld in deren Entsorgung zu investieren.

Besenrein bedeutet übrigens nichts anderes, als dass der Vorbesitzer (Vormieter) keinen "Saustall" mit klebrigen Böden, Gerümpel und Mülltüten u.ä. hinterlassen darf. Alles Weitere ist sehr relativ.

Viele Grüße #putz,

Kathrin

8

Hallo,
das bedeutet, dass die Möbel drin bleiben und der Veräußerer einmal drum herum fegt.
Wenn Ihr wollt, dass das Haus komplett geräumt wird, solltet Ihr genau das da rein schreiben.
Oder: Ihr drückt den Preis (wegen der Entsorgungskosten) und
nehmt auf, dass ein Teil des Kaufpreises für die Einrichtung ist (denn auf diesen Teil zahlt Ihr dann keine Grunderwerbssteuer)
LG
rain