Alter Sichtschutz entfernt.Wer zahlt neuen? lg

Guten Tag,


Wir haben ein 40jähriges Reihenendhaus übernommen (Vorbesitzer war der 80jährige Schwiegervater).
Die Reihenhäuser sind so angelegt, daß auf der Gartenseite erst links eine Betontreppe in den Keller führt und rechts daneben die Terassentür und das Fenster kommt. Beim nächsten Haus ist das genauso, es ist also nicht gespiegelt, wie es sonst oft der Fall ist bei Reihenhäusern.
Der Vorteil ist, daß die Terassen nicht aneinander grenzen sondern immer eine Treppe dazwischen ist.
Die Mauer, welche die Treppe umgibt ist die Grenze.Unser Schwiegervater hatte über seine Terasse und Treppe eine Überdachung aus Holz gebaut, die rechts und links mit Pfosten einbetoniert war. Daran befestigt war auch eine Sichtschutzwand, die aus gekreuzten Balken bestand und von Efeu komplett überwuchert war.Der angrenzende Nachbar hat ebenfalls eine solche autark stehende Überdachung und auf der Mauer seiner Treppe stehen seine Pfosten.Unsere Pfosten waren neben der Nachbarmauer in der Terasse einbetoniert.Ich vermute mal, die Überdachung des Schwiegervaters mit dem daran befestigten Sichtschutz war zuerst da.Als der Nachbar dann seine Überdachung baute, war ein zusätzlicher Sichtschutz ja nicht mehr notwendig.
Die Nachbarn sind 85 jahre alt und betonen immer wieder,daß sie "Nichts mehr machen", einer ihrer Söhne wohnt schräg gegenüber, und dieser befreit zumindest den Vorgarten mal notdürftig von Unkraut . Vermutlich wird er aber immer von seinen Eltern gebremst, "weil in den 40 Jahren halt alles so nett gewachsen ist" (=zugewuchert). Vergangenen Herbst wurde bereits eine riesengroße Tanne auf der anderen Gartenseite gefällt, worüber die dort angrenzenden Nachbarn sehr glücklich waren.

Als wir die Überdachung entfernten, waren die alten Leute schon sehr skeptisch,und jetzt sind sie beleidigt, weil man auf ihre Terasse gucken kann.Mein Mann hält zwar gerne Schwätzchen mit den Nachbarn aber über die Abbaumaßnahme hat er sie natürlich nicht informiert.Ich denke mal, das wäre aber eher seine Aufgabe gewesen, weil er sie seit 40 jahren kennt und sie ihm ja auch sicher mehr zugestehen als der "Schwiegertochter".
Da wir dieses morsche Ding nun also entfernt haben und nun die neue Terasse größer werden soll, hätte ich gerne auch eine neue Sichtschutzwand.Die alte war etwa 4 Meter (so lang verläuft auch die Kellertreppe in den Garten hin).
Entweder ich würde nun also neue Pfosten setzen und etwa 6m Sichtschutzwand anbringen oder die Sichtschutzwand würde auf den bestehenden Nachbar-Pfosten angebracht werden (hat mein Vater vorgeschlagen).Es ist eigentlich nicht logisch, wieder extra Pfosten zu stellen.

