Mietrecht-Profis: Es tropft durch die Decke!!! Mietminderung?

Vor 14 Tagen regnete es hier äußerst heftig, wir hatten nen üblen Sturm.
Ich wurde in der Nacht war, weil es mir (Dachwohnung) auf den Schädel tropfte....
Ich war völlig perplex, habe die Matratze auf der Seite aus dem Bett geholt und nen Eimer hingestellt.
Am nächsten Morgen waren nur ein paar Tropfen Wasser im Eimer, aber ich hab charmante Wasserflecken in der Decke.
Vermieter haben wir 2 tage gar nicht telefonisch erreicht, nachdem er erreicht wurde, war der dachdecker hier.
Vor ca. 1 Woche stellte jener fest, das Dachziegel sich gelockert hätten und hat einen Kostenvoranschlag an den Vermieter geschickt, bis dato noch keine Reaktion.
Gestern hat es jetzt wieder heftig runtergemacht und wieder kamen einige Tropfen runter.
Aber es hält sich zugegebenermaßen in Grenzen, auch wenn die Wasserflecken an der Decke recht gross sind.

kann mir wer helfen, was zu tun ist, ob ich überhaupt was tun soll - Vermieter muckst sich ja nicht?

Liebe Grüße und Danke
Hexa

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Hallo,

also ich würde erstmal den VM nochmals darauf ansprechen,ihm mitteilen das es erneut durch starke Regenfälle tropft,und wann der Schaden behoben wird.

Kommt wieder keine Reaktion,schriftlich eine angemessene Frist setzten mit dem vermerkt das ihr auch bereit seid euch einen Rechtsbeistand zu rate zu ziehen.

Ich geh jetzt mal davon aus das entweder der Dachdecker den Kostenvoranschlag noch nicht fertig hat,oder aber der VM erst noch auf einen Termin beim Dachdecker wartet.

Eben deshalb solltest du nochmals beim VM nachhaken.

Alles gute

yale

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Hallo,

du musst den Mangel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst dann kannst du die Miete mindern. Und du kannst eine Firma beaufragen, die den Mangel beseitigt auf Kosten des Vermieters.

Die genauen Regelungen hinsichtlich der Fristen habe ich aber leider nicht im Kopf. Aber wenn es rein regnet, sollte der Vermieter meiner Meinung nach sofort tätig werden.

LG Sylviee

3

Hallo Hexa,

der Mieter ist verpflichtet, einen ihm bekannten Mangel dem Vermieter sofort mit zu teilen. Dies sollte man schriftlich tun indem man diesem eine 1.Mängelanzeige schreibt - Mangel genau beschreiben - per E/R schreibt mit gleichzeitiger Fristsetzung ( ca. 14 Tage, genaues Datum benennen ) den Mangel zu beseitigen.

Man kann ja zusätzlich telefonieren. Jedoch ist ein Telefonat schwerlich beweisbar. Und selbst wenn du eine Telefonauflistung von deinem Telefonanbieter bekommst und seine Nummer steht da drauf ist auch das kein Beweis. Der behauptet vielleicht, du hast ihn angerufen um ihn zum Essen einzuladen. Laß das. Heute ist ein Stück geschriebenes Papier mehr wert als jedes Wort.

Nach nutzlosem Fristablauf schreibst du eine 2.Mängelanzeige. Wieder mit Fristsetzung ( ca 1 Woche, genaues Datum benennen ) der Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Gleichzeitig machst du auf dein Recht der Mietminderung aufmerksam.
Du kannst weiter darauf hinweisen, dass du bei weiterem fruchtlosem Fristablauf eine Mängelbeseitigung durch eine Fachfirma ausführen läßt und diese Kosten so lange bis zur vollständigen Tilgung von der Miete einbehälst.

Merke: Ohne Mängelanzeige KEINE Mietminderung !

Ich denke, der bewegt sich.

Gruß
Nobility