Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen wegen Irrtum/ falsche Wo?

Hallo,

ich habe heute einen Mietvertrag unterschrieben allerdings ohne die Wohnung vorher gesehen zu haben da ich dachte es sei die baugleiche Wohnung meiner Eltern. Es war eine 2 Zimmer Wohnung ausgeschrieben und es sollte die baugleiche Wohnung darüber sein.

Im Gespräch mit dem Vermieter haben wir auch gefragt ob es die gleiche Wohnung ist, er meinte ja und bei mehreren Telefonaten erwähnten wir auch das es dann die Wohnung darüber ist.

Heute bin ich mit meinen Baby hin und ging mit ihm den Mietvertag durch und habe gesehen das da 1 1/2 Zimmer stand. Dann meinte er das die Kündigung erstmals erst ab 30.6.2011 zulässig ist. Mietbeginn wäre der 15.5.2010 und Schlüsselübergabe wäre am 14.5.2010.

Dann meinte er das ich mich noch ummelden muss da die Wohnung nicht im Seitenflügel ist sondern im Quergebäude. Durch mein Baby war ich auch etwas abgelenkt und dachte das er mir nichts dabei. Erst als ich mir in der Bahn den Mietvertrag durchlass begriff ich was er meinte. Meine Mutter rief den Vermieter an und er meinte er hätte sich geirrt, es sei nicht die baugleiche Wohnung meiner Mutter. Aber die Wohnung soll auch sehr schön sein nur 7 qm kleiner als die meiner Eltern.

Ich rief meinen Vermieter an da ich mir die Wohnung jetzt noch mal ankucken wollte und der meinte das am Samstag der Mieter da wäre da er noch die Wohnung ausräumt.

Nun wollte ich fragen ob man den Mietvertrag vor Mietbeginn noch rückgänging machen kann wegen Irrtum? Ich weiß nicht was man noch angeben müsste und was ich jetzt noch machen kann falls ich da nicht einziehen möchte.

Ich meine da man da sehr schnell handeln muß oder?

Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Danke euch schon mal.

Gruß N

1

Nein, man kann da nichts rückgängig machen. Wenn du die Katze im Sack gekauft hast, dann wirst du in den sauren Apfel beißen müssen und die Wohnung ganz normal mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen.
Ausser natürlich der Vermieter ist so kulant und ihr einigt euch so. Aber verpflichtet ist er zu nichts.

Bei einer Wohnungsanmietung gibt es einige goldene Regeln, die man beachten sollte, mit denen man eine Menge Ärger und Probleme im Vorfeld vermeiden kann.

- Eine Wohnung NIEMALS ungesehen anmieten. Selbst wenn es die baugleiche Wohnung sein sollte, dann können trotzdem Faktoren vorhanden sein, die eine Anmietung ausschließen.

- Einen Vertrag immer VOR der Unterzeichnung durchlesen. Ggf. den Vertrag mitnehmen und in Ruhe zuhause lesen oder prüfen lassen. Und an so einem Mietvertrag ist ja nun auch nicht so viel dran, als dass man den nicht sofort vor Ort zumindest überfliegen könnte. Dabei sollte man auf jeden Fall SOFORT die angegebene Zimmerzahl, Wohnungsgröße, Nebenkosten und Miethöhe überprüfen. Das steht ja eh auf der ersten Seite und hätte dir auffallen müssen.

- Bei der Übernahme und Übergabe der Wohnung IMMER ein schriftliches Übergabeprotokoll mit allen Mängeln erstellen. Besser noch die Mängel per Foto zusätzlich dokumentieren.


Da du die ersten beiden "Regeln" nicht eingehalten hast bist du jetzt auf die Gnade des Vermieters angewiesen. Einen Rechtsanspruch auf Annulierung hast du nicht, da es ja von Anfang an so im Mietvertrag stand und der Vermieter ja nichts hinterher geändert hat. Und du hättest ja jederzeit vor der Unterzeichnung die Möglichkeit gehabt dir die Wohnung anzusehen.

2

du ich bin auf keinen Fall rechtsexperte..

aber du könntest auf jeden Fall folgendes machen:

1. keine Kaution zahlen
2. ihm schriftlich mitteilen, dass du die Wohung nicht annimmst und ihn schriftlich versuchen zu fragen, was er sich denn vorgestellt hätte..
3. er muss alles dafür tun, um den Schaden zu minimieren d.h. er kann sich nicht hinstellen..pech gehabt..er setzt dann halt erneut die sache in die Zeitung und die Kosten würde er euch in die Rechnugn stellen..