Ich befürchte nun aber, daß die Arbeit und die Kosten komplett an uns hängenbleiben, da wie gesagt, die alten Leute mit der zugewucherten verfaulten Lösung , die dort stand zufrieden waren.
Es wurde nur gefragt, "wann denn da wieder was hinkommt", aber nicht, ob wir (junge Familie ) denn auch gleich Geld dafür übrig haben.Was Ordentliches kostet halt auch entsprechend und der Bau der Terasse sollte praktischerweise damit einhergehen.Im nächsten Monat wird nun erstmal unser Vorgarten (50qm) neu gemacht, da ich mit dem Kinderwagen auf diesem Efeu-überwucherten Trampelpfad aus losen Platten Mühe habe zur Haustür zu kommen.Schätzungsweise macht das 3000 Euro.(Efeu wuchen lassen war halt immer schön billig).
Eigentlich wäre es doch die Aufgabe der Nachbarn für Sichtschutz zu sorgen, wenn Sie sofort einen haben wollen, oder? Oder bin ich jetzt verpflichtet, weil der Schwiegervater da mal einen befestigt hat, immer wieder für Ersatz zu sorgen? Anscheinend sehen die Nachbarn das so. Wenn das Haus verkauft worden wäre und hier nicht der Nachbarssohn mit seiner Familie eingezogen wäre, wäre hier u.U. nach einiges mehr verändert worden oder umgebaut. Es will doch niemand im Sperrmüll seines Vorgängers leben.
Ich muß noch hinzufügen, daß es bei denen drüben auf der Terasse grausig aussieht, alte Polstermöbel stehen da rum und aus jeder Ritze wuchern Efeu und wilder Wein.Die Treppe hat zwar auch ein Geländer, aber wirklich sicher ist das nicht für unsere kleinen Kinder.(Terassenstuhl ranschieben und hochklettern.)
Eigentlich müßte ich einen Sichtschutz einfordern, damit ich das nicht ansehen muß.
Wie lange ich allerdings noch zu warten hätte, bis sich das Nachbarproblem von alleine löst, weiß ich auch nicht- die beiden scheinen zwar ein wenig senil zu sein, aber deshalb können sie ja trotzdem 100 Jahre alt werden.
;-)
Was würdet Ihr tun?Mein Mann hält sich wie gesagt aus allem raus, und scheut alles was irgendwie anstrengend ist.
P.S.
Habe extra alles ausführlich geschrieben, damit Fragen wie, "habt ihr schon mit den Nachbarn gesprochen?", oder "wie alt sind die Nachbarn?" gleich beantwortet sind.

Danke für Eure Tipps.
Wir wohnen übrigens in Hessen.

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Es sind Euer Grundstück, Euer Sichtschutz und Eure Kosten.
Ich denke nicht, dass der Nachbar Euch das zahlt, nur, weil er es schnell wieder erneuert haben möchte.

Gruß,

W

3

Dann wird der Nachbar wohl noch warten müssen. Ich denke allerdings, wenn MIR etwas daran gelegen wäre, daß etwas erneuert wird, würde ich etwas dafür tun- sei es mit Geld oder mit Initiative. Gemecker oder Beleidigtsein hilft da kaum weiter.

Aber jetzt mal eine ganz andere Frage Windsbraut!
Mir ist aufgefallen, daß Deine Beiträge hier immer negative Aussagen enthalten, wohl um die Diskussionen hier anzuheizen oder am laufen zu halten. Noch nie habe ich von Dir Zustimmung oder Lob gelesen!
Bisher hat es mich selbst noch nie betroffen, aber bei anderen Themen habe ich deine Beiträge schon oft gelesen. Desweiteren bist du in fast allen Rubriken unterwegs und auch über den ganzen Tag verteilt.
Daher mal meine Frage: Arbeitest Du bei urbia? Dein Profil ist zudem wenig aufschlußreich.Wenn das so sein sollte, finde ich das keine gute Idee. Falls Du aber urbia als deinen Lebeninhalt siehst (soll es ja auch einige geben), und dir das Spaß macht zu provozieren, dann tu das weiterhin.
Es kann sein, daß Du nun mit mir hier den größten Streit anfangen willst (wie ich es bisher in vielen Foren mit anderen erlebt habe), aber da werde ich nicht drauf eingehen. Ich wollte Dir nur einfach mal meine Meinung zu deinen Beiträge sagen, weil ich sie sehr unpassend finde. Weitergeholfen haben sie hier sicher noch niemandem.

Vielen Dank K.

6

Erwischt.
Ich arbeite nicht bei, ich BIN Urbia.

Es gibt übrigens auch User, denen ehrliche und direkte Beiträge wie meine helfen und wenn Dir das nicht paßt, wende Dich doch an ein Selbsthilfeforum für Sichtschutzgeschädigte, die Dir bestätigen, dass der Nachbar EUREN Sichtschutz bezahlen muß und dass Efeu eine optische Zumutung ist, genau so wie alte Tannen.

