Reihenhaus und Carport

Hallo Ihr Lieben !
...vielleicht weiß einer von euch was darüber...
wir hatten uns schon länger ein Reihenmittelhaus gekauft, und haben leider keine Garage.... wir würden gerne ein Carport vorne dran stellen, und nun die Frage, ...wisst ihr wie das mit dem Mindestabstand sein soll, das man mit den Nachbarn keinen Ärger kriegt ??? und ob man das überhaupt machen darf ohne Zustimmung vom Nachbarn ?
LG Melly

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Huhu,

ich kenne mich nicht wirklich damit aus.
Ich kann dir aber von unserem Fall berichten: Carports dürfen hier nur errichtet werden, wenn sie eine bestehende Einfahrt/ Auffahrt zur bestehenden Garage überdachen. Hier ist der Boden ja bereits gepflastert... Hier gilt: es darf auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden.

Wir wollten in unserem Garten ein zusätzliches Carport errichten. Der Garten liegt direkt an der Straße, d.h. wir hätten unseren Zaun öffnen müssen und wären über den Gehweg direkt unter den Carport gefahren. Das ist hier leider nicht erlaubt. Es würde eine Einfahrt/ Auffahrt fehlen und eine überbaute Fläche wäre erst hinter der Baugrenze wieder gestattet.

Am besten mal bei der zuständigen LBK nachfragen. Und mit dem Nachbarn würde ich auch sprechen...

lg B.

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Ich würde beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob in deiner Straße ein Carport errichtet werden darf... Dort bekommst du rechtlich verbindliche Auskünfte...

VLG

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Vllt ist auch ein Bauantrag notwendig, den müssen ggf. auch die Nachbarn abzeichnen.

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Hi,

für einen Carport ist i.d.R. kein Bauantrag notwendig. Auch ist kein Mindestabstand zum Nachbarn notwendig und er kann auf die Grundstücksgrenze gebaut werden.

Allerdings gehe ich davon aus, das der Carport auf Sondernutzungsfläche gebaut werden soll und bei RH die Aufteilung i.d.R nach WEG erfolgt.

Dies kann bedeuten das der Carport von der Mehrheit ALLER Reihenhausbesitzer genehmigt werden muss. Denn das Grundstück auf dem er errichtet wird gehört allen zu gleichen Teilen, allerdings hast Du das alleinige Nutzungsrecht für diesen Teil des Grundstücks.

http://dejure.org/gesetze/WEG
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=98426&;



grüßle

peter


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Hi Peter,

wie kommst Du darauf, daß bei Reihenhäusern i.d.R. Carportflächen Sondernutzungsflächen nach WEG sind und daß überhaupt WEG-Flächen bei Reihenhäusern bestehen. Das ist vielleicht bei einigen wenigen der Fall, die in einem Projekt erbaut werden. Mann kann aber auch Baugründstücke für Reihenhäuser einzeln kaufen und diese bebauen - die vor dem Haus liegende Fläche gehört zum Eigentum und dort kann ein Carport gebaut werden, wenn es der Bebauungsplan vorsieht.

LG, Anja

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Hi Anja,

leider liegst Du falsch. Reihenhäuser in Realteilung sind die Ausnahme und Carportflächen sind bei Teilung durch WEG fast ausschließlich Sondernutzungsflächen, da Sondereigentum (das eigentliche Reihenhaus) nur für umbauten Raum gilt.

Eine Realteilung scheitert meist daran das bei der Erstellung durch Bauträger diese das Haus durch Teilungserklärung erstellen (ist so auch billiger) und eine nachträgliche Änderung sehr schwierig wenn nicht unmöglich ist. Außerdem ist in vielen Fällen eine Teilung Verwaltungs- bzw. Baurechtsmäßig nicht möglich. Z.B. überschreitet die GFZ die Gründstücksgröße oder es gibt vorgaben über Mindestgrundstücksgrößen etc.

Aber vielleicht kann uns die Beitragseröffnerin mitteilen obe eine Realteilung vorliegt.


grüßle

peter







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Das Haus neben uns (auch ein Mittelhaus) darf kein Carport bauen, da es das Gesamtbild der Strasse stören würde...Frage doch einfach bei der Stadt nach:-D