Sichtschutz f. Reihenhaus - wer muß zahlen?

Hallo,#gruebel

Frage steht eigentlich schon oben.

Es geht darum, daß wir Eigentümer eines Reihenhauses in NRW sind und dieses vermietet ist. Nun möchte der Nachbar daneben einen neuen Sichtschutz anbringen weil der erste (den auch er vor zehn Jahren bezahlt hat) bei einem Sturm beschädigt wurde.

Nun hat er uns einen Kostenvoranschlag eines Landschaftsgärtners geschickt, mit den Kosten für den Sichtschutz, Abbau und Entsorgung der alten Elemente und den Aufbau der Neuen.
#zitter
Gesamtkosten: 900,00 € !!! Wir sollen die Hälfte! bezahlen. Müssen wir das? Wir brauchen ja keinen Sichtschutz. Außerdem haben wir ihm damals die Erlaubnis gegeben, den Sichtschutz auf unserem Grundstück zu errichten weil es sonst mit dem Zaun Probleme gegeben hätte.

Was meint Ihr dazu??

Grüße
Anni #winke

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Müssen wir das?

Ihr müßt Essen, Trinken, Schlafen und ab und zu die sanitären Anlagen nutzen. Sinnig ist es auch sich an geltende Gesetze zu halten aber ihr müßt euch garantiert nicht dazu herablassen den Spass eures Nachbarn zu zahlen. Sollte ich auch mal versuchen , ich will das hier eine Mauer gebaut wird und mein Nachbar soll die Hälfte zahlen....DAS gröhlende Lachen meines Nachbarn hört man dann von Flensburg bis München und so eine gute Stunde später stehen dann die Jungs mit den weissen Jacken und bunten Pillen vor der Tür.

lg Dirk

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Bei uns teilt man mit dem Nachbarn die Kosten ,da es ja je zur Hälfte auf den jeweiligen :-DGrundstücken steht...wohnen auch in NRW und haben ein Reihenhaus

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Wir haben auch ein Reihenhaus in NRW und haben damals den Zaun und den Sichtschutz selber zahlen müssen, weil die Nachbarn einfach nicht wollten. Die hatten kein Geld und ich war sehr daran interessiert, dass unser Haus eingezäungt wird und so musste ich es selber zahlen. Ich kann die doch nicht zwingen!

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ne. Geht Euch nix an.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

#Gesamtkosten: 900,00 € !!! Wir sollen die Hälfte! bezahlen#

In Bayern müsstest du das.
Schau mal in der Landesbauordnung von NRW unter "Grenzbebauung", Grenze, Gartenzaun, etc.

freundliche Grüsse Werner

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falsch verstanden. Der Zaun steht ja, deshalb hatte der Nachbar den alten Sichtschutz auf das Grundstück der TE gebaut.

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stimmt nicht.

meine eltern haben ein reihenmittelhaus. der nachbar wollte nen mannshohen zaun anbringen als sichtschutz und hat den selber zahlen müssen, weil die grundstücksgrenzen klar zu den einzelnen grundstücken zuzuordnen sind.

der hat seinen hässlichen zaun schön selber zahlen dürfen, im gegenteil: er hat es dulden müssen, dass meine eltern kletterpflanzen auf der ihnen zugewandten seite an dem ding wachsen lassen dürfen, weil das teil einfach nur ein bretterverschlag ist, der optisch nicht zuzumuten ist.

ging übers gericht.

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Bevor Du das bezahlst, geh doch erstmal selber in einen Laden und laß einen Kostenvoranschlag erstellen. Wenn der Sichtschutz auf Eurem Grundstück steht, kannst Du ihn doch auch aussuchen, oder?

Gruß
GR

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Wenn das Teil durch einen Sturm beschädigt wurde, soll sich dein Nachbar erst mal an seine Versicherung wenden, bevor er bei euch die Hand aufhält.

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Wir wohnen auch in NRW und teilen die Kosten. Dafür hat man natürlich Mitspracherecht bei der Auswahl der Abtrennung und der Kosten...setzt euch mit den Nachbarn zusammen und besprecht das ganze:-D

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Hm, jetzt habe ich 2mal gepostet. War nicht im Sinne des Erfinders #winke

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Hallo,
haben auch ein Reihenhaus in NRW.
Erst mal würde ich den Nachbar fragen,warum er denn nicht über de Versicherung geht. Uns ist bei einem Sturm das Terassendach weg geflogen - und die Versicherung zahlt anstandslos.Wollten nur ein paar Bilder und sind nicht mal raus gekommen,um sich das anzuschauen - und wir liegen preislich einiges über 900€. Ein Teil dieser Überdachung ist sogar bei Nachbarn in die Gott sei Dank geschlossene Jalousie geflogen - auch deren Versicherung zahlt anstandslos.
Daher verstehe ich nicht,warum das bei euch anders sein sollte.

Und generell würde ich sagen: Wenn ich mich zum Teil (muss ja nicht die Hälfte sein) an den Kosten beteiligen soll,dann hab ich auch Mitspracherecht,was für ein Sichtschutz hin kommt.Und wenn er das allein entscheiden will,muss er halt auch allein zahlen.

LG,Lene

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Bei uns ist das auch Nachbarschaftssache und die Kosten werden geteilt. Dann haben beide Mitspracherecht und es werden von beiden Kostenvoranschläge eingeholt.
Wenn der alte Sichtschutz bei einem Sturm kaputt ging, warum wird die Versicherung nicht eingeschaltet?#kratz