Darf Vermieter das?

Hallo Zusammen,

erstmal möchte ich zu Anfang sagen, ich möchte hier keine Diskussion übers putzen, aufräumen etc. vom Zaun brechen. Darum geht es mir hier nicht.

1. Zur Erklärung: Wir wohnen zur Miete in einem EFH. Mein Mann und ich sind nicht die super-ordentlichsten, es ist nicht immer alles tip-top aufgeräumt und geputzt. Aber wir sind auch keinesfalls total verdreckt, Messies usw., es steht auch nicht tagelang dreckiges Geschirr oder verschimmeltes Essen rum oder sowas. Es ist eben nur nicht immer 100 % aufgeräumt oder die Fenster blitz-blank geputzt #hicks
Jetzt kam unser Vermieter, ohne Vorankündigung, ohne ein einziges Wort, und hat hier bei uns die Terasse gefegt (ich hatte dort einen Wäscheständer mit unsere Wäsche, auch Unterwäsche) stehen, und ich glaub er hat auch unsere Fenster im EG geputzt (von außen).
Ich fühle mich, bzw. wir fühlen uns, doch dadurch sehr in unserer Privats- und Intimsphäre gestört, wenn andere zwischen unserer Unterwäsche hantieren oder unsere Fenster putzen und so in alle Räume schauen können.
Nun meine Frage: Darf der Vermieter das ohne Vorankündigung? Muss er nicht auch unsere Privatsphäre achten? #gruebel

Und noch was: jetzt will er noch für o.g. Arbeiten ein Reinigungsunternehmen beauftragen. Darf er dass denn? Das alles ohne Vorankündigung? Oder ein klärendes Gespräch? - Die Kosten werden natürlich auf die Nebenkosten umgelegt. (Habe ein Gespräch mitbekommen vom Vermieter und einem vom Reinigunsunternehmen, da Fenster gekippt war.)



2. Ist eine Vereinbarung, die beeinhaltet, dass wir beim Auszug für die Malerarbeiten einen Malerbetrieb bezahlen müssen, gültig? Beim Einzug war defniniv nicht vom Malerbetrieb gestrichen. Aber müssen wir dass dann beim Auszug?



#danke an alle die alles gelesen haben.

Viele Grüße
Sandra







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Ein Vermieter muss seinen Besuch ankündigen. Und er darf nicht so ohne weiteres auf das Grundstück wie er will. Ihr seid die Mieter und habt für die Dauer des Mietverhältnisses das Hausrecht. In dem Fall hat er sich sogar wegen Hausfriedensbruch strafbar gemacht. Und er kann euch nicht zwingen, von einer Firma Putzen zu lassen.

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Danke Dir für Deine Antwort

VG
Sandra

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Hallo Sandra!

Helfen kann ich Dir leider nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass das, was er gemacht hat in Ordnung ist.

Aber Du könntest Ihn mal zu mir schicken....meine Fenster hätten es auch mal wieder nötig ;-)

Lg Nicole

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Hallo,

ich bin mir nicht hundert Prozent sicher, aber meine mal gelesen zu haben, dass ein Vermieter nicht verlangen kann, das Haus von einem professionellen Maler renoviert wieder übergeben zu bekommen. Pfusch oder stümperhaftes Arbeiten muss er aber wohl auch nicht dulden.

Gruß
Sassi

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Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass er das böswillig gemacht hat. Es ist SEINE Immobilie und vielleicht ist er einfach mega genervt wenn er mit ansehen muß wie sie evtl. verkommt.

Ich denke nicht das er das darf, find ich echt krass das er das gemacht hat.

Aber mal ehrlich, wenn man sich ein Haus mietet, dann sollte es doch klar sei dass man es in Ordnung halten sollte, Fensterputzen ist doch echt kein Akt! Muss ja wild ausgesehen haben dass er da jemanden hingeschickt hat.#zitter und die Terasse fegt.

Ich würde mich einfach mal mit ihm zusammensetzen und fragen was ihn nun stört und gemeinsam eine Lösung finden. Immer noch besser als irgendwann eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder sonstwas im Haus zu haben. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung, ich fände es toll wenn hier jemand zum Fensterputzen käme #schein

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Als Mieter habt ihr sehr viele Rechte. Er gibt die "üblichen" Rechte an seinem Eigentum an euch ab. Er hat kein Recht dann mehr, euere Wohnung und alles, was ihr gemietet habt, ohne Vorankündigung und ohne eure Erlaubnis zu betreten. Selbst im Falle von Verwahrlosung ist es verdammt schwierig. Also... schreibe ihm einen netten Brief, dass du hoffst, es war eine einmalige Sache und du so etwas NIE, NIE wieder haben willst, ansonsten siehst du dich zu juristischen Schritten gezwungen. In der Hoffnung, ein vernünftiges Vermieter-Mieter-Verhältnis zu erhalten, wirst du ausnahmsweise davon diesmal absehen. Sämtliche Kosten, die ihm entstanden sind, werden von dir selbstverständlich nicht getragen. Eine Nebenkostenerhöhung diesbezüglich würdest du anfechten.

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Das ist gut #pro. Würde ich auch so machen :-).

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Oh ja, so würde ich das auch schreiben und dann würde ich gleich kündigen.

Also mal abgesehen davon, dass meine Schwiegis nicht in die Privatsphäre ihrer Mieter eindringend sondern vorher fragen bzw. sie nur Wohnungen vermieten und daher entsprechend natürlich Hausflur und Keller betreten und hier auch reinigen...

Wenn die eienn von dir beschriebenen Brief erhalten würden, dann wären Sie sauer. Man sollte das ganze vielleicht erst mal friedlich klären und nachfragen. Ihr könnt sicher sein, dass meine SChwiegis immer versuchen es allen recht zu machen, aber solchen Vermietern würden Sie null entgegenkommen künftig...

Unser vermieter war auch schon im Garten gestanden... Ich habe ihn dann etwas ungläubig angeschaut. Tja, ich hatte beim duschen die Türklingel nicht gehört und er wollte sicher stellen, dass ich nicht ungewarnt in der Garten renne, während sein Sohn die Eisschollen vom Dach schmeißt...

Sicher ist es nicht die feine Art da so zu stehen, aber wer weiß, wie es ausgesehen hat. Wir kennen ja nur eine Seite =) Wenn ich so manche Häuser sehe, dann vergeht es mir auch... Jeder hat da ein anderes Empfinden, aber wir putzen an Schwiegis häusern wochenends auch nicht aus langer Weile, sondern , weil keiner mal den Besen in die Hand nimmt. Wir haben schon lange gesagt, die sollen endlich wen dafür bezahlen und auf die Mieter umlegen, aber nein, sie sind zu gutmütig....


VG cunababy