Hallo alle zusammen!
Meine Mutter hat ein Problem!
Ihr wurde die Wohnung gekündigt da ich vom 01.04.2010 - 29.04.2010 mit meiner Tochter bei ihr wohnte!
Es ist so das ich umgezogen bin aber die Wohnung denn Monat über nicht bewohnbar war (Schimmel musste beseitigt werden)!
Jetzt hat der Vermieter meine Mutter eine Kündigung geschrieben weil ich da war und das eine Illegale Untervermietung gewesen wäre (Brief vom Anwalt) und ich auch mich Illegal in der Wohnung aufgehalten hätte!
Erstmal, was heisst Illegal?
Ich war da gemeldet!!!
Ich habe jetzt mal ein wenig geforscht und dieses gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=4296&&
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw193.htm
Jetzt meine frage, gibt es einen bestimmten § auf denn wir uns beziehen können ausser der aussage das Familienangehörienge Familienangehörige nicht als "dritte" im Sinne des BGB § 540 Abs. 1 gelten und demzufolge auch nicht die Erlaubnis der Vermieters erforderlich ist!!??
Vor allem schreibt der Anwalt das ich es nicht für nötig gehalten habe entsprechende Unterlagen dem Vermieter meiner Mutter vor zu legen das ich eine andere Wohnung habe!
Muss man das?
Dann kam das ich auf kosten der anderen Hausbewohner da gelebt habe!
Mehrmals haben wir dem Vermieter gesagt er soll für diese Zeit für 3 Personen die Nebenkosten abrechnen, er sagte immer wieder nein!!!!
Ich habe so eine Wut und meine Mutter tut mir leid weil sie es ja nur gut meinte!
Das sind auch alles die Nachbarn schuld, vor allem der da schon 50jahre bald wohnt!
Die können mich nicht leiden weil ich meine Mutter immer oft besuchte und die fanden meine Tochter so störend!
Naja die wollen meine Mutter raus haben aber so wollen wir das nicht auf uns sitzen lassen!
Meine Mutter möchte da Ausziehen aber nicht jetzt im Sommer, sie arbeitet im Freibad und hat viel zu tun!
Und wenn sie Auszieht dann weil sie es will und nicht der!
Sie hatte noch nie eine offene Zahlung, keine probleme mit Nachbarn!!!
Jetzt kommt sowas wie sie passt nicht in die Hausgemeinschaft!
Was soll sie machen mit denn Kaffee trinken, ist das eine WG!?
Die im Haus sind so, sitzen immer draussen zusammen aber meine Mutter hat auf sowas keine Lust!
Wenn sie von der Arbeit kommt möchte sie ihre ruhe haben und nicht mit denn Nachbarn Kaffeeklatsch abhalten!
Die sachen die ich gefunden habe, könnte ich die eventuell so ausdrucken und dem Brief als anlage bei legen, gibt es vielleicht einen § auf denn wir bei schreiben können!?
Geld für einen Anwalt haben wir leider in Moment nicht!
Lg Sam
§ für Familienangehörige und nicht Person dritter?Vermieter kündigt!!!
Deine Mum soll zum Mieterschutzbund, eintreten (kostet zwar was, aber nicht soviel) und die sezten dann einen Widerspruch auf.
Grundsätzlich ist Besuch bis zu 6 Wochen Privatangelegenheit. Aber auch danach darf Deine Mutter Dich aufnehmen, wenn die Wohnung damit nicht überbelegt ist. Es reicht hierzu völlig, wenn Sie dem Vermieter mitteilt: ab dem (oder vom bis) werden meine Tochter und meine Enkelin bei mir wohnen. Bitte rechnen Sie die Nebenkosten entsprechend ab.
Der Anwalt ist ein Schlitzohr. Der weiß ganz genau, dass das kein Kündigungsgrund ist, er hofft einfach auf die Blödheit/Unerfahrenheit der Mietern und schießt deshalb scharf.
Belehrt ihn eines Besseren.
Gruß
manavgat
Beruf Dich doch auf den Artikel 6 GG so wie es in dem ersten Link steht!
pizza
Sorry, aber du warst 4 Wochen dort- das fällt doch unter Besuch, oder?!
weiß natürlich nicht, wie es ist, weil du dort gemeldet warst- daher würd ich mich auch an den Mieterschutzbund wenden.
lisasimpson
Hallo ,
Ich hatte schon einmal das selbe Theater.
