Mit straßenkreide malen verboten! Geht das ???

Hallo,wir wohnen in einem 4 Parteien block in dem 6 Kinder im alter von 1-17 Jahre wohnen,nun haben wir aber Krach wegen ner Lapalie mit den Nachbarn die hier die älteste Tochter haben.Es sind schon einige Sachen vorgefallen aber nun hat dieser Nachbar jetzt verboten das die kinder hier auf dem Hof mit Straßenkreide malen (das würde nicht aussehen) außerdem sollten sie nicht mehr auf dem Hof spielen da sein Auto da steht ( er parkt immer vor seiner Garage weil diese mit anderen sachen vollgestellt ist ) er hat anst das sein Auto nen Kratzer bekommen würde.Darf er das einfach so bestimmen ??? wir wohnen auf dem Land in ner einsameren Ecke.Kennt sich da jemand aus ??? würde mich über Antworten freuen. Mfg Michaela

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Darf er das einfach so bestimmen

Nein! Wenn er Angst um sein Auto hat muß er seine Garage freimachen denn diese hat er gemietet und keinen Stellplatz im Hof. Ihr könnt im Gegenteil verlangen das er seine Karre da weg fährt weil sie stört.

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vielen Dank! gibt es oder wüßtest du da einen parapraphen drüber den ich mir ausdrucken könnte??Lg

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Das steht im BGB Unterpunkt Mietrecht.

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Ich selber würde dem Herrn ganz gepflegt den Finger zeigen und den Kindern noch mehr Kreide zum Malen geben :-p

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:-)

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Finger zeihen gilt als Beleidigung und kostet schlanke 200 €

Ich werfe nur noch Kusshände und die Idixxxx gehen dann jedesmal die Wände hoch.

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Oh so Mitbürger liebe ich, die waren nämlich niemals klein. Das mit der Kreide würde mich gar nicht jucken, die Kinder malen mit Kreide - basta.

Wenn er Angst um seine Karre hat dann soll er sie wegschliessen und nicht die Kinder.

Lass ihn reden - der soll Euch mal kommen!

Britta

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Was das spielen auf dem Hof angeht habe ich folgendes:

"Spielen auf Garagenhöfen
Dass man Kinder nicht per Gerichtsurteil ruhigstellen kann, mussten auch Wohnungseigentümer in München erfahren. Die wollten nämlich Kindern das Spielen im Garagenhof verbieten lassen. Und das, obwohl die Wohnanlage im Rahmen eines "Sonderprogramms für Familien mit Kindern" errichtet wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich wegen seiner Größe und fehlender anderer Möglichkeiten der Garagenhof für Ball- und andere Kinderspiele geradezu anbiete. Der damit verbundene Lärm ist den Nachbarn zumutbar.
Landgericht München, Az.: 1 T 14 129/88"

Das es in dem Fall nicht um Lärmbelästigung geht, sondern um Angst vor Sachbeschädigung spielt keine Rolle, da im Schadensfall die reguläre Haftpflichtversicherung greifen würde, und dem Nachbarn jederzeit freigestellt ist, die gemietete Garage dem eigentlichen Nutzungszweck zuzuführen, nämlich seine Karre darin abzustellen.


Was die Malkreide angeht, konnte ich nichts konkretes finden, wobei hier weder eine Sachbeschädigung vorliegt, noch sonst ein Recht greift, welches auf unbefugtes Verhalten anwendbar wäre. Insofern gehe ich davon aus, dass kein Verbot greifen kann, solange es sich nicht um Hauswände, Graragentore, oder Mauern handelt die bemalt werden.

Selbst Gehwege und öffentliche Strassen dürfen bemalt werden, solange kein Verkehrsteilnehmer behindert wird.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, frag doch mal bei Deinem zuständigen Ordnungsamt an.


Soweit kommt es noch, dass irgendwelche Leute Kindern verbieten wollen in Ruhe zu spielen. Zeichne doch das nächste Mal einfach mit...und wenn der Typ wieder meckert, frag ihn, ob er nicht auch mitmachen möchte. sowas wirkt manchmal Wunder.

Und dem Frieden in der Nachbarschaft zuliebe, kann man besonders ausgiebige Zeichnungen ja abends mit Wasser und Besen wieder bereinigen.....aber der nächste Regenguss kommt bestimmt :-)

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Hallo!

Es ist defintiv erlaubt!

"Vermieter müssen Kreide-Bilder dulden
Ein Vermieter muss hinnehmen, dass Kinder vor seiner Haustür mit Kreide auf die Straße malen. Zumindest darf er die Kosten für deren Entfernung nicht den Mietern in Rechnung stellen, entschied das Amtsgericht Wiesbaden. Das gehöre zum normalen Mietgebrauch. Der Vermieter hatte die Malereien mit einem Dampfstrahlgerät entfernen lassen und die Kosten, 44 Euro, zurückgefordert. Straßenkreide wäscht auch der Regen weg, so das Gericht. (Urteil des AG Wiesbaden vom 23. 02. 2007 -Az: 93 C 6086/05-17) (rfd)"

Dasselbe nochmal:

Eine Vermieterin bat eine Mieterin zur Kasse. Deren kleiner Sohn hatte mit Straßenkreide auf dem Gehweg vor dem Haus gemalt. Die Vermieterin störte sich daran und ließ die Malerei mit einem Hochdruckreiniger entfernen. Dafür waren rund 44 Euro fällig.
Das Amtsgericht Wiesbaden stellte klar: Malen Kinder mit Straßenkreide im Eingangsbereich eines Mietobjektes, gehört das zum normalen Mietgebrauch. Vermieter müssen damit leben, dass Kreidezeichnungen den Gehsteig vor dem Haus zieren. Straßenkreide wäscht sich durch Regen weg. Außerdem wird das Treppenhaus nicht durch Farbreste verunreinigt, weil Besucher üblicherweise die Schuhe an Fußmatten im Eingangsbereich abtreten. Deshalb war die aufwendige Reinigungsaktion der Vermieterin nicht gerechtfertigt, und sie kann die Kosten nicht auf die Mieterin abwälzen (AG Wiesbaden, Urteil vom 23. 2. 2007, Az. 93 C 6086/05-17).


Also, lass Dich von der Pi**nelke nicht ärgern :-)
LG Annika

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Huhu

Sorry, aber ich hab im Moment sowieso so eine Wut auf solche Leute, ich nenn sie Kinder Hasser :-[

Natürlich darf er das nicht verbieten!!!!
Und wenn er Angst um sein Auto hat, dann soll er seine blöde Garage leer räumen und sein Auto darin parken!!!

Ohhhhhhhhh Mannnnnn, seitdem es so warm draussen ist, und man verständlicher Weise mehr mit den Kindern raus geht, erlebt man wirklich jeden Tag was anderes.

Gestern war ich mit meinen Kurzen auf einem "Spielplatz" da war eine Rutsche und ein Sandkasten.
Da wollte mich ein älterer Mann doch verjagen, weil ihn die Kindergeräusche nerven :-[ #schock

Also echt, mir reicht es langsam!!! waren denn diese Menschen niemals Kinder??
Lass dir und deinen Kindern ihren Spass nicht verbieten

LG