Vermieter unverschämt

Hallo,

folgendes, ich hoffe ihr habt Tipps und wisst Rat....

Im November zogen wir in eine neue Wohnung.

Am 7. Dezember ist uns aufgefallen, dass aus der Decke der Tiefgarage unter unserer Küche viel Wasser tropfelt und auch unsere Wand zw. Bad und Wohnzimmer nass ist (ca 40cm mittlerweile hoch). Schaden wurde sofort gemeldet.

Rausgestellt hat sich, dass die Dusche defekt war, wurde nach einer provisorischen sinnlosen und billigen Reperatur am 4. Januar entfernt. Im Dezember konnten wir die Dusche nicht nutzen für 3 Tage wegen Reparatur.

In der Küche kam dann nach langem Rätselraten raus, dass ein Rohr in der Wand aus der Halterung gegangen war durch Regenwasser von außen, deshalb das ganze Wasser jetzt jedesmal im Gemäuer gelandet ist. Küchenwand innen auch nass bis Handbreit über dem Sockel. Zwischenzeitlich auch Schimmelbildung.

Dann wurden im Januar Geräte zur Trocknung aufgestellt. 2 im Bad, davon eins mit dickem Schlauch von dort raus über den Gang in die offene Küche und dort in den Boden zum Estrich trocknen (Tür konnte so nicht mehr geschlossen werden), und dann noch ein Gerät in den Ess-Wohnbereich.

Lärm ohne Ende, Küche-Wohn-Essbereich sind ja offen und ein Raum praktisch. War echt nervlich am Ende.

Sind dann zum Anwalt, wollten Sonderkündigung, ging aber nicht durch, jedoch eine Mietminderung von jeweils 25% von der Warmmiete für Dez., Jan. und Feb., wobei man über den Feb. noch verhandeln sollte, falls sich die Situation noch bessert.

Heute kam die Vermieterin, (bekam am Samstag die Post vom Anwalt), auf einmal wird die Dusche eingebaut, am Freitag kamen die Geräte schon aus dem Bad (Montags zuvor erhielt sie die ordentliche Kündigung von uns per Einschr.), und die meinte, wir seien unverschämt, dass wir jetzt auch noch zum Anwalt gehen würden. Für nasse Wände bekämen wir keine Mietminderung, also auch nicht 25%, und schon gar nicht auf die Warmmiete, sondern nur auf die Nettomiete.
Für Januar würde sie uns 150 Euro erlassen (statt der von uns berechneten 212,50), weitere Ansprüche würde sie ablehnen, wenn wir weiter dicke Backen machen würden, würde sie beim Auszug von uns ganz genau auf Schäden achten und wir würden sie noch kennenlernen, so gehen wir mit ihr nicht um...

Hatte schon mal jemand so nen Fall, weis jemand Rat wie wir weiter damit umgehen können? Ich hab sie an die Anwältin verwiesen, mit der will sie aber nicht kommunizieren.

Bin über Tipps und Unterstützung dankbar!

LG Carry



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Mietminderung von Bruttowarmmiete ist schon richtig.

Wenn Deine Anwältin spezialisiert ist auf Mietrecht, dann solltest Du Dich beruhigt zurücklegen und sie für Dich arbeiten lassen.

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Die VM muss der Minderung nicht zustimmen (die zieht ihr einfach von der zu überweisenden Miete ab). Macht bitte Fotos mit Datumsangabe für alle Fälle und lasst euch nicht einschüchtern.
25% sind nicht zuviel bei diesem Schaden.
Den Umgangston ("dicke Backen") der VM würde ich mir verbitten.

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Danke Euch schon mal!

Ihr seht, bin schon wach, dasThema beschäftigt mich- schon seit längerem geht das ja so.

Miete haben wir schon gekürzt, sie bekommt im Februar jetzt nur erst mal einen kleinen Teil.

Über Dezember und Februar wollten wir mit ihr dann noch verhandeln, aber sie mag sich nicht drauf einlassen, droht uns wie gesagt.

Als ich sie vor vier Wochen darauf angesprochen habe, dass das ein unmöglicher Zustand sei zum Wohnen, vor allem wegen dem Lärm, meinte sie, dafür könne sie ja nichts.

Bilder habe ich schon im Dezember und im Januar gemacht, Videoaufnahmen von dem Lärm auch.

Übrigens will sie heute das letzte noch verbleibende Gerät entfernen lassen, was laut Trockenbauer noch eine Woche stehen bleiben sollte, weil die Wand noch feucht war. Kann mir nicht vorstellen das die Wand plötzlich trocknet von Freitag bis Montag....

Wegen der Mietminderung wg. feuchter Wände hatte sie anstatt einen Anwalt ihre Versicherung gefragt, der ihr sagte, wegen feuchter Wände könne man keine Miete kürzen. Wenn ich mich jedoch informiere, lese ich überall das man hier ca 10% kürzen kann, in schlimmen Fällen sogar um 100%.

Wenn ich ganz fies wäre, könnte ich sogar noch den Baulärm aus der Nachbarwohnung dazurechnen im Dezember und Januar... Aber ich bin ja sogar dazu noch zu nett...

LG Carry

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Hast du ihr den Mangel damals schriftlich angezeigt oder zumindest Zeugen für? (Pflicht zur Mängelanzeige = § 545 Abs. 1 S. 1 BGB)
Miete sollte man eigentlich bald schon immer unter Vorbehalt zahlen, aber du darfst die Miete ab dem Datum der (auch mündlichen) Mängelanzeige an den VM mindern!
Also auch rückwirkend.
(§ 537 Abs. 1 BGB)