Ich habe vor 2 Jahren meine schwester aufgenommen .
Zwar ohne Kind aber dafür mit Hund !!!!
Mein Vermieter sagte im ersten Moment es wäre ok , gab uns auch noch einen Haustür und Wohnungsschlüssel .
Aber dann konnte ich mich warm anziehen !!!
Bei meiner schwester war es in etwa das gleiche wie bei dir , sie war auch nur 4 wochen da , da sie bei ihrem Exfreund raus musste , da er ihr gegenüber handgreiflich wurde.
Und man hat schließlich nicht innerhalb von 2 stunden eine neue Wohnung !!!
Die weiteren Mieter im Haus machten ein Riesen Theater , obwohl meine Schwester von 24 std ca 12 nicht da war , da sie ja Arbeiten musste !!!
Auch hatte sie ihren Hund mit zur Arbeit !!!
Er wollte mir auch kündigen.
Es kam ein schreiben nach dem anderen von seinem Anwalt.
Auf einmal musste ich selber JEDEN TAG das Treppenhaus reinigen , ich musste den sandkasten wie die schaukel und unseren Pool aus dem Garten entfernen.
Zusätzlich bekamen meine Kinder GARTENVERBOT !!!
Obwohl ich im Mietvertrag gemeinschaftsgarten stehen hatte und auch laut Mietvertrag dafür zahlte.
Zum Glück war meine Anwältin etwas schlauer und ich musste weder raus noch musste ich meine schwester an die Luft setzen !!!
Wir sind dann selber 3 monate später ausgezogen , da es da nicht mehr auszuhalten war.
Man hat uns einfach in der Wohnung eingeschlossen , oder unten in der Haustür wurden neue Schlösser eingesetzt , so das ich nicht mal aus dem Haus raus kam.
Dann wurde Wasser sowie Heizung abgestellt , alles um uns fertig zu machen.
Laut unserem Mietvertrag darf ich sogar bis 8 wochen Besuch bei mir haben , OHNE das diese sich beim Einwohnermeldeamt ummelden müssen.
Euch bleibt nichts anderes wie zum Mieterschutzbund zu gehen , oder aber ihr habt zu wenig einkommen , dann zum anwalt und über einen beratungshilfeschein abrechnen zu lassen.
Den bekommt man zb. beim Amtgericht welches für euch zuständig ist !!!
LG
Wenn du da angemeldet warst kann der VM höchstens zusätzliche Nebenkosten wie Wasser,abwasser und Abfallgebühren erheben.
Kündigen selber konnte er nicht,hat man mit uns auch versucht,ohne erfolg.
Anscheinend haben sie sich bei RA schlau gemacht,es ging um meine Mutter wir wollten sogar den MV ändern eben wegen den Kosten u.s.w. er meinte nur Kündigen kann er nicht ebenso wie es zu verbieten das meine Mutter bei uns ist aber den MV brauch er nicht zu ändern.
Das ende vom lied war,als wir auszogen haben wir eine dicke rechnung bekommen,der VM wollte Wasser,Abwasser und Abfallgebüren geltend machen.
Auch hier ist er wieder leer ausgegangen.
beruft euch darauf das es bei Familienangehörigen keinlei zustimmung durch den VM bedarf.
Im zweifel geht zum Gericht,besorg dir ein Beratungsschein für den RA und dann wird der VM sehen das die Kündigung nicht rechtens ist.
Zum anderen würde ich deiner Mutter raten sich ntrotzdem eine neue Wohnung zu suchen denn wenn ich die sache so einschätze wird sie nix mehr zu lachen haben.
Alles gute für euch
Ein Aufenthalt bis zu 6 Wochen gilt als Besuch!!!
Ab 6 Wochen muss man dem Vermieter Bescheid geben.
Deswegen kann er ihr nicht kündigen.
http://www.openpr.de/pdf/258333/Besuchsrecht-in-Mietwohnungen-Einschraenkungen-durch-den-Vermieter-sind-unwirksam.pdf
Lg Anna