wasserrohrbruch+wasseruhr

hallo ihr lieben,

habe mal ein großes anliegen.
also wir sind am 23.01. in unsere neue wohnung gezogen. der mietvertrag der alten wohnung ging bis 31.01.2010.bis donnerstag, den 28.01. haben wir noch kleinere aufräumarbeiten in der alten wohnung erledigt, sprich kehren ect.unser vermieter wohnt gleich im angebauten nebenhaus und wußte, dass wir am 23.01. komplett ausziehen.nun gut, am samstag früh klingelte es bei uns und der alte vermieter meinte, es gebe einen massiven wasserschaden in den räumen, die unsere große tochter bewohnt hat.dabei handelt es sich um ein kleines bad(unbeheizt), miniküche,schlafraum.bis auf kleine wohnzimmer gibt es keine heizung in den räumen. das wohnzimmer wurde durch einen nachtspeicher geheizt, den wir aber am do abgschaltet haben.nun gut, rausgekommen ist, dass es sich um einen wasserrohrbruch im leitungssystem handelte.es sind unmengen an wasser weggelaufen.beim ablesen der wasseruhr standen 144 kubik drauf#schockdies hat unsere tochter aber nie verbraucht.sie ist unter der woche beim bund, in der küche gibt es keinen wasseranschluss, sie besitzt keine waschmaschine usw. sie hat dort ab und an geduscht(5liter boiler)und halt toilettengang.
ich bin nun aber völlig überfragt, wie der verbrauch nun errechnet werden soll und wer die weggelaufene wassermenge zahlt.übernimmt dies auch die versicherung vom vermieter?es ging ja eine massive menge wasser fort, über drei etagen bis in den keller.weiß jemand, wie das gehändelt wird?

Vielen Dank,
animagus

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Wahrscheinlich wird der Vorjahresverbrauch zur Berechnung herangezogen.

LG Ina

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Hallo ina,
danke für deine antwort.nun kommt gleich das nächste problem.wir sind in juni08 dort eingezogen und haben von 2008 keine abrechnung vom vermieter erhalten. er meinte mal lapidar zu uns wir sollen die wasseruhren ablesen.ich habe ihm gesagt, dass ich das gerne mit ihm machen möchte.ist ja schließlich vermietersache.und er wohnte ja im gleichen haus.da bis 31.12.08 keine abrechnung erfolgt ist, wäre diese frist ja sogar verwährt, oder?deshalb gibt es jetzt keinen vergleichswert von den räumen oben.die wasseruhr dort stand aber auf null damals.das wissen wir und dies wurde damals auch so schriftlich festgehalten.in den nk waren ja nur müll, abwasser, wasser, versicherung und grundsteuer anteilig enthalten.heizung ging ja wie gesagt über nachtspeicher, also über den stromversorger.
lg janin

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Interessant wäre ja zuerst einmal, wer für den Rohrbruch verantwortlicht ist, der kurz nach dem Abschalten der Heizung entstand!

LG

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hallo,

auch dir danke für deine antwort.wie gesagt, das bad konnte nicht beheizt werden.ob der rohrbruch nun durch den starken frost oder wegen den wirklich alten und maroden system entstanden ist, tja, das weiß ich nicht.es ist halt blöd, dass es in der nacht vom fr zum sa passiert ist. es hätte auch nach der übergabe passieren können. das haus ansich ist schon alt und es wurde nicht viel gemacht.wir sind deswegen ausgezogen, da die nachtspeicheranlage nicht richtig funktionierte und wir ne unmenge nachzahlen mußten, obwohl nur im bad und oben bei laura der heizkörper in betrieb war.sämtliche anderen heizungen waren ausgeschaltet, da wir einen großen kachelofen zum beheizen hatten.das kuriose war, dass im kizi und in der küche die heizkörper feuerheiß waren, obwohl sie ausgeschaltet waren.unser stromversorger meinte, dass dies aber vermietersache ist und wenn er sich nicht kümmert, dann hat man pech oder man läßt auf eigene kosten die anlage überprüfen.ich habe am sa trotzdem gleich meine versicherung informiert und zu prozokoll gegeben, aber die meinten auch, dass dafür die gebäudeversicherung des vermieters in kraft tritt.gott sei dank waren wir schon ausgezogen, da die decke im kizi runterkam.es gab schon im sommer 2x probleme mit defekten abwasserrohren, da stand der keller schon schlimm unter wasser.
nun muss ich abwarten, wie das mit dem weggelaufenen wasser wird.ist ja schon ne menge.
lg

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Wie gesagt, meine größte Sorge wäre nicht die überschaubare Menge an verbrauchtem Wasser, sondern die "Schuldfrage", da ihr noch Mieter wart und es durchaus auch kältebedingt zum Rohrbruch gekommen sein kann.

Wenn auch das Bad nicht direkt beheizt werden kann, hätte ja die Heizung um Wohnraum zu starkes Absinken der Temperaturen verhindern können.

LG und viel Erfolg!

W

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hi,

die leitungswasserversicherung bezahlt das auch und nimmt den wasserverbrauch des letzten jahres (oder letzten 2-3 jahre, das ist ermessensache des sachbearbeiters) als berechnungsgrundlage für den "normalen" wasserverbrauch für die Differenz.

allerdings müsst ihr als "geschädigter" bwz. deine tochter diesen Betrag auch per Brief bei der Versicherung einfordern.

lg
tanja

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hallo tanja,

auch dir vielen dank für deine antwort.ich habe irgendwo gelesen, dass auch die versicherung des vermieters die wasserkosten trägt.blöd ist halt bloß, dass wir lauras verbrauch ja vorher nicht hatten.
lg janin