Ich glaube, du solltest zu einem Mietverein..falls sich hier kein Rechtsexperte meldet.. du hast zwar eine richtige Dummheit gemacht aber man könnte sich jetzt in der Mitte treffen...weil du könntest noch was machen...o.k. solltest du feststellen, dass er anspruch auf volle drei Mieten hat..dann machst du es..du lässt dir den Schlüssel geben und lässt du aber die drei Monate keinen Mieter rein...oder und das wäre die letzte Variante...du bemühst dich selber, einen Mieter für ihn zu finden..als Ersatz..

was ich schreibe kann alles Quatsch sein.. es sind eher alles Ideen, was man denn versuchen könnte..

Lg Howgh..hoffentlich ast du draus gelernt

5

Du hast einen Nachsatz unter Nr. 4 vergessen:

4. Wenn Du diesen Tipps folgst, dann hast hast Du umgehend Post vom Rechtsanwalt des Vermieters.


8

Es waren Ideen..versuchen, sich mit ihm zu einigen ist nichts negatives

und sich einen Rat bei einem Mietverein zu holen genauso..

Wenn ich offensichtlich nciht einziehe und mir die Schlüssel auch nciht ausgehöndigt werden, brauche ich keine Kaution zu zahlen...weil die Kation als sicherheit für den Vermieter gilt..

Inwieweit ein Vermieter verpflichtet ist, einen Schaden zu miniemieren.. k.a. ich habe es klar ausgedrückt..

Howgh

weitere Kommentare laden
3

Sachen gibts, die gibts garnicht.

Kein Wunder, dass unsere Politiker von uns Bürgern denken müssen, dass sie uns völlig verarschen können.

Wie ist es denn überhaupt zu dem Mietvertrag gekommen und wo hast du denn den Mietvertrag unterschrieben ?

Wahrscheinlich bist du noch sehr jung und unerfahren. Ich denke, da wirst du Lehrgeld zahlen müssen.

Ich sehe nur eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag raus zu kommen, wenn du Gründe findest, die für eine Täuschung des Vermieters wegen der Wohnungsanmietung sprechen. Aber das mußt du selber machen. Ich darf dir hier aus Rechtlichen Gründen nicht helfen.

4

Naja aber wie will sie ihm denn ne Täuschung nachweisen, wenn es schwarz auf weiß richtig im Mietvertrag steht?
Sie hätte es doch nur vorher richtig lesen müssen. Aber das hat sie sich ja wohl gespart, weil es ja "alles klar abgesprochen war".

6

" Wie will sie dem Vermieter Täuschung hinsichtlich des zustandekommens des Mietvertrages nachweisen ? "

Ich hatte ja geschrieben, dass sie dass alleine machen muss und ich weder über das Forum bzw. über das Internet Ratschläge geben werde.

Ich sags mal anders rum. Recht haben und Recht bekommen sind völlig verschiedene Dinge. Recht bekommt nicht der, der Recht hat. Recht bekommt der, der am überzeugendesten Rethorik über Wahrheit oder nicht Wahrheit beherrscht. Punktum.

7

da fällt mir nur ein ...

DUMMHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT !!!

wie kann man für eine Whg. ohne gesehen zuhaben einen Mietvertrag unterschreiben !!!

da kommt nicht so raus , normale Kündigungsfrist einhalten

aber vielleicht haste Glück und die Wohnung ist doch was für dich !

Für*s nächste Mal weisste Bescheid
nichts ungesehen kaufen oder Verträge abschließen
aber Lehrgeld müssten schon viele zahlen !!!

Viel GLück

Gruss
Beate

10

Man stelle sich vor, man wird nach Ostasiatischem Brauch verheiratet. Erst in der Hochzeitsnacht nimmt sie die Vermmung ( Burka ) ab und du erschrickst fürchterlich. Weil, du hast dir nicht was junges hübsches sondern etwas sehr altes und häßliches eingehandelt. Wie macht man das rückgängig ?

11

Hi,
großes Risiko.
Du kannst den Vertrag anfechten und versuchen wegen Inhaltsirrtum durchzukommen. Die Chancen sehe ich nicht sehr gut, weil Du ja auch im Vertrag selbst - als Du unterschrieben hast - offensichtlich nicht gelesen hast dass es sich nur um 1,5 Zimmer handelt.
Du hast also zwei mal nicht aufgepasst....

Kündigen kann man ja immer, aber du bist schadensersatzpflichtig, das kommt dann also fast aufs gleiche raus.

Ich denke es sieht schlecht aus.
Versuche besser Dich privat zu einigen.

LG

12

"Dann meinte er das die Kündigung erstmals erst ab 30.6.2011 zulässig ist."

Evtl. mal prüfen lassen, ob der Kündigungsverzicht überhaupt wirksam ist. Das ist er nämlich nur dann, wenn BEIDE Parteien nicht vor dem 30.06.2011 kündigen können. Ansonsten gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten. Weiters vermute ich, dass deine Chancen, den Mietvertrag "anzufechten", eher schlecht stehen. Du wirst wohl um eine ordentliche Kündigung nicht umhin kommen.