Reservierte WOhnung

So folgende Situation, habe von einer Bekannten erfahren, das eine Wohnung in der Ecke frei ist, wo wir hinziehen wollen.
Habe daraufhin die zuständige Frau per Mail angeschrieben, die war nicht da aber ihr Kollege antwortete mir, das ise Wohnung verfügbar wär.
Da freunde von uns 2 Eingänge weiter wohnen und die gleiche Wohnung haben, vom Schnitt und Größe, schrieb ich den Mann wieder an, er möge uns die Wohnung reservieren, wir kommen am Montag mit allen Unterlagen in sein Büro.
Nun erfuhr ich von der Bekannten, das eine Freundin von ihr auch Interesse an der Wohnung hat und schon letzte Woche hingeschrieben hat.
Nun meine Frage, wenn die andere keine Reservierung gemacht hat, bekommen wir dann die Wohnung?

LG Steffi

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Wer die Wohnung bekommt - ob nun reserviert oder nicht - entscheidet letztendlich der Vermieter. Reserviert heißt ja nicht, dass Ihr einen Vertrag unterschrieben habt.

Cinderella

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Der, der unter anderem klare Dinge wie: bessere Bonität vorweist.

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Es kann also sein, das sie den Anderen, die Wohnung auch reserviert haben?
Wenn wir aber schneller sind am Montag, und die sagen uns zu, dann ist es Pech für die anderen?

LG

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ich gehe schwer davon aus, dass der Vermieter sich zunächst ALLE Interessenten anschaut und dann eine Entscheidung fällt.

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Nein, wieso solltet ihr? Selbst wenn der Vermieter euch die Reservierung der Wohnung bestätigt heißt das noch nicht, dass er letztendlich auch an euch vermieten muss.
Der Vermieter kann sich solange gegen euch entscheiden, bis noch nicht beide Unterschriften unter dem Vertrag stehen.

Mal ganz davon ab würde ich eine Wohnung NIE ungesehen anmieten. Auch wenn ihr den Grundriss schon kennt. Du weisst ja nicht, wie die Vormieter in der Wohnung rumgehurt haben.

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Die Wohnung wird gerade saniert, also ist denk ich alles okay mit der wohnung, wir schauen sie aber natürlich noch an.

lg

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Die Frage ist was ihr vereinbart habt.

Wenn Du einseitig einen Reservierungswunsch mitteilst heißt dass ja noch nicht, dass der andere Teil diesem zustimmt.

Selbst wenn eine Zustimung erfolgt wäre, wäre ja überhaupt nicht vereinbart/geklärt was diese "Reservierung" denn konkret umfasst.

Alles viel zu wage um irgendeinen Anspruch auf die Wohnung zu begründen.

Gruß
parzifal