Vermieter läuft auf Terrasse rum

Hi Ihr

Wir wohnen in einer Einliegerwohnung im Haus des Vermieters mit drin.
Bei Einzug war wurde uns gesagt, dass die Terrasse mit zur Wohnung gehöre und wir sie nutzen dürfen.
Nachdem es jetzt Stress gab (Vermieter schneidet einfach an unseren Pflanzen rum, guckt aus Neugierde in unsere Fenster, räumt willkürlich Sachen von UNS auf der Terrasse hin und her) hab ich mir den Mietvertrag beigeholt und gesehen, dass bei der Terrassennutzung nichts angekreuzt wurde und auch nichts von Terrasse mit drin steht.
Seit 4 Jahren aber nutzen nur wir die Terrasse ausschließlich da wir ja logischerweise vom Wohnzimmer aus direkten Zugang haben.
Die Terrasse ist zum Gartenbereich des Vermieters durch eine Metallgittertür (an die er zum schließen Blumendraht gewickelt hat)und eine Treppe nach oben in ihren Garten abgetrennt.
Da wir das Verhalten des Vermieters etwas zu dreist finden haben wir nun ein Fahrradschloss an die Tür gemacht.
Nun hat er sich natürlich furchtbar aufgeregt und gleich mal die Kündigung ausgesprochen und gemeint wenn einer ein Schloss da dranzumachen hat wär er das. Und bis morgen soll unser Schloss verschwunden sein sonst macht er dieses ab.
Wie verhält sich das rechtlich???
Anfangs als das Verhältnis noch besser war hat er ja auch Bescheid gesagt wenn er was auf/an der Terrasse wie streichen etc. zu machen hatte Bescheid gesagt.
Für die mündliche Absprache zur Terrassennutzung gibt es auch Zeugen.
WIe verhält sich das nun? Würd am liebesten beim nächsten mal die Polizei rufen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung wenn er das Schloss knackt.
Will vorab sagen dass wir nicht kleinlich oder empfindlich sind aber der Mann ist ein richtiger Ekel der die Familie vorher nach 6 MOnaten rausgeekelt hat. Das weiß auch die Nachbarschaft dass er einfach in den vermieteten 4 Wänden ein und aus ging wenn keiner da war...

LG, Melanie

1

Oh jeee.... Genau das hab ich auch gerade durch. Wir hatten allerdings den Garten zur alleinigen Nutzung und unser Vermieter wohnte nebenan. Das störte ihn aber gar nicht. Er ging bei uns ein und aus, stand sogar morgens mal vorm Schlafzimmerfenster und klopfte #schock
Bei uns eskalierte die Situation, eins kam zum anderen, es ging vor Gericht und und und. Letzen Endes sind wir im Frühjahr ausgezogen und der ganze Spaß hat einige tausend Euro gekostet.
Ich würde erstmal zum Mieterbund gehen und mir Informationen einholen. Zumal euer Mietvertrag ja nicht eindeutig hergibt, wer welche Rechte hat. Das könnte nach hinten losgehen, von daher würde ich in Eigenregie lieber kein Schloss anlegen etc. Das könnte euch hinterher negativ ausgelegt werden.
Wie gesagt, ab zum Mieterbund und die Sache klären.
Langfristig: ausziehen!!! Es wird nicht besser. Wenn erstmal etwas vorgefallen ist, wird das irgendwann immer schlimmer. Es gibt einfach solche Querolanten, die suchen immer Ärger. Unsere Vormieter hatten Stress mit dem Vermieter, wir und die jetztigen wohl auch schon!
Alles Gute, Melanie

4

Hi Melka

Danke für die Antwort. Termin beim Mieterschutzbund haben wir schon. Bin mal gespannt. Unsere Vormieter hatten ebenfalls auch Probleme mit den Vermietern. Älteres Semester und immer am suchen ob sie net was finden wo man motzen kann. Ausziehen wollen wir sowieso. Haben bis jetzt noch nichts geeignetes gefunden...

2

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltet ihr euch anwaltlichen Rat holen und natürlich nach einer neuen Wohnung suchen. Dass ihr dort unter diesen Umständen nicht wohnen bleiben könnt, dürfte ja auch klar sein. Es gibt echt schon Spinner.

3

"Nun hat er sich natürlich furchtbar aufgeregt und gleich mal die Kündigung ausgesprochen"

Kündigen muss er euch natürlich schriftlich. Das ist dem Vermieter aber in einem selbstbewohnten Zweifamilienhaus ohne Angabe von Gründen möglich...natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

Wegen der Terrasse würde ich mich an eurer Stelle bei einem Fachanwalt für Mietrecht erkundigen, wie es sich aussieht, wenn die Nutzung mündlich zugesagt, aber nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurde.

7

Er hindert sie ja nicht an der Nutzung und alleiniges Nutzungsrecht hat sie nicht erwähnt. Ich denke, das war auch nicht explizit vereinbar.

LG,

W

5

Hi,

ja sowas hatten wir auch mal. Wohnung mit eigenem Garten und auch so im Mietvertrag vermerkt. Bei uns kam noch dazu, dass es sich um eine Kellerwohnung gehandelt hat. Die Vermieter wohnten im Haus nebenan.
Wir haben uns am Anfang ganz gut verstanden, aber irgendwann wuselte die Vermieterin immer öfter bei uns im Garten rum und schaute auch durch die Fenster.
Wir hatten zu der Zeit auch noch einen nicht ganz so freundlichen Hund, der öfters im Garten draussen war und keine fremden Menschen in seinem Territorium gedultet hat.

Ich habe sie also des öfteren freundlich gebeten, den Garten bitte nicht zu betreten und erstrecht nicht mit ihrem Enkel (ca. 5 Jahre alt) zusammen, da es auch durchaus sein könnte, dass unser Hund draussen ist. Sie hat es nicht eingesehn und so haben wir unseren Hund sicherheitshalber nicht mehr alleine in den Garten gelassen.

Irgendwann hat es uns dann aber gereicht und wir haben ihr verboten den Garten zu betreten. Sie hat sich dann fürchterlich aufgeregt, und es wäre ja unmöglich ihr zu verbieten ihr Eigentum zu betreten.
Wir sind dann irgendwann ausgezogen, weil uns das zu doof wurde und ich keine Angst haben wollte beobachtet zu werden, wenn ich nackt aus der Dusche komme.
Wir streiten mit denen übrigens heute noch um unsere Kaution....

6

Er hindert Euch doch nicht an der vereinbarten Nutzung, sondern Ihr ihn!
Von alleiniger Nutzung durch Euch war doch gar keine Rede.

Ich würde das Schloß entfernen und mir Gardinen oder Rollos zulegen, dann kann er Euch nicht mehr in die Wohnung schauen.

Gruß,

W