Mieter will das 2.mal Miete verlängern, da Haus nicht fertig wird

Hallo!!
Folgende Situation. Meine Eltern besitzen ein 2 Familien Haus. Im EG wohne ich mit meiner Familie im DG ist vermietet an einen Mann. Allerdings ist seit Monaten seine Lebensgefährtin mit Kind da, allerdings nicht hier gemeldet, lebt aber 24h am Tag hier.
Jetzt hat er ein Haus zu renovieren gekauft und auch friestgerecht eigentlich zum 30.6.10 gekündigt. Im Mai kamm er schon das er nicht fertig wird und ob er bis 31.7.10 verlängern kann. Für meine Eltern kein Problem, da zu dem Zeitpunkt noch keine Nachmieter da waren. Jetzt kommt gestern der Anruf, sie werden nicht fertig und brauchen die Wohnung hier bis 31.8.10. Mein Vater hat aber schon ein Nachmieter zum 01.08.10 mit unterschriebenem Mietvertrag.
Jetzt die Frage: Kann der derzeitige Mieter drauf bestehen hier bis ende August wohnen zu bleiben da sein Haus nicht fertig ist. Und was ist mit Nachmieter. Hat ja die jetzige Wohnung auch gekündigt. Ist eine alleinerziehende Mama mit 2 Kinder.
Vielleicht ist hier jemand der sich rechtlich etwas auskennt, den wir sind fast überzeugt das er das rechtlich einklagen will!!
LG MElanie

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So weit ich weiss, muss er aus der Wohnung raus. Gekuendigt ist gekuendigt.

Claudia

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Ist auch so!

Wenn das Haus zwar noch nicht ganz fertig ist abr durchaus schon in irgendeiner Art und Weise bewohnbar ist, dann kann er da rein!

Genauere Infos bekommst du bei www.jurathek.de

LG

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Hallo!! Seite geht leider nicht :-(

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Natürlich muss er zum gekündigten Termin raus - habt ihr ihm die erste Verlägnerung schriftlich gegeben? Wenn nicht würde ich ihm mitteilen, dass er zum eigentlichen Termin Ende des Monats das Haus fristgerecht zu übergeben habt - sollte er nicht gehen so habt ihr immer noch Zeit rechtliche Schritte einzuleiten bevor der nächste Mieter in der Tür steht.

Sein Haus ist nicht euer Problem.

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Hi Melanie,

habt Ihr das schriftlich gemacht, daß die Kündigung der Wohnung sich bis zum 31.07.2010 verlängert?

Meiner Meinung nach müßte der jetzige Mieter schon zum 31.07. ausziehen - zumal er ja ein Haus hat und zumal er ja sicherlich weiß, daß es einen Nachmieter zum 01.08.2010 gibt.

Wie es allerdings rechtlich aussieht und ob die Verlängerung (falls nicht schriftlich fixiert) als neuer Mietbeginn mit neuen Kündigungsfristen ausgelegt werden kann, kann Euch vielleicht eher der Haus- und Grund-Verein beantworten.


LG, Anja

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Meine Eltern haben schriftlich das er einen Monat länger zur Miete drin wohnt. Sein letzter Miet Tag ist der 31.07.10.
Es würde auch nichts dagegensprechen das er noch 4 Wochen länger bleibt, aber ist es eben schon ein NAcmieter da und sie hat ja auch ihre Wonung schon gekündigt und wartet.

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Dann hat er die Wohnung spätestens am 31.07.2010 ordnungesgemäß zu übergeben.

Alles andere ist nicht euer Problem.

Ansonsten könnt ihr ihm gerne sagen, dass er dann der ne Mieterin Schadensersatzpflichtig wäre und für alle Extrakosten aufkommen muss, die der neuen Mieterin durch seinen verspäteten Auszug entstehen.

Ich würde aber zusätzlich einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. Der kann euch wirklich richtige Aussagen geben und euch auch im Zweifelsfalle beistehen.

Muss der Mieter halt noch ranklotzen.. sind ja noch gute 3,5 Wochen. Bis dahin wird man ja wohl ein Haus soweit renoviert haben, dass man da zumindest schon mal einziehen kann.

Ansonsten: die Lebensgefährtin von ihm wohnt ja auch noch irgendwo. Sollen sie halt solange erst dahin.

Gruß
Sandra

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Ne, die haben ihre Wohnung gekündigt und sie ist über die restzeit bei ihren Eltern gemeldet und lebt aber hier.

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Hallo,

der Mietvertrag läuft aus, die Wohnung ist neu vermietet - natürlich muss der derzeitige Mieter dann auch die Wohnung räumen.

Gruß
Sassi

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Hallo,

auch wenn er juristisch gesehen nicht recht hätte, er könnte ja auch einfach wohnen bleiben :-(

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Das glaube ich geht nicht so einfach ohne Konsequensen für ihn.

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Natürlich könnte er sich weigern auszuziehen, allerdings ist dass dann Hausfriedensbruch. Er hällt sich an einem Ort auf an dem er nicht sein darf. Genau genommen bricht er damit in die Wohnung der Nachmieterin ein ..... da hat er dann gleich eine fette Strafanzeige an der Backe .....

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Er muss raus. Soweit ich weiß, könnt ihr am ersten Tag schon räumen, da er selbst die Wohnung gekündigt hat. Aber da würde ich vorsichtshalber eine Anwältin fragen.

Schadensersatzpflichtig ist er Euch gegenüber, falls die Mieterin abspringt und der Mieterin für Einlagerungs- und/oder Hotelkosten.

Gruß

Manavgat

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Was meinst du mit: "könnt ihr am ersten Tag schon räumen"?
Der Vermieter darf selber nichts machen, er muß den Vermieter mit Räumungsklage herausklagen.


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Da könnte ein Eilantrag vielleicht Erfolg bringen.

Wie gesagt, ich bin hier auch überfragt und würde deshalb eine Anwältin befragen.

Gruß

Manavgat

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Was und wenn und hätte.

Vor dem Gesetz gilt nach wie vor das geschriebene Wort. Nicht das Telefon.

Das bedeutet doch im Klartext, ich kann als Vermieter nach dem Kündigungstermin des alten bzw. jetzigen Mieters vertraglich neu vermieten. Alles andere ist riskant und gefährlich.