Wieviel Mietminderung?

Hallo#winke

Ich nochmal#hicks

Wir wollen die Miete kürzen.
Nicht weil uns danach ist sondern wegen folgender Mängel (die schon VOR Einzug vorhanden waren).
Man sicherte uns bei Vertragsabschluss zu das diese in kürzester Zeit behoben werden, aber nun (immerhin schon 3 Jahre nach Vertragsabschluss!!!) passiert - Nichts!
Die Mängelliste:

- 1 Undichtes Fenster im Kinderzimmer (Es regnet rein - Das Parkett ist hinüber)
Er hatte mal ein Neues Fenster bei Ebay ersteigert aber das passte dann nicht#klatsch
- 2 Marmortreppen im Treppenhaus kaputt (Kanten abgebrochen)
- Das Parkett im Wohnzimmer ist falsch verlegt worden und wölbt sich (Parkett hatte er gerade bei Einzug legen lassen)
- Es fehlen Übergangsleisten
- Am Kaminboden fehlen die Abschlussleisten
- 1 Bad ist nicht benutzbar (Die Whirlpool Elektronik ist kaputt)
- In dem anderen Bad ist nur eine Provisorische Duschamatur an der Wanne vorhanden(Ist nicht Fest da die Fliesen fehlen)
- In der Wanne "rostet" es (In der Wanne ist der Ablauf Mittig und der Lack ist ab - Sieht zumindestens wie Rost aus)
- An der Wanne fehlen 6 Fliesen
- In der Küche sind 2 Bodenfliesen kaputt
- ca.25 Terassenfliesen sind kaputt und zur Hälfte ab/rausgebrochen - Verletzungsgefahr
- 1 Badezimmertür und 1 Kinderzimmertür gehen nicht richtig zu - Die in dem einen Bad garnicht


Phu#schwitz



Es gibt so Seiten wo man anklicken kann was man für Schäden hat,aber bis auf das Undichte Fenster sind die anderen Sachen nicht dabei.
Vielleicht hat ja jemand Ahnung und kennt sich aus?
Wollen dann ein Schreiben mit den Mängeln und der dann folgenden Mietminderung aufsetzen.

LG

Nicola

1

Hallo,

als erstes müsst Ihr dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung lassen (14 Tage). Alles schriftlich per Einschreiben + Rückschein!

Wenn sich danach immer noch nichts tut, Miete mindern!

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Stimmt nicht!
Man muss dem Vermieter keine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Mindern kann man unmittelbar mit Anzeige des Mangels.

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Da die Mängelliste so umfangreich ist, solltest du Dich von einem Mieterverein oder von einem Anwalt beraten lassen.

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Wusstet ihr von den Mängeln bereits vor bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrages?

Wenn ja, dann habt ihr schlechte Karten eine Mietminderung durchzusetzen.

Und selbst wenn ihr es nicht wusstet, könntet ihr mittlerweile den Anspruch auf Minderung verloren haben, weil ihr die ganze Zeit eure Miete ungemindert bezahlt habt. Ihr hättet wenigstens den Vermieter schriftlich und nachweislich informieren müssen, dass ihr die Miete nur unter Vorbehalt zahlt.

Zitat:
§ 536b
Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
Zitatende
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

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Natürlich solltest du dich umgehend von einem Anwalt beraten lassen ob es noch irgendeine Möglichkeit gibt.

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Bei derart umfangreichen Mängeln würde ich mich an den Mieterverein oder evt. die verbraucherzentrale wenden (falls die Mietrecht machen).

LG