Einen sonnigen Tag wünsch ich Dir noch.

2

Also die Rechtsfrage kann ich nicht beantworten.

Nur soviel: vor der Abrissmaßnahme hättet ihr Euch mit Nachbars zusammensetzen sollen..

Hinzu kommt: dürft ihr die Terasse überhaupt größer machen? Alles, was an der Grundstücksgrenze verändert wird, bedarf - imho - einer Genehmigung durch Nachbars.

Ich würde mich jetzt doch endlich mit den alten Leutchen zusammen setzen und notfalls den neuen Krempel selbst bezahlen.

Gruß

Manavgat

4

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Sicher wäre es das beste gewesen, wenn mein Mann mal deutliche Worte gefunden hätte, statt sich übers Wetter zu unterhalten.Der Sohn der Nachbarn wußte übrigens Bescheid, aber hat dann auch wohl besseres zu tun gehabt, als ständig zu seinen Eltern zu laufen.Er hat ja auch ein eigenenes Haus um das er sich kümmern muß und kennt seine Eltern wohl auch am besten und weiß, wie sie auf Veränderungen reagieren. Und wenn er seine Eltern nicht endlich zum Fällen der Tanne gedrängt hätte, wäre die wohl diesen Winter unter der Schneelast zusammengebrochen...

Daß unser Schwiegervater den laissez-faire Trott mitgemacht hat, erklärt warum es an der Nachbargrenze nie Meinungsverschiedenheiten gab.

Zur Terassenfrage: Unsere Terasse sind lose Platten im Schotter, davor ein chaotisches Rosenbeet.Die Nachbarterassen sind alle größer, teils mit Fundament, ein Haus sogar mit Anbau und Wintergarten.Da habe ich mich schon erkundigt.
Ich würde mir wünschen, mein Mann hätte sich mit den Nachbarn auseinandergesetzt...

Gruß K.

5

Hallo,

wie die Rechtslage aussieht kann ich Dir auch nicht sagen aber bevor es Streß ohne Ende gibt würd ich den Kram lieber selbst bezahlen. Wen es Ärger gibt habt ihr den die nächsten Jahre ob es das Wert ist ?
Mir wäre es das nicht.
Die beiden scheinen ja auch nicht grade nach Eurem "Geschmack" zu leben.

Kann ja sein das die tatsächlich sein das die dort etwas hinbauen aber ob das dann auch Euch gefällt ?

Ich würd s selbst bezahlen und fertig.

LG dore

7

Die Rechtslage ist SUPEREINFACH:

Dein Haus!
Dein Grundstück!
Deine Entscheidung!
Deine Kosten!

Wie kommst du darauf, dass deinen Nachbaren dein Sichtschutz auf EUREM Grundstück bezahlen müssen????? Was ihr auf eurem Grundstück tut oder nicht tut ist eure Entscheidung und eure Kosten!

Wenn euch der Anblick des Nachbargrundstückes nicht gefällt, dann schaut nicht hin oder ihr hättet den alten Sichtschutz so lange stehen gelassen bis ihr euch einen neuen leisten könnt.

Ob das eurem Nachbaren gefällt oder nicht ist sein problem und nicht eures.

Übrigens ..... je nach Gemeinde gibt es u.U. die notwendigkeit Bestimmungen für Bauten im Garten und an eurer Stelle würde ich mich vor dem Bau eines neuen Sichtschutzes informieren ob es Bestimmungen gibt oder welche .... ihr währd nicht die ersten die ihren Sichtschutz wieder abreisen müssen weil sie vergessen haben eine Genehmigung einzuholen.

und noch was die Tatsache das da schon ein Sichtschutz war bedeutet nicht das man wieder eine hinbauen darf.

