Mietminderung - Nichtbenutzung der Waschmaschine

Hallo #blume,

aufgrund eines verstopften Ablussrohres können wir seit einer Woche unsere Waschmaschine nicht mehr benutzen. Unsere Vermieterin ist schon dran, aber es zieht sich wohl noch, bis wir wieder waschen könne.

Wir haben zwar nicht vor, deswegen die Miete zu kürzen, aber mich würde interessieren, ob es rein rechtlich möglich wäre. Weiß das jemand?

#danke schon mal für eure Antworten.

VG
Claudia #blume

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Du hast doch selber geschrieben das die Vermieterin schon dran ist.
Also kümmert sie sich, da wäre wohl eine Mietminderung fehl am Platz.

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Wie gesagt, wir würden die Miete nicht kürzen.

Mich interessiert grundsätzlich, ob man die Miete in dem Fall überhaupt kürzen könnte oder nicht. Also wenn der Vermieter z.B. nichts macht und man wirklich 2 Wochen nicht waschen kann...

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Die Frage ob eine Mietminderung zusteht war hier ausdrücklich eine rein rechtliche!

Eine Mietminderungsrecht besteht bei einem nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzung der Mietsache.

Das "Dransein" an einer Beseitigung ändert bis zur Behebung des Mangels nichts an der Nutzungseinschränkung.

Im Übrigen: wenn "dransein" moralisch automatisch ein "fehl am Platze" zur Folge hat gilt dies also ohne zeitliche Beschränkung?


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Hallo Claudia,

ich bin kein Anwalt, habe aber einiges aus Mieter- und Vermietersicht erlebt. Rein rechtlich wäre aus meiner Sicht zu klären, ob ein wesentlicher Mangel besteht, denn laut BGB berechtigt ein unerheblicher Mangel nicht zur Mietminderung.

Aus dem geschilderten Fall würde ich eine Mietminderung keinesfalls in Erwägung ziehen. Die würde wegen zwei oder drei Wochen Waschmaschinenausfall den Aufwand zur Durchsetzung nicht Wert sein, vom gestörten Mieter-Vermieter-Verhältnis mal abgesehen.

Gruß

Ralf

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Hallo,
um Miete kürzen zu können, musst du dem Vermieter eine Frist gesetzt haben, innerhalb der er einen Mängel beheben muss. Wenn er dieses (realistisch gesetzte) Frist nicht einhält, dann kann man meines Wissens Miete kürzen.

Ich habe bei meinem Vermieter in der Regel eine Frist von zwei Wochen gesetzt und mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Frist meine Miete unter Vorbehalt zahle. Dann kann ich mich in Ruhe um einen Termin beim Mieterverein kümmern, und mich da über eine Mietminderung beraten lassen.

LG,
Daisy

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"um Miete kürzen zu können, musst du dem Vermieter eine Frist gesetzt haben, innerhalb der er einen Mängel beheben muss."

Dies ist falsch.

Beispiel:
Dein Mietshaus stürzt ein und du müsstest dem Vermieter eine "angemessene" Frist für den Neubau setzen. Bis dahin müsstest Du Deiner Meinung nach die volle Miete zahlen.

Entscheidend ist die Meldung des Mangels an den Vermieter. Der Mangel darf nicht unerheblich und selbst verschuldet sein.

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Hi,
mit etwas Hilfe von google habe ich vor kurzem einen Fall gefunden, wo 5% Kürzung für rechtmäßig erklärt wurden, als ein vertraglich zugesicherter Waschmaschinenkeller nicht zugänglich war. Mit der Übertragbarkeit ist das so eine Sache, sind halt alles Einzelfallentscheidungen...

Uns ist hier gerade vor ein paar Tagen absolut der Kragen geplatzt, es war gar nicht mal "nur" das Problem, dass wir seit Wochen unsere Waschmaschine nur erheblich eingeschränkt nutzen können - das Problem war mehr, dass ich bei der Frage nach der Ursache rotzfrech angelogen wurde.

Wir haben dann jenseits von gut und böse ein bitterböses Fax an den Verwalter geschrieben mit der Androhung, die Miete um 200 Euro (knapp 30% der Warmmiete) zu kürzen, wenn das Problem nicht innerhalb weniger Tage (4 Werktage war unsere Frist, das Problem war innerhalb weniger Minuten lösbar - aber halt nicht von uns selbst).

Klar war das mehr zum Frustablassen als wirklich eine sinnvolle Aktion. Aber - am Tag drauf wurde das Problem gelöst.

Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist eine schöne Sache, wenn man von unserem permanent so vera.... wird wie wir und angedrohte Mietminderung leider das einzige ist, worauf der reagiert (wenn man Glück hat, unsere Nachbarn - alle weggezogen - hatten das Glück nicht) dann sollte man sich auch nicht zu lange alles bieten lassen.

Ich würde keine zwei Wochen mehr stillhalten und mich vertrösten lassen, was aber natürlich das Ergebnis der individuellen Erfahrungen mit unserem Vermieter ist. Wenn wir immer gute Erfahrungen gemacht hätten wäre es was anderes.

Viele Grüße
Miau2

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Zunächst stellt sich die Frage nach dem Grund der Verstopfung. Wenn Du der schuldhafte Verursacher bist dann besteht kein Recht zur Minderung.

Ansonsten besteht ein Recht zur Minderung, da der Nutzwert der Wohnung eingeschränkt ist.