Verkäufer bei Hauskauf abgesprungen!Was ist mit den Notarkosten?

Hallo!
Ein paar Stunden vorm Notartermin hat der Verkäufer des Hauses, das wir gern kaufen wollten, einfach abgesagt, weil er nun doch nicht verkaufen möchte. #schmoll

Es sind bisher Notarkosten (Beratung, Vertragsentwurf) von ca. 1000 Euro entstanden. Wir haben ja den Notar beauftragt und natürlich müssen wir die erstmal bezahlen. Toll. :-(

Nun hat mir jemand den Tipp gegeben, dass wir Schadensersatz forden können. 'Culpa in Contrahendo' nennt sich das wohl, wenn jemand einem anderen ein Rechtsgeschäft in Aussicht stellt und der andere dann eben schon kostenverursachende Maßnahmen ergreift.

Hat jemand Erfahrung mit sowas??

Wir haben über Monate e-mail-Verkehr mit den Verkäufern gehabt, wo mehrfach erwähnt wurde: 'Wir wollen immernoch verkaufen etc.' Auch der Notartermin wurde schriftlich vereinbart. Jetzt ist die Frage, wie sehr uns diese Mails in dem Fall helfen oder ob das nix nützt.

Wir haben auch eine schriftliche Vollmacht, uneingeschränkt Einsicht in die Bauakte nehmen zu dürfen, von denen bekommen.

Und in der Nachbarschaft ist auch bekannt, dass die das Haus verkaufen wollen. Es gibt also Leute, denen sie erzählt haben, dass sie schon ganz nette Käufer für das Haus haben.

Gibt es für uns irgendeine Möglichkeit, die Notarkosten von zu bekommen? Am liebsten natürlich erstmal ohne Anwalt. Die Frage wäre eben nur, ob sich ein Ganz zum Anwalt im Fall der Fälle überhaupt lohnen würde.

Ist schonmal jemandem sowas passiert?

Wäre für Tipps dankbar!

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Hallo,

Bekannten von uns ist das im letzten Jahr passiert. Da haben sich die Verkäufer kurz vor dem Notartermin entschieden, das Haus doch an andere Käufer zu verkaufen.

Die Verkäufer haben dann die kompletten Notarkosten übernommen, allerdings lief das Ganze einvernehmlich und ohne Anwalt.

Ich würde die Verkäufer einfach mal darauf ansprechen und danach erst evtl. einen Anwalt einschalten.

VG und viel Glück
Amelily

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Wir haben sie darauf angesprochen und sie meinten, wir könnten uns die kosten gern teilen. Allerdings haben sie uns ja auch Kopien einiger Dokumente anfertigen lassen und die haben ja auch Kosten verursacht!

Das ist ja wohl auch nicht unser Problem!!!! Sie wollten uns ja schließlich das Haus verkaufen!!!
Naja, wir werden jetzt erstmal darum bitten, dass sie alles übernehmen. Bisher war unser Verhältnis sehr freundlich und entspannt.

Wir wüssten eben nur gern, in welcher Lage wir uns befinden, um entsprechend argumentieren zu können.

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Richtig #pro

Such dir nen Anwalt; das mit der vorherigen schriftlichen Aufforderung ist schonmal gut #pro

Hier geht es um eine schuldhafte Pflichtverletzung aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis.

Hier wird die Frage des ´schuldhaften´ zu klären sein und das wirst du vermutlich nur über ein Gericht klären könne.

Der Begriff c.i.c. ist im Übrigen der Richtige!

LG

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Du solltest den Verkäufer nachweislich und unter Fristsetzung auffordern die Rechnung des Notars zu zahlen (Rechnungskopie beifügen).

Erst nach Ablauf der Frist sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

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danke!
wir wollen ja eigentlich am liebsten gar keinen anwalt einschalten. wir hoffen,dass wir das so regeln, denn bisher haben wir uns mit den verkäufern sehr gut verstanden. mal sehen, wie es aussieht, wenn sie die rechnung sehen.

wir wollen nur gern wissen, wie es aussieht, wenn sie nicht zahlen. in welcher position wir dann sind und ob wir eventuell damit druck machen können, zum anwalt zu gehen. und ob sich ein gang zum anwalt wirklich lohnen könnte.

das ist alles nur für den fall...

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Die Chancen sind recht gut. Man kann nicht einfach kurz vorm notariellen Kaufvertrag einen Rückzieher ohne Konsequenzen machen.

Ob die Rechnung in der Höhe korrekt ist, kann mangels Sachverhalt nicht beurteilt werden.

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