LG
Tanja

9

Hallo,

ich bin der Meinung ein Sichtschutz sollte so gewählt werden, daß er beiden gefällt. Dann könnten ihn aber auch beide bezahlen!
Den ersten hat ja schließlich mal UNSERE Familie bezahlt und die Nachbarn haben ihn dann dankbar und kostenlos anguckt.Gehalten hat er 40 Jahre!Und die Entfernung war notwendig, da er morsch und faul war.Die Pfosten waren wackelig. Darauf ruhte die Überdachung (4mal 7m), durch die es durchregnete. Glaub mir, ich kann da im Sommer nicht ruhig druntersitzen auf der Terasse.
Und eine neue Terasse bauen kann ich auch nicht, solange das Ding steht, da die mittleren Pfosten dort in der Terasse stecken...

Ich ärgere mich einfach, daß sie nicht drauf kommen an Ihre Pfosten auf Ihre Kosten einen neuen Sichtschutz anzubringen.Wo dort drübern doch alles vorhanden ist. (Pfosten,Holz.etc.)
Wenn sie sich gestört fühlen, daß ich hier bei mir im Garten den Sperrmüll entsorge und den Garten neu gestalte- sorry aber darauf kann ich leider keine Rücksicht nehmen.

Die übernächsten Nachbarn (B.) übrigens sind auch 80 Jahre und die überübernächsten (R.) sind auch wie wir neu eingezogen (es sind insgesamt vier Häuser aneinander).
Ich hatte Nachbar B. vor ein paar Wochen gefragt, wo er den schönen Sichtschutz zu Nachbar R. herhat. Er hat mir gesagt, daß der neue Nachbar R. ihn aufgestellt hat und auch erklärt hat, daß er die Kosten allein dafür übernimmt.Obwohl Nachbar B. ihm die Beteiligung an den Kosten angeboten hat!Das find ich anständig.
Mit Nachbar B. und R. haben wir keine Probleme, die direkten Nachbarn sind leider wie ich jetzt gemerkt habe schwierig und auch sehr mißtrauisch.

P.S. Sichtschutzzäune oder Hecken habe hier alle Reihenhäuser und da das Licht von der Seite unser Nachbarn um das Grundstück herumwandert, wäre eine neu aufgestellte Sichtschutzwand auch keine (erneute) Beeinträchtigung. Sie wollen ja definitiv auch wieder eine- aber halt wohl keine Arbeit und kein Geld investieren.Das finde ich nicht okay.
P.S. Unsere Kinder schippen ja auch den ganzen Weg Schnee bis zur Strasse runter von allen 4 Nachbarn zur Seite ...so etwas ist doch selbstverständlich.

Gruß


10

Sorry raena,

der Daumen sollte in meinen Text rein hinter ein bestimmtes Wort, jetzt ist er am Anfang des Beitrages gelanden, da sollte er nicht hin!

8

Wer einen Sichtschutz haben will, der zahlt diesen auch...
Man braucht keinen Sichtschutz anbringen. Meine Nachbarn wären mehr als froh, wenn wir die über 2 m Hecke radikal kürzen würden. Wollen wir zwar auch, aber nicht radikal.
Du kannst die Nachbarn fragen, ob ihr deren Pfosten nutzen dürft, die müssen es aber nicht zulassen. Ausserdem könnte es Probleme mit den nächsten Eigentümern mal geben...
Ihr könnt auch sagen, dass ihr euch erst in zwei Jahren einen Sichtschutz finanziell leisten könnt. Vielleicht machen die alten Leute es ja vorher.

11

hallo,


schaut mal, was ich in einem anderen Forum von einem user mitgeteilt bekommen habe:


Einfriedung

§ 14
Errichtung

(1) Der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks ist auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, soweit die Grenze zum Nachbargrundstück nicht mit Gebäuden besetzt ist. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind die Eigentümer der beiden Grundstücke gegenseitig verpflichtet, bei der Errichtung der Einfriedung mitzuwirken. Stellt das Verlangen nach Satz 1 der Eigentümer eines Grundstücks, das weder bebaut noch gewerblich genutzt ist, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegen oder in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, so ist er berechtigt, bei der Errichtung der Einfriedung mitzuwirken.

(2) Die Einfriedung ist im Falle des Abs. 1 Satz 1 . vorbehaltlich des § 16 Abs. 1 . entlang der Grenze, in den übrigen Fällen auf der Grenze zu errichten.

(3) Als gewerblich genutzt im Sinne des Abs. 1 Satz 1 gilt nicht ein Grundstück, das dem Erwerbsgartenbau dient.

§ 15
Beschaffenheit

Die Einfriedung besteht aus einem ortsüblichen Zaun; läßt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen, so besteht sie aus einem 1,2 m hohen Zaun aus verzinktem Maschendraht. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedung vor, so tritt diese an die Stelle der in Satz 1 genannten Einfriedungsart.

§ 16
Abstand von der Grenze

(1) Die Einfriedung muß von der Grenze eines Grundstücks, das außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, 0,5 m zurückbleiben, auch wenn ein Verlangen nach § 14 Abs. 1 nicht gestellt worden ist. Dies gilt nicht gegenüber Grundstücken, für die nach Lage, Beschaffenheit oder Größe eine Bearbeitung mit Gespann oder Schlepper nicht in Betracht kommt.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung einer Einfriedung, die einen geringeren als den nach Abs. 1 vorgeschriebenen Abstand einhält, ist ausgeschlossen, 1. wenn die Einfriedung bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhanden ist und ihr Abstand dem bisherigen Recht entspricht oder 2. wenn der Nachbar nicht binnen zwei Jahren nach der Errichtung Klage auf Beseitigung erhoben hat; diese Frist beginnt frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

(3) Wird eine Einfriedung, die einen geringeren als den nach Abs. 1 vorgeschriebenen Abstand einhält, durch eine andere ersetzt, so gilt Abs. 1.

§ 17
Kosten der Errichtung

(1) In den Fällen des § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 tragen die beteiligten Grundstückseigentümer die Kosten der Errichtung der Einfriedung zu gleichen Teilen.

(2) Wird das an ein eingefriedetes Grundstück angrenzende Grundstück bebaut oder gewerblich genutzt, so ist der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, sofern eine Verpflichtung zur Übernahme anteiliger Errichtungskosten für ihn noch nicht entstanden ist, zur Zahlung einer Vergütung in Höhe der Hälfte der Kosten der Errichtung der Einfriedung unter angemessener Berücksichtigung der bisherigen Abnutzung verpflichtet; das gleiche gilt, wenn das angrenzende Grundstück in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen oder in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen wird, sofern der Eigentümer dieses Grundstücks oder sein Rechtsvorgänger die Errichtung der Einfriedung verlangt hatte.

(3) Der Berechnung sind die Errichtungskosten einer Einfriedung im Sinne des § 15, höchstens die tatsächlichen Aufwendungen, einschließlich der Eigenleistungen, zugrunde zu legen. Ist nur für eines der beiden Grundstücke eine Einfriedungsart nach § 15 Satz 2 vorgeschrieben, so sind der Berechnung die Errichtungskosten einer Einfriedung nach § 15 Satz 1, höchstens die tatsächlichen Aufwendungen, einschließlich der Eigenleistungen, zugrunde zu legen.

§ 18
Kosten der Unterhaltung

(1) Die Kosten der Unterhaltung der Einfriedung tragen die beteiligten Grundstückseigentümer je zur Hälfte, wenn für sie oder ihre Rechtsvorgänger die Verpflichtung zur Tragung von Errichtungskosten begründet worden ist.

(2) § 17 Abs. 3 gilt entsprechend.




Also muß er die Hälfte bezahlen... :-p

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Ich finde Dich ganz schön dreist.

Du reißt eine Trennwand ab, von der Du vermutest, dass sie der Schwiegervater gebaut hat, informierst nicht mal vorher die Nachbarn und suchst nun krampfhaft danach, wer die Finanzierung der neuen Trennwand übernimmt.

Du hättest besser vorher überlegt, wie man eine solche Aktion gemeinschaftlich mit den Nachbarn regeln kann.

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